Allgemeine Geschäftsbedingungen der Petla UG (haftungsbeschränkt)

für die Nutzung der Petla-Plattform

Stand: 19.03.2026

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Petla UG (haftungsbeschränkt), Brühler Straße 183 50968 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116243 (nachfolgend „Petla“ oder „Anbieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Petla-Plattform.

1.2 Die Petla-Plattform ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) für Tierarztpraxen. Sie umfasst insbesondere:

  • (i) Online-Terminbuchung für Tierarztpraxen
  • (ii) Tierarztfinder (Sichtbarkeit der Praxis für Neukunden)
  • (iii) Routenplanung für mobile Tierärzte
  • (iv) Praxis-Dashboard zur Verwaltung von Terminen und Kunden
  • (v) Digitales Neukundenformular zur Patientenregistrierung
  • (vi) Automatisierte E-Mail-Benachrichtigungen (Terminbestätigungen, Erinnerungen, Stornierungen)

Darüber hinaus bietet Petla optional eine Videosprechstunde (video.petla.app) an. Die Nutzung der Videosprechstunde kann separat vereinbart werden und unterliegt gesonderten Konditionen.

1.3 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Petla stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Plattform: Die unter petla.app erreichbare SaaS-Anwendung einschließlich aller Funktionen, Updates und Erweiterungen.
  • Kunde: Die Tierarztpraxis, Tierklinik oder sonstige veterinärmedizinische Einrichtung, die einen Vertrag mit Petla abschließt.
  • Nutzer: Natürliche Personen, die im Auftrag des Kunden Zugang zur Plattform erhalten (z.B. Tierärzte, Praxismitarbeitende).
  • Tierarzt-Kalender (Seat): Ein individueller Zugang für eine tierärztliche Fachkraft mit eigenem Terminkalender, Verfügbarkeitseinstellungen und Routenplanung.
  • Endkunden: Tierhalter, die über die Plattform Termine beim Kunden buchen.
  • Pilotphase: Ein vertraglich vereinbarter kostenloser Testzeitraum vor Beginn der regulären Vergütungspflicht.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden über die Petla-Checkout-Seite zustande. Mit dem Absenden der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.

3.2 Die Annahme des Angebots erfolgt durch Petla mit der Freischaltung des Kundenzugangs oder durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail.

3.3 Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und richtig sind. Änderungen sind Petla unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Leistungsumfang

4.1 Petla stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf petla.app.

4.2 Im Basispaket ist ein Tierarzt-Kalender enthalten. Weitere Tierarzt-Kalender können gegen zusätzliche Vergütung gemäß § 6 hinzugebucht werden.

4.3 Petla ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern. Eine Einschränkung wesentlicher vertraglich vereinbarter Funktionen bedarf der Zustimmung des Kunden.

4.4 Petla erbringt die Leistungen unter vorrangiger Nutzung von Rechenzentren in der Europäischen Union. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und etwaigen Drittlandübermittlungen ergeben sich aus dem AVV (§ 11).

§ 5 Verfügbarkeit

5.1 Petla strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind:

  • (i) geplante Wartungsfenster, über die der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert wird;
  • (ii) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Petla liegen (höhere Gewalt, Störungen Dritter, Internetausfälle).

5.2 Petla ist berechtigt, die Plattform vorübergehend außer Betrieb zu setzen, soweit dies für Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. Petla wird solche Maßnahmen nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang.

6.2 Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht unter petla.app/tierarzt/preise. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise sind für die vereinbarte Vertragslaufzeit maßgeblich.

6.3 Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt Petla hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat im Rahmen der Registrierung.

6.4 Rechnungen werden dem Kunden elektronisch per E-Mail zugestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich zu.

6.5 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde jede Rechnung akzeptiert, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum beanstandet wird. Eine Beanstandung ist per E-Mail an info@petla.app. Der Kunde darf keine Auf- oder Verrechnungen geltend machen oder sonstige Kompensations- oder Abzugsmechanismen in Anspruch nehmen oder Beträge einbehalten, die er Petla im Rahmen des Vertrags schuldet.

6.6 Bei nicht fristgerechter Zahlung werden automatisch Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus wird eine pauschale Entschädigung für die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von vierzig (40) Euro gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB fällig. Übersteigen die tatsächlichen Kosten der Rechtsverfolgung diesen Betrag, kann Petla diese gesondert in Rechnung stellen.

