Nutzungsbedingungen für Tierhalter
für die Nutzung der Petla-Plattform und kostenpflichtige Produkte in der Petla App
Version: 1.10 · Stand: 21.10.2026
Wichtig zum Abonnement der BARF-Analyse: Mindestlaufzeit und Weiterlaufen
Das erste Vertragsjahr ist die Mindestlaufzeit. Kündigt der Nutzer nicht bis zum Ende des ersten Vertragsjahres (spätestens an dessen letztem Tag), läuft das Abonnement danach stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter, und Petla zieht das Entgelt für das folgende Abrechnungsjahr ein. Danach kann der Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten kündigen; den Teil des bezahlten Entgelts, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, erstattet Petla taggenau anteilig (Ziffer 4a.7). Kündigen kann der Nutzer in der Petla App unter „Dein Konto“ (Profil-Schaltfläche oben rechts) mit „Verträge hier kündigen“, in der Web-Version der Petla App auch unter „Abos & Käufe“, ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Seitenfuß unserer Website oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail an support@petla.app (Ziffer 4a.7); hat er in der iOS- oder Android-App abonniert, beendet er die Abbuchung zusätzlich in den Abo-Einstellungen des Stores. Frühestens acht und spätestens sechs Wochen vor dem Ende des ersten Vertragsjahres erinnert Petla ihn per E-Mail daran (Ziffer 4a.6). Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Litauen können auch im ersten Vertragsjahr jederzeit kündigen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Petla-Plattform durch Tierhalter (nachfolgend „Nutzer“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Petla UG (haftungsbeschränkt), Brühler Straße 183, 50968 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116243 (nachfolgend „Petla“).
1.2 Die Petla-Plattform ermöglicht es Tierhaltern, online Tierarzttermine zu buchen (Vor-Ort-Termine und Hausbesuche) sowie Videosprechstunden mit Tierärzten durchzuführen. In der Petla App können Tierhalter außerdem die Profile ihrer Tiere führen und kostenpflichtige Produkte nach § 4a erwerben.
1.3 Für Tierarztpraxen und Tierkliniken gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die unter petla.app/agb-tierarzt abrufbar sind.
1.4 Diese Nutzungsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer ihnen bei der Registrierung, bei einer Buchung oder beim Erwerb eines kostenpflichtigen Produkts nach § 4a ausdrücklich zustimmt. Es gilt jeweils die Fassung, der der Nutzer dabei zugestimmt hat; jede Fassung ist mit Versionsnummer und Datum gekennzeichnet. Für einen Vertrag über ein Produkt nach § 4a bleibt die bei seinem Abschluss vereinbarte Fassung insgesamt maßgeblich, auch soweit sie die Plattform und das Nutzerkonto betrifft. Stimmt der Nutzer später einer neueren Fassung zu, etwa bei einer Buchung, ändert das einen bestehenden Vertrag nach § 4a nicht; ein solcher Vertrag kann nur durch eine gesonderte, ausdrücklich auf ihn bezogene Vereinbarung oder, soweit es um das Produkt selbst geht, nach Ziffer 4a.11 geändert werden.
§ 2 Leistungen von Petla
2.1 Petla betreibt eine digitale Plattform, die Tierhalter mit Tierarztpraxen verbindet. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Online-Terminbuchung bei Tierarztpraxen (Vor-Ort-Termine und Hausbesuche)
- Digitales Neukundenformular zur Vorabregistrierung
- Automatische E-Mail-Benachrichtigungen (Terminbestätigungen, Erinnerungen, Stornierungen)
- Videosprechstunde mit Tierärzten über video.petla.app (sofern vom Tierarzt angeboten)
2.2 Vermittlerrolle: Petla stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Tierarzt zustande. Petla wird daran nicht als Partei beteiligt und schuldet keinen medizinischen Erfolg oder bestimmte Beratungsergebnisse. Für die Qualität und Richtigkeit der tierärztlichen Beratung ist allein der Tierarzt verantwortlich. Für die kostenpflichtigen Produkte nach § 4a ist Petla selbst Vertragspartner des Nutzers; die vorstehenden Sätze gelten für sie nicht.
2.3 Die Nutzung der Plattform ist für Tierhalter kostenlos. Ausgenommen sind die kostenpflichtigen Produkte nach § 4a. Für Videosprechstunden können vom Tierarzt festgelegte Gebühren anfallen, die dem Nutzer vor der Buchung transparent angezeigt werden.
