Allgemeine Geschäftsbedingungen der Petla UG (haftungsbeschränkt)

für die Nutzung der Petla-Plattform

Version: 2.2 · Stand: 05.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Petla UG (haftungsbeschränkt), Brühler Straße 183 50968 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116243 (nachfolgend „Petla“ oder „Anbieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Petla-Plattform.

1.2 Die Petla-Plattform ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) für Tierarztpraxen. Sie umfasst insbesondere:

  • (i) Online-Terminbuchung (anliegen- und mehrtierfähig) für Tierarztpraxen
  • (ii) Tierarztfinder (Sichtbarkeit der Praxis für Neukunden)
  • (iii) Praxis-Dashboard mit Termin-, Kunden-, Ressourcen- und Routenplanung für Hausbesuche, auch mobil per App für Tierärzte unterwegs
  • (iv) Digitale Neukunden- und Anamnesebögen zur Patientenregistrierung sowie Medikamentenabholung
  • (v) Automatisierte Benachrichtigungen (Terminbestätigungen, Erinnerungen, Stornierungen) und eine kostenlose Petla-App für Tierhalter
  • (vi) Auswertungen, kontextbezogene Hinweise und mehrsprachige Buchung

Darüber hinaus umfasst die Plattform eine optionale Videosprechstunde (video.petla.app). Für ihre Nutzung gelten die ergänzenden Bestimmungen in § 17.

1.3 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Petla stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Plattform: Die unter petla.app erreichbare SaaS-Anwendung einschließlich aller Funktionen, Updates und Erweiterungen.
  • Kunde: Die Tierarztpraxis, Tierklinik oder sonstige veterinärmedizinische Einrichtung, die einen Vertrag mit Petla abschließt.
  • Nutzer: Natürliche Personen, die im Auftrag des Kunden Zugang zur Plattform erhalten (z.B. Tierärzte, Praxismitarbeitende).
  • Tierarzt-Kalender (Seat): Ein abrechnungsrelevanter Zugang für einen Behandler (tierärztliche Fachkraft) oder einen Behandlungsraum mit eigenem Terminkalender, Verfügbarkeitseinstellungen und Routenplanung. Der im jeweiligen Tarif enthaltene Umfang sowie der Preis zusätzlicher Seats ergeben sich aus der Preisübersicht (§ 6.2).
  • Endkunden: Tierhalter, die über die Plattform Termine beim Kunden buchen.
  • Pilotphase: Ein vertraglich vereinbarter kostenloser Testzeitraum für kostenpflichtige Plattformfunktionen. Nach Ablauf der Pilotphase entsteht eine Vergütungspflicht nur unter den Voraussetzungen des § 7.2.
  • Tarif (Paket): Ein von Petla angebotenes Leistungspaket (z.B. Basic, Plus, Premium) mit jeweils unterschiedlichem Funktionsumfang und unterschiedlicher Vergütung gemäß der Preisübersicht (§ 6.2).
  • Abrechnungsmodell: Petla bietet die Tarife wahlweise mit monatlicher Laufzeit (monatlich kündbar) oder mit zwölfmonatiger Vertragslaufzeit (zu vergünstigten Konditionen) an.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Die Vertragsbeziehung zwischen Petla und dem Kunden kommt in zwei voneinander unabhängigen Stufen zustande: dem kostenlosen Basisvertrag (3.2) und einem gesondert abzuschließenden, kostenpflichtigen Abonnementvertrag (3.3). Der Abschluss eines Abonnementvertrages ist zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für den Basisvertrag.

3.2 Der Basisvertrag kommt durch die Registrierung des Kunden über das Registrierungsformular der Plattform zustande. Mit dem Absenden der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenlosen Nutzungsvertrages ab. Gegenstand des Basisvertrages sind der dauerhaft kostenlose Basiseintrag im Tierarztfinder (§ 4.5) sowie der Zugang zum Praxis-Dashboard. Der Basisvertrag begründet keine Vergütungspflicht; bei der Registrierung werden keine Zahlungsdaten erhoben.