6.7 Jeder Zahlungsverzug berechtigt Petla zur Aussetzung des Abonnements und der Zugriffsrechte des Kunden und seiner Nutzer auf die Plattform, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

6.8 Petla ist berechtigt, die Höhe der Vergütung einmal pro Kalenderjahr in angemessenem Umfang anzupassen, um aktuellen Entwicklungen der bei Petla anfallenden Kosten Rechnung zu tragen (insbesondere Hosting, Drittanbieter, Personal, sicherheitstechnische oder rechtliche Anforderungen). Der Kunde wird mindestens dreißig (30) Tage vor dem Wirksamwerden der neuen Vergütung per E-Mail informiert. Bei einer Preiserhöhung von mehr als zehn (10) Prozent der Gesamtvergütung pro Kalenderjahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

§ 7 Pilotphase

7.1 Petla kann dem Kunden eine kostenlose Pilotphase von bis zu sechs (6) Monaten einräumen. Während der Pilotphase steht dem Kunden der volle Funktionsumfang der Plattform zur Verfügung.

7.2 Nach Ablauf der Pilotphase geht der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement gemäß § 6 über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Pilotphase kündigt.

7.3 Die Kündigung während der Pilotphase ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Pilotphase möglich.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Mindestlaufzeit: Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen, beginnend ab dem Ende einer etwaigen Pilotphase oder, sofern keine Pilotphase vereinbart wurde, ab Vertragsschluss.

8.2 Automatische Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

8.3 Kündigungsfrist: Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.

8.4 Form: Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@petla.app ist ausreichend).

8.5 Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • (i) die jeweils andere Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt;
  • (ii) über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • (iii) der Kunde wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt und eine zuvor ergriffene mildere Maßnahme (z.B. Aussetzung) erfolglos war.

8.6 Aussetzung: Petla ist berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zur Plattform ganz oder teilweise auszusetzen, wenn:

  • (i) der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt;
  • (ii) Zahlungsverzug gemäß § 6.8 vorliegt;
  • (iii) die sofortige Aussetzung zur Wahrung der Sicherheit, Integrität oder Vertraulichkeit der Plattform oder der Daten erforderlich ist.

Petla wird dem Kunden die Gründe für die Aussetzung unverzüglich mitteilen und ihm Gelegenheit zur Behebung des Verstoßes geben, sofern dies nicht aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist. Die Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seiner Vergütungspflicht.

8.7 Datenexport: Auf schriftliche Anfrage des Kunden (spätestens sieben (7) Tage nach Wirksamwerden der Kündigung) stellt Petla die vom Kunden eingegebenen Daten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen in einem standardisierten, strukturierten Format zur Verfügung. Der Kunde kann diese Daten innerhalb von zwei (2) Monaten nach Bereitstellung abrufen. Nach Ablauf dieser Frist ist Petla berechtigt, sämtliche Kundendaten zu löschen oder zu anonymisieren.

8.8 Fortgeltende Bestimmungen: Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien wirksam: Vergütung (§ 6), Datenschutz (§ 11), Haftung (§ 12), Geistiges Eigentum (§ 13), Vertraulichkeit (§ 14).

§ 9 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • (i) die Plattform nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen seiner veterinärmedizinischen Tätigkeit zu nutzen;
  • (ii) seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Petla unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben;
  • (iii) dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzer, denen der Kunde Zugang zur Plattform gewährt, diese AGB einhalten;
  • (iv) die Richtigkeit der in der Plattform hinterlegten Praxisdaten (Öffnungszeiten, Leistungsspektrum, Kontaktdaten) sicherzustellen und diese aktuell zu halten;
  • (v) die für die Nutzung der Plattform erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser) bereitzustellen;
  • (vi) keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform zu verbreiten und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten;
  • (vii) den Einsatz der Plattform in seiner eigenen Datenschutzerklärung gegenüber den Endkunden transparent zu machen.

§ 10 Nutzungsrechte

10.1 Petla räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen dieser AGB bestimmungsgemäß zu nutzen.

10.2 Der Kunde darf die Plattform weder ganz noch teilweise kopieren, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), modifizieren oder Dritten zugänglich machen.

10.3 Der Kunde räumt Petla das Recht ein, die vom Kunden eingegebenen Praxisdaten (Name, Adresse, Leistungsspektrum, Öffnungszeiten) im Rahmen des Tierarztfinders öffentlich darzustellen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung des Vertrages.