2.4 Ein eigenes Konto kann anlegen, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Gesundheitsdaten eines Tieres an eine Tierarztpraxis freigeben kann nur der Hauptbesitzer des Tieres; Mitbesitzer sehen, was freigegeben ist.
§ 3 Terminbuchung
3.1 Die Buchung eines Vor-Ort-Termins oder Hausbesuchs erfolgt über das Buchungswidget der jeweiligen Tierarztpraxis. Der Nutzer gibt dabei seine Kontaktdaten, Tierdaten sowie den Behandlungsanlass an.
3.2 Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Nutzers an den Tierarzt dar. Der Vertrag zwischen Nutzer und Tierarzt kommt mit der Bestätigung durch den Tierarzt bzw. die Praxis zustande, die dem Nutzer per E-Mail übermittelt wird.
3.3 Im Rahmen der Buchung können Dateien hochgeladen werden (z. B. Fotos, bestehende Befunde). Zulässige Formate sind JPEG, PNG und PDF. Es sind maximal drei Dateien mit jeweils maximal 5 MB zulässig.
3.4 Die Terminbuchung für Vor-Ort-Termine und Hausbesuche ist für den Nutzer kostenlos.
§ 4 Videosprechstunde
4.1 Die Buchung einer Videosprechstunde erfolgt über die Buchungsseite des jeweiligen Tierarztes auf Petla. Der Preis wird vom Tierarzt festgelegt und dem Nutzer vor der Buchung transparent angezeigt.
4.2 Die Zahlung kostenpflichtiger Videosprechstunden erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Nach Zahlungseingang wird die Buchung an den Tierarzt übermittelt. Nach Bestätigung durch den Tierarzt erhält der Nutzer einen Zugangslink per E-Mail.
4.3 Videogespräche werden von Petla nicht aufgezeichnet.
4.4 Für die Teilnahme an einer Videosprechstunde ist ein aktueller Webbrowser mit Kamera- und Mikrofonzugriff sowie eine stabile Internetverbindung erforderlich. Der Nutzer ist für die Bereitstellung dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich.
4.5 Im Rahmen der Buchung können Dateien hochgeladen werden (z. B. Fotos, Befunde). Zulässige Formate sind JPEG, PNG, HEIC und PDF. Es sind maximal fünf Dateien mit jeweils maximal 10 MB und insgesamt maximal 25 MB zulässig. Hochgeladene Dateien werden nach Abschluss des Termins automatisch gelöscht.
4.6 Wichtiger Hinweis: Die Videosprechstunde ersetzt keine Notfallbehandlung. Bei akuten Notfällen oder erheblichen Gesundheitsproblemen Ihres Tieres suchen Sie bitte umgehend eine Tierarztpraxis oder Notfallklinik vor Ort auf.
§ 4a Kostenpflichtige Produkte in der Petla App (Futteranalyse und BARF-Analyse)
4a.1 Leistungen: In der Petla App bietet Petla zwei kostenpflichtige Produkte an. Sie werden getrennt erworben; keines umfasst das andere.