3.3 Ein kostenpflichtiger Abonnementvertrag über die Online-Terminbuchung oder weitere kostenpflichtige Plattformfunktionen (§ 6) kommt gesondert dadurch zustande, dass der Kunde nach Anmeldung im Praxis-Dashboard den gewünschten Leistungsumfang auswählt und dessen Beginn ausdrücklich bestätigt. Vor der Bestätigung werden dem Kunden der Leistungsumfang, eine etwaige Pilotphase (§ 7) sowie die nach deren Ablauf geltende Vergütung (§ 6) angezeigt. Wird eine Pilotphase eingeräumt, beginnt diese mit der Bestätigung; eine Vergütungspflicht entsteht erst nach Maßgabe des § 7.2.

3.4 Die bei der Registrierung nach 3.2 bestätigten AGB gelten in ihrer nach § 15 jeweils wirksamen Fassung für beide Stufen; einer erneuten Bestätigung bei Abschluss eines Abonnementvertrages nach 3.3 bedarf es nicht. Petla dokumentiert sowohl die Bestätigung nach 3.2 als auch den Zeitpunkt der Auswahl nach 3.3.

3.5 Die Annahme des Angebots erfolgt durch Petla mit der Freischaltung des Kundenzugangs oder durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail; bei einem Abonnementvertrag nach 3.3 mit der Freischaltung des gewählten Leistungsumfangs.

3.6 Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Abonnementvertrag nach 3.3 abzuschließen. Trifft der Kunde keine Auswahl, besteht allein der Basisvertrag nach 3.2 auf unbestimmte Zeit fort; hieraus entstehen dem Kunden weder Kosten noch eine Kündigungsobliegenheit. Gleiches gilt für Kunden, die ausschließlich die Videosprechstunde (§ 17) nutzen, soweit hierfür nach der Preisübersicht (§ 6.2) keine Vergütung anfällt.

3.7 Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und richtig sind. Änderungen sind Petla unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Leistungsumfang

4.1 Petla stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf petla.app.

4.2 Petla bietet die Plattform in verschiedenen Tarifen (z.B. Basic, Plus, Premium) mit unterschiedlichem Funktionsumfang an; der jeweils gewählte Tarif und dessen Leistungen ergeben sich aus der Preisübersicht (§ 6.2). Im Tarif Basic ist genau ein Behandler- oder Raum-Zugang (Seat) enthalten; dieser ist nicht erweiterbar. In höheren Tarifen können zusätzliche Behandler- oder Raum-Zugänge (Seats) gegen zusätzliche Vergütung gemäß § 6 hinzugebucht werden. Für Praxisketten, Tierkliniken und Netzwerke bietet Petla individuell vereinbarte Konditionen (Enterprise) an.

4.3 Petla ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu erweitern sowie unwesentliche oder aus triftigen Gründen (insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheit, rechtliche Vorgaben oder Abhängigkeiten von Drittanbietern) veranlasste Änderungen vorzunehmen; über nicht nur unerhebliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Eine Einschränkung wesentlicher vertraglich vereinbarter Funktionen bedarf der Zustimmung des Kunden; kommt diese nicht zustande, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.

4.4 Petla erbringt die Leistungen unter vorrangiger Nutzung von Rechenzentren in der Europäischen Union. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und etwaigen Drittlandübermittlungen ergeben sich aus dem AVV (§ 11).

4.5 Der Basiseintrag im Tierarztfinder (Sichtbarkeit der Praxis für Neukunden gemäß § 1.2 (ii)) ist und bleibt dauerhaft kostenlos, unabhängig von einer Pilotphase (§ 7) oder einem kostenpflichtigen Abonnement (§ 6). Kostenpflichtig sind ausschließlich die daran angebundene Online-Terminbuchung sowie weitere kostenpflichtige Plattformfunktionen gemäß § 6.

§ 5 Verfügbarkeit

5.1 Petla strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind:

  • (i) geplante Wartungsfenster, über die der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert wird;
  • (ii) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Petla liegen (höhere Gewalt, Störungen Dritter, Internetausfälle).

5.2 Petla ist berechtigt, die Plattform vorübergehend außer Betrieb zu setzen, soweit dies für Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. Petla wird solche Maßnahmen nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang.

6.2 Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht unter petla.app/tierarzt/preise. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise sind für die vereinbarte Vertragslaufzeit maßgeblich.

6.3 Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den Zahlungsdienstleister Stripe (insbesondere per Kreditkarte). Die Vergütung wird je nach gewähltem Abrechnungsmodell (§ 2) monatlich im Voraus abgerechnet.

