
Hund aus dem Ausland adoptieren: Was du vorher wissen musst

Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine tierärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Problemen Ihres Haustieres wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Deutschland
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage, Gebühren und Empfehlungen in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regelungen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt vor Ort.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringt und gegen Entgelt abgibt oder vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Tierschutzgesetz. Das gilt auch für Tierschutzvereine.
- Laut Deutschem Tierschutzbund zählt ein Import durch einen Tierschutzverein als gewerblicher Transport: Tollwutimpfung frühestens mit zwölf Lebenswochen, 21 Tage Wartefrist, also Grenzübertritt frühestens mit 15 Wochen, dazu Chip, EU-Heimtierausweis und eine Bescheinigung über TRACES.
- ESCCAP nennt Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Anaplasmose, Haut- und Herzwürmer und Hepatozoonose als häufigste Erkrankungen bei Hunden aus dem Ausland und hält Tests nach der Einreise für dringend erforderlich; der Tierschutzbund rät zusätzlich zu einem Test vor dem Transport.
- Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
- Der Tierschutzbund rät von Flugpatenschaften und von Übergaben auf Parkplätzen oder am Flughafen ab; seriöse Vereine vermitteln über Pflegestellen oder Tierheime und nehmen den Hund bei Problemen zurück.
Seriös ist eine Adoption aus dem Ausland, wenn der vermittelnde Verein eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz hat, den Transport mit amtlicher Bescheinigung über das Informationssystem TRACES abwickelt und der Hund beim Grenzübertritt mindestens 15 Wochen alt und gegen Tollwut geimpft ist. Lass ihn außerdem auf Reisekrankheiten wie Leishmaniose testen, denn manche zeigen sich erst Monate später. Und vier Rassen dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Alle Schritte vor dem Einzug findest du im Themen-Center Hund anschaffen.
Die Vermittlung ist erlaubnispflichtig
Das Tierschutzgesetz regelt in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, wer eine Erlaubnis der zuständigen Behörde braucht. Dazu gehört, wer „Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln“ will.
Das gilt auch für Tierschutzvereine. Das Bundeslandwirtschaftsministerium schreibt: „Ebenso ist das Vermitteln u.a. von Hunden aus dem Ausland nach Deutschland durch Tierschutzvereine erlaubnispflichtig.“ Der Deutsche Tierschutzbund nennt in seinem Positionspapier vom Juli 2025 als erstes Merkmal eines seriösen Vereins, dass er als gemeinnützig anerkannt ist, und als zweites die Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Nummer 5 TierSchG. Frag danach, bevor du dich in ein Foto verliebst.
Was ein Hund aus einem EU-Land für die Einreise braucht
Laut Tierschutzbund fallen Tierimporte von Tierschutzvereinen „unter die gewerblichen Transporte, da die Tiere in Deutschland an eine andere Person vermittelt werden“. Für einen Hund aus einem EU-Mitgliedstaat nennt das Positionspapier diese Bedingungen:
- Tollwutimpfung und Alter: Die Impfung ist frühestens mit zwölf Lebenswochen erlaubt, danach gilt eine Wartefrist von 21 Tagen. „Das heißt: Der Grenzübertritt ist frühestens im Alter von 15 Wochen erlaubt.“
- Mikrochip: Die Transpondernummer steht im EU-Heimtierausweis.
- EU-Heimtierausweis: mit Vermerk der gültigen Tollwutimpfung.
- TRACES: „Die Tiere müssen via TRACES bescheinigt gemeldet sein.“ TRACES ist nach der Erklärung des Tierschutzbunds „ein tierärztliches Informationssystem für den internationalen Handel, vor allem innerhalb Europas“.
- Untersuchung: Ein autorisierter Tierarzt muss den Hund höchstens 48 Stunden vor dem Transport klinisch untersuchen und das im Ausweis vermerken.
Im EU-Recht steht die Bescheinigungspflicht in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688. Nach Artikel 71 Absatz 1 verbringen Unternehmer Hunde nur dann in einen anderen Mitgliedstaat, „wenn die Tiere von einer Veterinärbescheinigung begleitet werden, die von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellt wurde“. Nach Artikel 53 müssen sie mindestens 21 Tage vor der Verbringung gegen Tollwut geimpft sein.