- „Futteranalyse“: die Nährstoffbewertung von Fertigfutter für ein Tier im Nutzerkonto und eine Liste mit einer Auswahl der Futtersorten, deren Etikett mindestens zwölf prüfbare Nährstoffe nennt, die für dieses Tier bei jedem geprüften Nährstoff die NRC-Empfehlung erreichen, im Rahmen der gesetzlichen Toleranz der Packungsangabe, und auf die keine der in der App unter „So prüfen wir Futter“ beschriebenen Ausschlussregeln zutrifft. Jede Analyse wird einzeln gegen ein einmaliges Entgelt erworben und bewertet die Fütterung, die der Nutzer im Zeitpunkt der Erstellung bei dem Tier hinterlegt hat, also die Futter, die er einer Mahlzeit zugeordnet hat, mit den dafür eingetragenen Mengen; Futter, das keiner Mahlzeit zugeordnet ist, bewertet sie nicht. Erworben werden kann sie erst, wenn für jedes dieser Futter eine Menge eingetragen ist; hat der Nutzer zu diesem Zeitpunkt keiner Mahlzeit ein Futter zugeordnet, besteht die Analyse allein aus dieser Liste. Weicht die Energie der eingetragenen Mengen deutlich von dem Bedarf ab, den Petla für das Tier berechnet, nennt die Analyse zusätzlich Rechenwerte für angepasste Mengen; erreicht die Fütterung bei einem geprüften Nährstoff die NRC-Empfehlung nicht und ändern angepasste Mengen daran nichts, weist sie auf die Liste hin. Für ein Futter, das Petla als Diätfuttermittel erkennt, nennt sie solche Rechenwerte und einen solchen Hinweis nicht. Sie ist eine unveränderliche Momentaufnahme und wird nach der Erstellung nicht fortgeschrieben. Möchte der Nutzer eine andere Fütterung oder ein weiteres Tier bewerten lassen, erwirbt er eine weitere Analyse; bereits erstellte Analysen bleiben im Nutzerkonto abrufbar (zur Löschung Ziffer 4a.13, zur Einstellung Ziffer 4a.14). Die Futteranalyse wertet Futter aus dem Futterkatalog von Petla, dessen Schwerpunkt auf in Deutschland angebotenen Produkten liegt und der laufend erweitert wird, sowie vom Nutzer erfasste Futter aus. Zutatenlisten wertet Petla in deutscher, litauischer und niederländischer Sprache aus; enthält ein Etikett keine Zutatenliste in einer dieser Sprachen, weist Petla die Allergenprüfung als „nicht geprüft“ aus. Auch diese Einschränkung vereinbart der Nutzer vor dem Kauf gesondert.
- „BARF-Analyse“: ein Abonnement (Ziffern 4a.6 und 4a.7). Es umfasst (a) die Erstellung eines Napfs durch das Petla-Team: Auf Grundlage eines Fragebogens stellt das Petla-Team für einen ausgewachsenen Hund des Nutzers ohne Erkrankung, die die Fütterung betrifft, eine Rohfutterration („Napf“) zusammen und veröffentlicht sie im Nutzerkonto (Ziffer 4a.15), und (b) die Betreuung während der Laufzeit: Anpassungen des Napfs durch das Petla-Team auf Wunsch des Nutzers, ohne Begrenzung ihrer Anzahl (Ziffer 4a.15), Fragen an das Petla-Team zur Fütterung (Ziffer 4a.16) und die Nährstoffbewertung jedes Napfs, insbesondere das Verhältnis von Calcium zu Phosphor, die geprüften Obergrenzen und die rechnerisch bis zur FEDIAF-Untergrenze fehlenden Mengen von Calcium und weiteren Ergänzungen. Das Zusammenstellen eines eigenen Napfs, die Grammangaben und der Abgleich mit dem Körpergewicht bleiben kostenlos.
4a.2 Umfang der Analysen und des Napfs: Die Analysen vergleichen die Nährstoffgehalte eines Futters oder Napfs, berechnet aus den Angaben des Herstellers bzw. aus Nährwertdaten der gewählten Zutaten und aus den Angaben des Nutzers zum Tier (insbesondere Tierart, Geburtsdatum und Gewicht), mit veröffentlichten Nährstoffempfehlungen für die Erhaltungsfütterung gesunder, ausgewachsener Tiere. Die Angaben der Hersteller und die Nährwertdaten der Zutaten überprüft Petla nicht analytisch. Welche Nährstoffe geprüft wurden, wird beim jeweiligen Ergebnis angezeigt; nicht angezeigte Nährstoffe sind nicht geprüft. Ein Ergebnis beschreibt, ob die berechnete Zufuhr bei den geprüften Nährstoffen einen veröffentlichten Referenzwert erreicht; es ist keine Aussage über Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit eines Futtermittels und keine Kaufempfehlung. Die genannten Mengen, etwa von Calcium, Jod, Vitamin E oder einem Mineralfutter, sind Rechenwerte für die Fütterung, keine Dosierungs- oder Behandlungsanweisung. Die Analysen und der Napf durch das Petla-Team sind nur für ausgewachsene Tiere bestimmt, nicht für Tiere im Wachstum, trächtige oder säugende Tiere und nicht für Tiere mit einer Erkrankung, die die Fütterung betrifft (Ziffer 4a.15 Absatz 5); diese Einschränkung vereinbart der Nutzer vor dem Kauf gesondert. Den Napf durch das Petla-Team gibt es nur für Hunde. Vor dem ersten Ergebnis für ein Tier fragt Petla ab, ob das Tier ausgewachsen ist, keine Erkrankung hat, die die Fütterung betrifft, und weder trächtig ist noch säugt; verneint der Nutzer, berechnet Petla für dieses Tier kein Ergebnis. Dasselbe bestätigt der Nutzer für den Hund, bevor er den Fragebogen für einen Napf durch das Petla-Team abschickt. Die Analysen und der Napf beruhen auf den Angaben des Nutzers; sind diese unrichtig oder veraltet, kann auch das Ergebnis unrichtig sein. Weder die Analysen noch die Leistungen des Petla-Teams sind eine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung; sie ersetzen diese nicht.