6.4 Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt (per E-Mail und/oder über das Kundenkonto). Bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmern werden Rechnungen als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 UStG in einem strukturierten Format (EN 16931, z.B. ZUGFeRD/XRechnung) ausgestellt; der Kunde stellt den Empfang solcher elektronischen Rechnungen sicher. Für die Zustellung in anderen elektronischen Formaten (z.B. PDF) erteilt der Kunde seine Zustimmung.

6.5 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde jede Rechnung akzeptiert, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum beanstandet wird. Eine Beanstandung ist per E-Mail an info@petla.app. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Im Übrigen sind Aufrechnung, Zurückbehaltung oder das Einbehalten geschuldeter Beträge ausgeschlossen.

6.6 Bei nicht fristgerechter Zahlung werden automatisch Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus wird eine pauschale Entschädigung für die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von vierzig (40) Euro gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB fällig. Übersteigen die tatsächlichen Kosten der Rechtsverfolgung diesen Betrag, kann Petla diese gesondert in Rechnung stellen.

6.7 Jeder Zahlungsverzug berechtigt Petla zur Aussetzung des Abonnements und der Zugriffsrechte des Kunden und seiner Nutzer auf die Plattform, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

6.8 Petla ist berechtigt, die Höhe der Vergütung einmal pro Kalenderjahr in angemessenem Umfang anzupassen, um aktuellen Entwicklungen der bei Petla anfallenden Kosten Rechnung zu tragen (insbesondere Hosting, Drittanbieter, Personal, sicherheitstechnische oder rechtliche Anforderungen). Sinken diese Kosten, gibt Petla die Senkung im gleichen Umfang an den Kunden weiter. Der Kunde wird mindestens dreißig (30) Tage vor dem Wirksamwerden der neuen Vergütung per E-Mail informiert; dabei weist Petla den Kunden auf sein nachstehendes Kündigungsrecht hin. Bei einer Preiserhöhung von mehr als zehn (10) Prozent der Gesamtvergütung pro Kalenderjahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

§ 7 Pilotphase

7.1 Petla kann dem Kunden eine kostenlose Pilotphase (auch: kostenlose Testphase) von in der Regel drei (3), längstens sechs (6) Monaten einräumen. Während der Pilotphase steht dem Kunden der Funktionsumfang des gewählten Tarifs zur Verfügung.

7.2 Die Pilotphase begründet für sich genommen keine Vergütungspflicht. Nach Ablauf der Pilotphase geht der Vertrag nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement gemäß § 6 über, wenn der Kunde bis dahin ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt und die Pilotphase nicht gekündigt hat. Hinterlegt der Kunde kein Zahlungsmittel, entsteht keine Zahlungspflicht und es wird keine Rechnung gestellt. Petla weist den Kunden vor Ablauf der Pilotphase per E-Mail auf deren Ende hin. Die kostenpflichtigen Funktionen bleiben nach Ablauf der Pilotphase noch für einen Übergangszeitraum nutzbar, dessen konkretes Ende Petla dem Kunden per E-Mail mitteilt; nach dessen Ablauf ist Petla berechtigt, diese Funktionen zu beenden. Der dauerhaft kostenlose Basiseintrag im Tierarztfinder (§ 4.5) bleibt hiervon unberührt und wird nicht kostenpflichtig.

7.3 Die Kündigung während der Pilotphase ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Pilotphase möglich.

7.4 Hat der Kunde kein Zahlungsmittel hinterlegt, bedarf es zur Beendigung der Pilotphase keiner Kündigung; die Pilotphase endet in diesem Fall mit Fristablauf, ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Vertragslaufzeit und Abrechnungsmodell: Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungsmodell (§ 2). Im monatlichen Modell besteht keine Mindestlaufzeit; der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Im Zwölf-Monats-Modell beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate, beginnend ab dem Ende einer etwaigen Pilot- oder Testphase oder, sofern keine vereinbart wurde, ab Vertragsschluss.

8.2 Automatische Verlängerung: Das Zwölf-Monats-Modell verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Das monatliche Modell läuft bis zur Kündigung auf unbestimmte Zeit weiter.

8.3 Kündigungsfrist: Im monatlichen Modell ist die Kündigung jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich. Im Zwölf-Monats-Modell beträgt die Kündigungsfrist drei (3) Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Eine etwaige Pilot- oder Testphase (§ 7) kann jederzeit zum Ende der Phase gekündigt werden; der dauerhaft kostenlose Basiseintrag im Tierarztfinder (§ 4.5) bleibt hiervon unberührt.