Für Hunde aus einem Land außerhalb der EU gelten weitere Regeln. Das BMLEH nennt ein Mindestalter von 15 Wochen bei einem Drittland, das in Bezug auf Tollwut gelistet ist, und 7 Monate bei einem nicht gelisteten Drittland, dort zusätzlich mit Blutuntersuchung auf den Tollwut-Titer.
Welche Chip-, Register- und Versicherungspflichten nach dem Einzug in deinem Bundesland gelten, steht im Artikel zu den Pflichten nach Bundesland.
Flugpaten: Warum der Tierschutzbund abrät
Manche Vereine bitten Urlauberinnen und Urlauber, einen Hund auf ihrem Heimflug mitzunehmen. Wird die Flugpatin oder der Flugpate im Heimtierausweis als Besitzer eingetragen, gilt der Transport als privat. Dann braucht es weder die Gesundheitsbescheinigung von 48 Stunden vor dem Transport noch die Anmeldung in TRACES. Der Tierschutzbund schreibt dazu: „Damit entfällt ein wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes, den diese Auflagen sicherstellen sollen.“ Seine Empfehlung ist eindeutig: „Von einem Transport über Flugpatenschaften ist abzuraten“.
Reisekrankheiten: vor und nach der Einreise testen
Zu den häufigsten Erkrankungen bei Hunden aus dem Ausland zählt ESCCAP Deutschland Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Anaplasmose, Haut- und Herzwürmer sowie die Hepatozoonose. Viele davon übertragen Zecken oder Mücken.
Drei Punkte aus der ESCCAP-Seite solltest du kennen:
- Papiere schützen nicht vor Krankheit. „Doch auch wenn Hunde, die aus dem Ausland stammen, die notwendigen Papiere und eventuell sogar Untersuchungen haben, ist eine Erkrankung nicht auszuschließen.“
- Manches zeigt sich spät. Bei der Leishmaniose können Krankheitszeichen erst nach einem längeren Zeitraum auftreten; Medikamente heilen sie laut ESCCAP „meist nicht vollständig“.
- Testen ist dringend geraten. Es sei „dringend erforderlich, dass aus betroffenen Gebieten importierte Tiere auf diese Krankheitserreger getestet werden. Je nach Erkrankung kann dies frühestens mehrere Wochen oder Monate nach der Einreise erfolgen.“
Der Tierschutzbund ergänzt, dass ein Verein schon im Herkunftsland eine komplette Blutuntersuchung mit Blutbild und Reisekrankheitenprofil in einem spezialisierten Fremdlabor veranlassen sollte, weil Schnelltests falsche Ergebnisse liefern können. Mehr zu den einzelnen Krankheiten liest du in den Artikeln zur Leishmaniose und anderen Mittelmeerkrankheiten und zur Babesiose.
Als Impfung schreiben die Einfuhrregeln nur die Tollwutimpfung vor. Die übrigen Bedingungen für einen vermittelten Hund aus einem EU-Land stehen oben: Chip, EU-Heimtierausweis, die Wartefrist nach der Tollwutimpfung, die tierärztliche Untersuchung vor dem Transport und die Bescheinigung über TRACES. ESCCAP weist darauf hin, dass die StIKo Vet zusätzlich Impfungen gegen Staupe, Parvovirose und Leptospirose empfiehlt. Den Impfplan findest du im Artikel zum Impfplan für Hunde.
Plane auch das Geld ein: Laut ESCCAP ist die Behandlung solcher Erkrankungen „teils mit nicht unerheblichen Kosten verbunden“. Wie Tierarztkosten berechnet werden, steht im Artikel Was kostet ein Hund?.
Übergabe: Pflegestelle statt Parkplatz
Der Tierschutzbund beschreibt, wie eine seriöse Vermittlung abläuft. Die Hunde werden „nicht am Flughafen, auf einem Parkplatz oder an einer Raststätte direkt an neue Besitzer*innen übergeben“, sondern über Pflegestellen oder Tierheime, wo du den Hund mehrmals kennenlernen kannst. Idealerweise kommt ein importierter Hund zuerst in Quarantäne im Tierheim. Ein Vermittlungsvertrag regelt, dass der Verein den Hund zurücknimmt oder bei der Weitervermittlung hilft, wenn du ihn nicht mehr halten kannst. Eine Klausel, nach der der Hund nach der Übergabe im Eigentum des Vereins bleibt oder kastriert werden muss, ist laut Tierschutzbund „rechtlich nicht korrekt“.