4a.3 Erwerb und Vertragspartner: Der Erwerb setzt ein Nutzerkonto voraus. Beide Produkte können in der Web-Version der Petla App und in der iOS- oder Android-App erworben werden; Vertragspartner ist in jedem Fall Petla. Wird ein Produkt in der iOS- oder Android-App erworben, erfolgen Bestellung, Zahlung, bei der BARF-Analyse auch die Abbuchung jedes weiteren Abrechnungsjahres, und Erstattungen durch den Store über den App Store von Apple bzw. über Google Play nach deren Bedingungen; die gesetzlichen Ansprüche des Nutzers gegen Petla, insbesondere bei unterbliebener Bereitstellung (Ziffer 4a.5), und die Erstattungen, die Petla nach diesen Nutzungsbedingungen schuldet, bleiben davon unberührt. Beantragt der Nutzer dort eine Erstattung, darf Petla dem jeweiligen Anbieter auf dessen Anfrage Angaben dazu übermitteln, ob und in welchem Umfang Petla die gekaufte Leistung erbracht hat und ob Petla vor dem Kauf einen kostenlosen Teil der Leistung angeboten hat. Der Nutzer stimmt dieser Übermittlung zu. Weitergehende personenbezogene Daten übermittelt Petla dabei nicht.
4a.4 Vertragsschluss: Die Darstellung der Produkte in der Petla App ist noch kein verbindliches Angebot. Der Nutzer wählt das Produkt, bestätigt die im Bestellvorgang abgefragten Erklärungen und gibt seine Zahlungsdaten ein; bis dahin kann er seine Eingaben jederzeit ändern oder den Vorgang abbrechen. Mit dem Klick auf die abschließende Bestellschaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot ab. Bei der Futteranalyse lautet sie „zahlungspflichtig bestellen“ mit dem Preis davor, etwa „4,99 € zahlungspflichtig bestellen“. Bei der BARF-Analyse lautet sie „pro Jahr zahlungspflichtig abonnieren“ mit dem Jahrespreis davor, etwa „29,99 € pro Jahr zahlungspflichtig abonnieren“, oder „Jetzt zahlungspflichtig abonnieren“. Bei beiden Produkten stimmt er damit zugleich diesen Nutzungsbedingungen zu, auf die der Bestellvorgang direkt über der Schaltfläche hinweist. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist. Petla bestätigt den Vertrag unverzüglich per E-Mail. Die Nährstoffbewertung der BARF-Analyse schaltet Petla unmittelbar danach frei; den Napf durch das Petla-Team veröffentlicht Petla innerhalb der Frist nach Ziffer 4a.15; die Futteranalyse stellt Petla unmittelbar nach der Vertragsbestätigung bereit (Ziffer 4a.9). Der Bestätigung sind diese Nutzungsbedingungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung und die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular beigefügt. Die Vertragsunterlagen sind außerdem in der Web-Version der Petla App unter „Abos & Käufe“ abrufbar. Vertragssprache ist die Sprache, in der der Nutzer bestellt (Deutsch, Englisch, Litauisch oder Niederländisch; bestellt der Nutzer in einer anderen Sprache der Petla App, ist Vertragssprache Englisch); in dieser Sprache erhält er die Vertragsbestätigung, diese Nutzungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung. In der englischen Fassung lauten die Bestellschaltflächen „Order now with obligation to pay“, bei der Futteranalyse mit dem Preis dahinter, und „Subscribe with obligation to pay“ mit dem Jahrespreis dahinter oder „Subscribe now with obligation to pay“, in der litauischen Fassung bei beiden Produkten „Užsakymas su prievole sumokėti“. In der niederländischen Fassung lauten sie bei beiden Produkten „Bestelling met betalingsverplichting“, bei der Futteranalyse mit dem Preis dahinter, bei der BARF-Analyse mit dem Jahrespreis dahinter oder ohne Preis.