8.4 Form: Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@petla.app ist ausreichend).

8.5 Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • (i) die jeweils andere Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt;
  • (ii) über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • (iii) der Kunde wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt und eine zuvor ergriffene mildere Maßnahme (z.B. Aussetzung) erfolglos war.

8.6 Aussetzung: Petla ist berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zur Plattform ganz oder teilweise auszusetzen, wenn:

  • (i) der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt;
  • (ii) Zahlungsverzug gemäß § 6.6 vorliegt;
  • (iii) die sofortige Aussetzung zur Wahrung der Sicherheit, Integrität oder Vertraulichkeit der Plattform oder der Daten erforderlich ist.

Petla wird dem Kunden die Gründe für die Aussetzung unverzüglich mitteilen und ihm Gelegenheit zur Behebung des Verstoßes geben, sofern dies nicht aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist. Die Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seiner Vergütungspflicht.

8.7 Datenexport: Auf schriftliche Anfrage des Kunden (spätestens sieben (7) Tage nach Wirksamwerden der Kündigung) stellt Petla die vom Kunden eingegebenen Daten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen in einem standardisierten, strukturierten Format zur Verfügung. Der Kunde kann diese Daten innerhalb von zwei (2) Monaten nach Bereitstellung abrufen. Nach Ablauf dieser Frist ist Petla berechtigt, sämtliche Kundendaten zu löschen oder zu anonymisieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG) bleiben unberührt; insoweit besteht kein Löschanspruch (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO), und die Daten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach dem AVV (§ 11).

8.8 Fortgeltende Bestimmungen: Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien wirksam: Vergütung (§ 6), Datenschutz (§ 11), Haftung (§ 12), Geistiges Eigentum (§ 13), Vertraulichkeit (§ 14).

§ 9 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • (i) die Plattform nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen seiner veterinärmedizinischen Tätigkeit zu nutzen;
  • (ii) seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Petla unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben;
  • (iii) dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzer, denen der Kunde Zugang zur Plattform gewährt, diese AGB einhalten;
  • (iv) die Richtigkeit der in der Plattform hinterlegten Praxisdaten (Öffnungszeiten, Leistungsspektrum, Kontaktdaten) sicherzustellen und diese aktuell zu halten;
  • (v) die für die Nutzung der Plattform erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser) bereitzustellen;
  • (vi) keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform zu verbreiten und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten;
  • (vii) den Einsatz der Plattform in seiner eigenen Datenschutzerklärung gegenüber den Endkunden transparent zu machen.

§ 10 Nutzungsrechte

10.1 Petla räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen dieser AGB bestimmungsgemäß zu nutzen.

10.2 Der Kunde darf die Plattform weder ganz noch teilweise kopieren, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), modifizieren oder Dritten zugänglich machen.

10.3 Der Kunde räumt Petla das Recht ein, die vom Kunden eingegebenen Praxisdaten (Name, Adresse, Leistungsspektrum, Öffnungszeiten) im Rahmen des Tierarztfinders öffentlich darzustellen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung des Vertrages.

10.4 Gibt der Kunde Petla Feedback, Anregungen oder Fehlermeldungen zur Plattform, darf Petla dieses Feedback zur Verbesserung der Plattform unentgeltlich und ohne Einschränkung nutzen. Ein Anspruch auf Umsetzung oder Vergütung besteht nicht.

§ 11 Datenschutz

11.1 Petla verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Endkunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

11.2 Soweit Petla personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der unter petla.app/avv. abrufbar ist. Der AVV ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

11.3 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter petla.app/datenschutz.

11.4 Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf die von ihm verarbeiteten Endkundendaten selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die Information der Endkunden über die Datenverarbeitung.

§ 12 Haftung und Freistellung

12.1 Petla haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Petla, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Petla haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Petla, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Übernahme einer Garantie und im Falle einer Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Petla der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von zwölf (12) Monatsvergütungen des betroffenen Abonnements. Für den Verlust von Daten haftet Petla nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.4 In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Petla ausgeschlossen.

12.5 Petla haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Endkunden eingegebenen Daten oder für das Zustandekommen von Terminen zwischen dem Kunden und den Endkunden. Petla lehnt jede Verantwortung im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Endkunden ab.