10.4 Gibt der Kunde Petla Feedback, Anregungen oder Fehlermeldungen zur Plattform, darf Petla dieses Feedback zur Verbesserung der Plattform unentgeltlich und ohne Einschränkung nutzen. Ein Anspruch auf Umsetzung oder Vergütung besteht nicht.

§ 11 Datenschutz

11.1 Petla verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Endkunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

11.2 11.2 Soweit Petla personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der unter petla.app/avv. abrufbar ist. Der AVV ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

11.3 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter petla.app/datenschutz.

11.4 Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf die von ihm verarbeiteten Endkundendaten selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die Information der Endkunden über die Datenverarbeitung.

§ 12 Haftung und Freistellung

12.1 Petla haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Petla, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Petla haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Petla, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Übernahme einer Garantie und im Falle einer Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Petla der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von zwölf (12) Monatsvergütungen des betroffenen Abonnements. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.4 In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Petla ausgeschlossen.

12.5 Petla haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Endkunden eingegebenen Daten oder für das Zustandekommen von Terminen zwischen dem Kunden und den Endkunden. Petla lehnt jede Verantwortung im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Endkunden ab.

12.6 Petla ist kein Erbringer veterinärmedizinischer Leistungen und fungiert ausschließlich als technischer Dienstleister. Die tierärztliche Berufsausübung — einschließlich der Fernberatung per Videosprechstunde — erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden. Petla übernimmt keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität oder den Erfolg tiermedizinischer Beratungen oder Behandlungen, die über die Plattform angebahnt oder durchgeführt werden.

12.7 Schadensminderungspflicht: Beide Parteien werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den aus einer Nichterfüllung des Vertrages resultierenden Schaden zu mindern. Unterlässt eine Partei dies, kann sie von der anderen Partei lediglich eine Entschädigung für den Schaden verlangen, den sie nicht vermeiden konnte.

12.8 Freistellung: Der Kunde stellt Petla, seine Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Klagen oder Schadensersatzforderungen Dritter (einschließlich Endkunden) frei, die sich beziehen auf: (i) eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer; (ii) die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten; (iii) die Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte. Diese Freistellungspflicht gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Petla selbst mindestens fahrlässig an der Entstehung der Schäden beigetragen hat.

§ 13 Geistiges Eigentum

13.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Quellcode, Design, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte, verbleiben bei Petla.

13.2 Keine Bestimmung dieser AGB kann als Übertragung von geistigen Eigentumsrechten ausgelegt werden.

§ 14 Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der vorvertraglichen, vertraglichen und nachvertraglichen Beziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

14.2 Jede Partei verpflichtet sich, (i) alle erforderlichen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und den Zugang Unbefugter zu verhindern; (ii) den vertraulichen Informationen der anderen Partei mindestens den gleichen Schutz zu gewähren wie den eigenen vertraulichen Informationen; (iii) die vertraulichen Informationen nur gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern offenzulegen, die auf Grundlage einer Need-to-know-Basis Zugang zu diesen Informationen benötigen.

14.3 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verletzung dieser Klausel); (ii) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden; (iii) von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder (iv) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

14.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von fünf (5) Jahren fort.

§ 15 Änderung der AGB

15.1 Petla ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.

15.2 Der Kunde kann der Änderung innerhalb der Ankündigungsfrist widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

15.3 Im Falle eines Widerspruchs hat Petla das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.

§ 16 Höhere Gewalt

16.1 Die Parteien sind von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt im Sinne des deutschen Rechts verhindert wird. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.

16.2 Beide Parteien werden sich bemühen, die Folgen des Ereignisses so weit wie möglich zu minimieren.

16.3 Ist eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage nicht in der Lage, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird.

§ 17 Besondere Bestimmungen für die Videosprechstunde (video.petla.app)

Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Kunden, die die optionale Videosprechstunde nutzen.

17.1 Leistungsumfang und Vermittlerrolle: Petla stellt für die Videosprechstunde die technische Infrastruktur bereit, insbesondere Videoverbindung, Terminvereinbarung, Zahlungsabwicklung sowie E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen. Petla fungiert dabei ausschließlich als technischer Vermittler. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Endkunden zustande; Petla wird daran nicht als Partei beteiligt. Petla schuldet keinen medizinischen Erfolg oder bestimmte Beratungsergebnisse. Videogespräche werden von Petla nicht aufgezeichnet.