4a.5 Preise und Zahlung: Es gelten die Preise, die dem Nutzer im Bestellvorgang angezeigt werden. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; weitere Kosten fallen nicht an. Die Zahlung erfolgt in der Web-Version per Kredit- oder Debitkarte oder per PayPal über den Zahlungsdienstleister Stripe, in der iOS- oder Android-App über den App Store bzw. Google Play (Ziffer 4a.3). Das Entgelt für die Futteranalyse ist mit Vertragsschluss fällig. Stellt Petla eine bezahlte Analyse nicht bereit, erstattet Petla das dafür gezahlte Entgelt vollständig, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen, über das verwendete Zahlungsmittel oder, wenn das nicht möglich ist, insbesondere bei einem Kauf über den App Store oder Google Play, auf anderem Weg. Das Entgelt für die BARF-Analyse ist jährlich im Voraus fällig: für das erste Abrechnungsjahr mit Vertragsschluss, danach jeweils am Jahrestag des Vertragsschlusses für das folgende Abrechnungsjahr (Ziffer 4a.6); Petla zieht es über das hinterlegte Zahlungsmittel ein, bei einem Erwerb in der iOS- oder Android-App zieht es der Store ein. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis gilt für die gesamte Laufzeit. Eine Änderung des Preises eines laufenden Abonnements wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam.
4a.6 Laufzeit der BARF-Analyse: Das Abonnement beginnt mit Vertragsschluss. Das erste Vertragsjahr ist die Mindestlaufzeit; danach läuft das Abonnement auf unbestimmte Zeit weiter, eine Verlängerung um eine bestimmte Laufzeit findet nicht statt. Das Entgelt wird jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet (Abrechnungsjahr); das erste Abrechnungsjahr beginnt mit Vertragsschluss. Petla weist den Nutzer frühestens acht und spätestens sechs Wochen vor dem Ende des ersten Vertragsjahres in einer gesonderten E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse darauf hin, dass das Abonnement nach dem Ende des ersten Vertragsjahres auf unbestimmte Zeit weiterläuft und das Entgelt für das folgende Abrechnungsjahr eingezogen wird, wenn der Nutzer nicht bis zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigt. Der Hinweis nennt den Tag, bis zu dem der Nutzer kündigen kann, den Betrag und die Wege zur Kündigung; bei einem Erwerb in der iOS- oder Android-App nennt den Betrag der Store. Versendet Petla diesen Hinweis nicht spätestens sechs Wochen vor dem Ende des ersten Vertragsjahres oder kommt er als unzustellbar zurück, endet das Abonnement mit dem Ende des ersten Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hat der Nutzer zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt, entfällt der Hinweis; nimmt er die Kündigung zurück (Ziffer 4a.7 (b)), gilt die Rücknahme als seine ausdrückliche Zustimmung, dass das Abonnement danach weiterläuft. Vor jeder weiteren Abbuchung informiert Petla den Nutzer spätestens vier Wochen vorher per E-Mail über den Tag der Abbuchung und seine Kündigungsmöglichkeiten, bei einer Zahlung über Stripe auch über den Betrag; bei einem Erwerb in der iOS- oder Android-App nennt den Betrag der Store.
4a.7 Kündigung der BARF-Analyse:
- (a) Im ersten Vertragsjahr kann der Nutzer das Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigen, auch noch an dessen letztem Tag; bis dahin kann er die BARF-Analyse nutzen, das Entgelt für das erste Abrechnungsjahr wird nicht erstattet. Nach dem ersten Vertragsjahr kann der Nutzer das Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Es endet mit Eingang der Kündigung oder zu dem späteren Zeitpunkt, den der Nutzer bei der Kündigung angibt, längstens zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres. Den Teil des bezahlten Entgelts, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, erstattet Petla taggenau anteilig, ohne dass es eines Antrags bedarf, unverzüglich nach dem Vertragsende, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über das verwendete Zahlungsmittel oder, wenn das nicht möglich ist, insbesondere bei einem Kauf über den App Store oder Google Play, auf anderem Weg. Endet das Abonnement auf eine Kündigung hin am Tag einer Abbuchung, erstattet Petla den an diesem Tag eingezogenen Betrag vollständig. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Litauen können das Abonnement auch im ersten Vertragsjahr jederzeit mit Wirkung zum Eingang der Kündigung oder zu einem späteren von ihnen genannten Tag kündigen; Petla erstattet dann wie nach dem ersten Vertragsjahr (Art. 6.721 Abs. 1 des litauischen Zivilgesetzbuchs).