12.6 Petla ist kein Erbringer veterinärmedizinischer Leistungen und fungiert ausschließlich als technischer Dienstleister. Die tierärztliche Berufsausübung - einschließlich der Fernberatung per Videosprechstunde - erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden. Petla übernimmt keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität oder den Erfolg tiermedizinischer Beratungen oder Behandlungen, die über die Plattform angebahnt oder durchgeführt werden.

12.7 Schadensminderungspflicht: Beide Parteien werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den aus einer Nichterfüllung des Vertrages resultierenden Schaden zu mindern. Unterlässt eine Partei dies, kann sie von der anderen Partei lediglich eine Entschädigung für den Schaden verlangen, den sie nicht vermeiden konnte.

12.8 Freistellung: Der Kunde stellt Petla, seine Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Klagen oder Schadensersatzforderungen Dritter (einschließlich Endkunden) frei, die sich beziehen auf: (i) eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer; (ii) die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten; (iii) die Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte. Diese Freistellungspflicht gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Petla selbst mindestens fahrlässig an der Entstehung der Schäden beigetragen hat.

§ 13 Geistiges Eigentum

13.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Quellcode, Design, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte, verbleiben bei Petla.

13.2 Keine Bestimmung dieser AGB kann als Übertragung von geistigen Eigentumsrechten ausgelegt werden.

§ 14 Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der vorvertraglichen, vertraglichen und nachvertraglichen Beziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

14.2 Jede Partei verpflichtet sich, (i) alle erforderlichen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und den Zugang Unbefugter zu verhindern; (ii) den vertraulichen Informationen der anderen Partei mindestens den gleichen Schutz zu gewähren wie den eigenen vertraulichen Informationen; (iii) die vertraulichen Informationen nur gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern offenzulegen, die auf Grundlage einer Need-to-know-Basis Zugang zu diesen Informationen benötigen.

14.3 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verletzung dieser Klausel); (ii) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden; (iii) von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder (iv) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

14.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von fünf (5) Jahren fort.

§ 15 Änderung der AGB

15.1 Petla ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.

15.2 Änderungen, die das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschieben (insbesondere Klarstellungen sowie gesetzlich, technisch oder sicherheitsbedingt veranlasste Anpassungen), gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht. Auf die Bedeutung seines Schweigens und die Widerspruchsfrist wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

15.3 Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Vergütung oder eine Einschränkung wesentlicher vereinbarter Funktionen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; sie gelten nicht allein aufgrund ausbleibenden Widerspruchs als angenommen. Anpassungen der Vergütung richten sich nach § 6.8.

15.4 Widerspricht der Kunde einer Änderung nach 15.2 oder erteilt er eine nach 15.3 erforderliche Zustimmung nicht, hat Petla das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.

§ 16 Höhere Gewalt

16.1 Die Parteien sind von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt im Sinne des deutschen Rechts verhindert wird. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.

16.2 Beide Parteien werden sich bemühen, die Folgen des Ereignisses so weit wie möglich zu minimieren.

16.3 Ist eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage nicht in der Lage, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird.

§ 17 Besondere Bestimmungen für die Videosprechstunde (video.petla.app)

Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Kunden, die die optionale Videosprechstunde nutzen.

17.1 Leistungsumfang und Vermittlerrolle: Petla stellt für die Videosprechstunde die technische Infrastruktur bereit, insbesondere Videoverbindung, Terminvereinbarung, Zahlungsabwicklung sowie E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen. Petla wird dabei ausschließlich als Vermittlerin im Namen und für Rechnung des Kunden tätig (§ 17.10) und nicht für den Endkunden. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Endkunden zustande; Petla wird daran nicht als Partei beteiligt. Petla erbringt selbst keine tierärztlichen Leistungen, stellt keine Diagnosen und verschreibt keine Arzneimittel. Ob eine Beurteilung, Beratung oder Behandlung aus der Ferne im Einzelfall fachlich vertretbar, ausreichend und rechtlich zulässig ist (insbesondere nach Art. 105 der Verordnung (EU) 2019/6 sowie der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung), entscheidet allein der Kunde in eigener fachlicher und rechtlicher Verantwortung; ein Anspruch auf Ausstellung einer Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln besteht durch Buchung oder Zahlung nicht. Petla schuldet keinen medizinischen Erfolg oder bestimmte Beratungsergebnisse. Videogespräche werden von Petla nicht aufgezeichnet.