Die Fragen an den Verein
Aus der Checkliste des Tierschutzbunds:
- Ist der Verein gemeinnützig, und hat er eine Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Nummer 5 TierSchG?
- Hat er eine informative Website mit vollständigem Impressum?
- Kann er erklären, was TRACES ist, und bestätigen, dass die Transporte darüber laufen?
- Verzichtet er auf Flugpatenschaften?
- Lässt er die Hunde vor dem Transport in einem Fremdlabor auf Reisekrankheiten testen?
- Vermittelt er über Pflegestellen oder Tierheime, und kannst du den Hund vorher kennenlernen?
- Gibt es einen Vermittlungsvertrag, in dem der Verein den Hund bei Problemen zurücknimmt?
Listenhunde: Einfuhr verboten
Für bestimmte Rassen ist die Adoption aus dem Ausland ausgeschlossen. § 2 Absatz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sagt: „Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.“ Hunde weiterer Rassen, deren Gefährlichkeit das Land vermutet, in dem der Hund leben soll, dürfen nicht in dieses Land gebracht werden. Wer entgegen § 2 Absatz 1 einen Hund einführt oder verbringt, dem drohen nach § 5 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Ausnahmen regelt § 2 der Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung nur eng, etwa für Diensthunde, Blindenhunde oder Hunde, die nach einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland an einen Ort in Deutschland zurückkehren, „an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen“. Auf die Adoption eines Hundes der vier genannten Rassen passt keine dieser Ausnahmen.
Das kommt vor: In seiner Auswertung für 2025 berichtet der Tierschutzbund von Listenhunden in illegalen Transporten, die nach diesem Gesetz „nicht nach Deutschland hätten eingeführt werden dürfen“. Wie ein illegaler Transport sonst aussieht, steht im Artikel zum illegalen Welpenhandel.
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Häufige Fragen
Wie alt muss ein Hund aus dem Ausland mindestens sein?
Aus einem EU-Land mindestens 15 Wochen, weil die Tollwutimpfung frühestens mit zwölf Lebenswochen erlaubt ist und danach 21 Tage gewartet werden muss. Für Drittländer, die in Bezug auf Tollwut nicht gelistet sind, nennt das BMLEH 7 Monate.
Was ist TRACES?
TRACES ist ein tierärztliches Informationssystem für den internationalen Handel mit Tieren, vor allem innerhalb Europas. Hunde, die ein Tierschutzverein nach Deutschland vermittelt, müssen laut Tierschutzbund darüber bescheinigt gemeldet sein. Ein seriöser Verein kann dir erklären, wie das abläuft.
Welche Krankheiten können Hunde aus dem Ausland mitbringen?
ESCCAP nennt als häufigste Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Anaplasmose, Haut- und Herzwürmer und Hepatozoonose. Manche zeigen sich erst nach Monaten. ESCCAP hält deshalb Tests nach der Einreise für dringend erforderlich, je nach Erkrankung frühestens Wochen oder Monate danach; der Tierschutzbund rät außerdem, schon vor dem Transport in einem Fremdlabor testen zu lassen.
Woran erkenne ich einen seriösen Auslandstierschutzverein?
Er ist gemeinnützig, hat eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 5 TierSchG, wickelt Transporte über TRACES ab, verzichtet auf Flugpaten, lässt auf Reisekrankheiten testen, vermittelt über Pflegestellen oder Tierheime und nimmt den Hund bei Problemen zurück.
Quellen
- Auslandstierschutz: Worauf muss ich achten, wenn ich einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland adoptieren möchte? (Stand 07/2025) · Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Welche Krankheiten können Hunde aus dem Ausland mitbringen? · ESCCAP Deutschland e.V.
- Tierschutzgesetz § 11, Erlaubnispflicht · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
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