17.2 Vergütung und Zahlungsabwicklung: Der Kunde legt die Preise pro Terminart selbst fest. Die Abrechnung gegenüber Endkunden erfolgt in EUR über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, inkl. 3D Secure). Petla erhebt die Gebühren beim Endkunden im Auftrag des Kunden und leitet die Vergütung an den Kunden weiter. Kostenlose Termine sind möglich. Die Vergütung für die Nutzung der Videosprechstunde durch den Kunden ergibt sich aus der Preisübersicht unter petla.app/tierarzt/preise.

17.3 Buchung und Bestätigung: Endkunden buchen über die Buchungsseite des Kunden. Die Buchung wird nach Zahlungseingang an den Kunden übermittelt. Der Kunde bestätigt den Termin; erst nach Bestätigung wird der Videoanruf eingerichtet und dem Endkunden ein Zugangslink per E-Mail zugesandt. Die Mindestvorlaufzeit beträgt standardmäßig 24 Stunden, die maximale Vorausbuchung 90 Tage; beides ist vom Kunden konfigurierbar.

17.4 Pflichten des Kunden bei der Videosprechstunde: Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichten (§ 9) verpflichtet sich der Kunde bei Nutzung der Videosprechstunde:

  • (i) eingehende Terminanfragen zeitnah zu bestätigen oder abzulehnen;
  • (ii) pünktlich am Videoanruf teilzunehmen;
  • (iii) über geeignete technische Ausstattung zu verfügen (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung) und den Termin in einer ruhigen, datenschutzkonformen Umgebung durchzuführen;
  • (iv) eigenverantwortlich zu beurteilen, ob eine Fernberatung im konkreten Fall ausreichend ist oder ein Vor-Ort-Besuch erforderlich ist;
  • (v) bei Bedarf eine Gesprächszusammenfassung zu erstellen, die dem Endkunden per E-Mail zugesandt wird;
  • (vi) die für ihn geltenden berufsrechtlichen Dokumentationspflichten eigenständig zu erfüllen.

17.5 Stornierung und Erstattung: Endkunden können gebuchte Termine über die Plattform stornieren. Der Kunde kann Termine über das Dashboard stornieren. Erstattungen werden vom Kunden über das Dashboard bei Petla angefragt und über Stripe abgewickelt. Petla trifft keine eigenständige Erstattungsentscheidung; die Erstattungspolitik obliegt dem Kunden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

17.6 Nichterscheinen (No-Show): Petla prüft automatisiert, ob ein Videoanruf stattgefunden hat (mindestens zwei Teilnehmer für mindestens eine Minute). Bei Nichterscheinen des Endkunden oder des Kunden wird der Termin entsprechend markiert. Erstattungen bei Nichterscheinen sind nicht automatisch vorgesehen; der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die weitere Handhabung.

17.7 Dateiuploads: Endkunden können im Rahmen der Buchung Dateien hochladen (z. B. Fotos, Befunde). Zulässige Formate sind JPEG, PNG, HEIC und PDF. Es sind maximal fünf Dateien mit jeweils maximal 10 MB und insgesamt maximal 25 MB zulässig. Hochgeladene Dateien werden nach Abschluss des Termins automatisch gelöscht.

17.8 Technische Hinweise: Die Videosprechstunde erfordert einen aktuellen Webbrowser mit Kamera- und Mikrofonzugriff sowie eine stabile Internetverbindung. Petla kann die ununterbrochene Verfügbarkeit der Videoverbindung nicht garantieren. Bei technischen Problemen während des Anrufs, die nicht von Petla zu vertreten sind, besteht kein automatischer Anspruch auf Wiederholung oder Erstattung.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

18.2 Gütliche Streitbeilegung: Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch eine der Parteien.

18.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.5 Der Umstand, dass eine Partei eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags nicht in Anspruch nimmt, bedeutet in keinem Fall einen Verzicht auf das Recht, diese später geltend zu machen.

18.6 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

18.7 Petla ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Petla auf Dritte übertragen.

18.8 Der Kunde erkennt an, dass er die Plattform als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nutzt und nicht von den Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts erfasst ist.

Petla UG (haftungsbeschränkt)

Brühler Straße 183 50968 Köln

Geschäftsführer: Niklas Kellerwessel, Céline Birkl

Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 116243