17.2 Vergütung und Zahlungsabwicklung: Der Kunde legt die Preise pro Terminart selbst fest. Die Abrechnung gegenüber Endkunden erfolgt in EUR über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, inkl. 3D Secure). Forderungsinhaber des Behandlungsentgelts ist ausschließlich der Kunde; Petla nimmt das Entgelt als Empfangsbevollmächtigte des Kunden entgegen (§ 17.10) und wird nicht Vertragspartei des Behandlungsvertrags. Kostenlose Termine sind möglich. Die Vergütung für die Nutzung der Videosprechstunde durch den Kunden ergibt sich aus der Preisübersicht unter petla.app/tierarzt/preise.

17.3 Buchung und Bestätigung: Endkunden buchen über die Buchungsseite des Kunden. Die Buchung wird nach Zahlungseingang an den Kunden übermittelt. Der Kunde bestätigt den Termin; erst nach Bestätigung wird der Videoanruf eingerichtet und dem Endkunden ein Zugangslink per E-Mail zugesandt. Die Mindestvorlaufzeit beträgt standardmäßig 24 Stunden, die maximale Vorausbuchung 90 Tage; beides ist vom Kunden konfigurierbar.

17.4 Pflichten des Kunden bei der Videosprechstunde: Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichten (§ 9) verpflichtet sich der Kunde bei Nutzung der Videosprechstunde:

  • (i) eingehende Terminanfragen zeitnah zu bestätigen oder abzulehnen;
  • (ii) pünktlich am Videoanruf teilzunehmen;
  • (iii) über geeignete technische Ausstattung zu verfügen (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung) und den Termin in einer ruhigen, datenschutzkonformen Umgebung durchzuführen;
  • (iv) eigenverantwortlich zu beurteilen, ob eine Fernberatung im konkreten Fall ausreichend ist oder ein Vor-Ort-Besuch erforderlich ist;
  • (v) bei Bedarf eine Gesprächszusammenfassung zu erstellen, die dem Endkunden per E-Mail zugesandt wird;
  • (vi) die für ihn geltenden berufsrechtlichen Dokumentationspflichten eigenständig zu erfüllen.

17.5 Stornierung und Erstattung: Endkunden können gebuchte Termine über die Plattform stornieren. Der Kunde kann Termine über das Dashboard stornieren. Erstattungen löst der Kunde selbst über das Dashboard aus; sie werden über Stripe abgewickelt. Petla trifft keine eigenständige Erstattungsentscheidung; die Erstattungspolitik obliegt dem Kunden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

17.6 Nichterscheinen (No-Show): Petla prüft automatisiert, ob ein Videoanruf stattgefunden hat (mindestens zwei Teilnehmer für mindestens eine Minute). Bei Nichterscheinen des Endkunden oder des Kunden wird der Termin entsprechend markiert. Erstattungen bei Nichterscheinen sind nicht automatisch vorgesehen; der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die weitere Handhabung.

17.7 Dateiuploads: Endkunden können im Rahmen der Buchung Dateien hochladen (z. B. Fotos, Befunde). Zulässige Formate sind JPEG, PNG, HEIC und PDF. Es sind maximal fünf Dateien mit jeweils maximal 10 MB und insgesamt maximal 25 MB zulässig. Hochgeladene Dateien werden nach Abschluss des Termins automatisch gelöscht.

17.8 Technische Hinweise: Die Videosprechstunde erfordert einen aktuellen Webbrowser mit Kamera- und Mikrofonzugriff sowie eine stabile Internetverbindung. Petla kann die ununterbrochene Verfügbarkeit der Videoverbindung nicht garantieren. Bei technischen Problemen während des Anrufs, die nicht von Petla zu vertreten sind, besteht kein automatischer Anspruch auf Wiederholung oder Erstattung.

17.9 Verbraucherschutzpflichten des Kunden: Gegenüber dem Endkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) und allein verantwortlich für die Einhaltung der verbraucherschützenden Vorschriften. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular sowie das Einholen der ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisbestätigung des Endkunden nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB, wenn die Videosprechstunde vor Ablauf der Widerrufsfrist durchgeführt werden soll, die transparente Angabe des Gesamtpreises inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (PAngV) unter Beachtung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), ein vollständiges Impressum (§ 5 DDG) sowie eine eigene Datenschutzerklärung gegenüber dem Endkunden. Petla stellt hierfür die technischen Vorlagen und Funktionen bereit, holt die vorgenannte Erklärung im Buchungsablauf im Namen des Kunden ein und dokumentiert sie; die inhaltliche und rechtliche Verantwortung trägt der Kunde, der Petla insoweit von Ansprüchen Dritter freistellt.

17.10 Abschluss- und Empfangsvollmacht: Der Kunde bevollmächtigt Petla, den Behandlungsvertrag über eine Videosprechstunde im Namen und für Rechnung des Kunden mit dem Endkunden abzuschließen sowie das Behandlungsentgelt als Empfangsbevollmächtigte des Kunden entgegenzunehmen. Petla handelt dabei ausschließlich im Namen des Kunden und zu keinem Zeitpunkt im Namen des Endkunden. Die Vollmacht umfasst die Entgegennahme von Erklärungen des Endkunden zum Vertrag, insbesondere Stornierungen und Widerrufserklärungen. Sie umfasst nicht die Festsetzung der Preise (§ 17.2) und nicht die Entscheidung über Erstattungen (§ 17.5); beides bleibt beim Kunden. Mit der Zahlung an Petla wird der Endkunde gegenüber dem Kunden von seiner Zahlungspflicht frei. Petla leitet die vereinnahmten Beträge nach Abzug des Vermittlungsentgelts (§ 17.12) an den Kunden weiter; geschuldet ist die Weiterleitung nur in Höhe der tatsächlich vereinnahmten und nicht an den Endkunden erstatteten Beträge. Eine Auszahlungsgarantie, ein Vorschuss oder ein fester Auszahlungstermin unabhängig vom Zahlungseingang bestehen nicht. Der Kunde kann die Vollmacht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Petla ist in diesem Fall berechtigt, die Videosprechstunde für den Kunden zu deaktivieren.

17.11 Rechnungsstellung im Namen des Kunden: Der Kunde beauftragt Petla, die Rechnung über die Videosprechstunde gegenüber dem Endkunden im Namen und für Rechnung des Kunden auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Angaben bereit und hält sie aktuell, insbesondere die vollständige Firmierung und ladungsfähige Anschrift, seinen umsatzsteuerlichen Status (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) sowie seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ändert sich der umsatzsteuerliche Status, teilt der Kunde dies Petla unverzüglich mit; Petla führt den Status mit Datum fort, damit jede Rechnung den im Zeitpunkt ihrer Ausstellung geltenden Status abbildet. Für die im Namen des Kunden ausgestellten Rechnungen verwendet Petla einen für den Kunden reservierten, gesondert gekennzeichneten Nummernkreis, der sich mit den vom Kunden selbst vergebenen Rechnungsnummern nicht überschneidet. Für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben ist der Kunde verantwortlich; für Mängel der Rechnung, die auf der von Petla verwendeten Vorlage beruhen, stellt Petla den Kunden von Ansprüchen frei. Der Kunde kann den Auftrag zur Rechnungsstellung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

17.12 Vermittlungsentgelt: Das Entgelt für die Vermittlung einschließlich Zahlungsabwicklung schuldet der Kunde, nicht der Endkunde. Es besteht aus einem festen Betrag je stattgefundener Videosprechstunde zuzüglich der tatsächlich angefallenen Transaktionsentgelte des Zahlungsdienstleisters; die Höhe ergibt sich aus der Preisübersicht nach § 17.2. Petla rechnet das Vermittlungsentgelt gegenüber dem Kunden gesondert ab und kann es von den weiterzuleitenden Beträgen einbehalten (§ 17.10). Dem Endkunden wird das Vermittlungsentgelt nicht berechnet und es erscheint nicht auf dessen Rechnung; nach § 7 Abs. 2 GOT dürfen neben den Gebühren für Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnet werden.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

18.2 Gütliche Streitbeilegung: Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch eine der Parteien.

18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.5 Der Umstand, dass eine Partei eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags nicht in Anspruch nimmt, bedeutet in keinem Fall einen Verzicht auf das Recht, diese später geltend zu machen.

18.6 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

18.7 Petla ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Petla auf Dritte übertragen.

18.8 Der Kunde erkennt an, dass er die Plattform als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nutzt und nicht von den Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts erfasst ist.

Petla UG (haftungsbeschränkt)

Brühler Straße 183 50968 Köln

Geschäftsführer: Niklas Kellerwessel, Céline Birkl

Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 116243