- (b) Der Nutzer kann in der Petla App unter „Dein Konto“ (Profil-Schaltfläche oben rechts) mit „Verträge hier kündigen“, in der Web-Version der Petla App auch unter „Abos & Käufe“, ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Seitenfuß unserer Website und der Web-Version der Petla App oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail an support@petla.app, kündigen. Petla bestätigt eine Kündigung über die Schaltfläche sofort, eine Kündigung auf anderem Weg unverzüglich per E-Mail an die bei der Kündigung angegebene Adresse, jeweils mit ihrem Inhalt, dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs und dem Zeitpunkt, zu dem das Abonnement endet. Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt kann der Nutzer bis zu diesem Zeitpunkt in der Web-Version der Petla App unter „Abos & Käufe“ oder per E-Mail an support@petla.app zurücknehmen, auch wenn er sie nicht selbst erklärt hat; das Abonnement läuft dann zu den bisherigen Bedingungen weiter. Stammt eine ohne Anmeldung erklärte Kündigung nicht vom Kontoinhaber, stellt Petla das Abonnement auf dessen Hinweis zu den bisherigen Bedingungen wieder her.
- (c) Petla kann das Abonnement nur kündigen, wenn Petla die BARF-Analyse für alle Nutzer einstellt, und zwar mit einer Frist von drei Monaten per E-Mail an die Adresse des Nutzerkontos. Bereits bezahltes Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet Petla taggenau anteilig, ohne dass es eines Antrags bedarf.
- (d) Ziffer 4a.8 und das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleiben unberührt.
4a.8 Fehlgeschlagene Zahlung: Kann Petla das Entgelt für ein Abrechnungsjahr bei Fälligkeit nicht einziehen, informiert Petla den Nutzer per E-Mail, versucht den Einzug in den folgenden Tagen erneut und fordert den Nutzer auf, das Entgelt innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen ab Zugang dieser E-Mail zu zahlen. Petla nennt dabei den Tag, ab dem die BARF-Analyse gesperrt wird, und das Ende der Zahlungsfrist und weist darauf hin, dass Petla das Abonnement nach erfolglosem Ablauf der Frist kündigen wird. Die BARF-Analyse bleibt bis 14 Tage nach Beginn des unbezahlten Abrechnungsjahres nutzbar; danach sperrt Petla sie bis zum Zahlungseingang. Zahlt der Nutzer bis zum Ablauf der Frist nicht, kann Petla das Abonnement aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen; es endet dann mit Zugang der Kündigung. Kündigt der Nutzer ein Abonnement, dessen Entgelt noch offen ist, endet es mit Eingang der Kündigung. In beiden Fällen verlangt Petla das offene Entgelt nicht mehr. Bei einem Erwerb in der iOS- oder Android-App richtet sich eine fehlgeschlagene Zahlung nach den Bedingungen des Stores; die BARF-Analyse bleibt nutzbar, solange der Store das Abonnement fortführt.
4a.9 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu (Teil A: BARF-Analyse, Teil B: Futteranalyse), die unter petla.app/widerruf abrufbar ist und die Petla dem Nutzer mit der Vertragsbestätigung übermittelt. Bei der BARF-Analyse besteht das Widerrufsrecht während der gesamten Widerrufsfrist, auch nachdem das Petla-Team den Napf veröffentlicht hat. Widerruft der Nutzer das Abonnement der BARF-Analyse, erstattet Petla den vollen Betrag, auch wenn die Analyse bereits genutzt wurde oder das Petla-Team den Napf schon veröffentlicht hat. Die Futteranalyse ist ein einmalig bereitgestellter digitaler Inhalt: Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Beginn der Vertragserfüllung, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass Petla vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und Petla ihm die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat, in der zusätzlich festgehalten ist, dass diese Zustimmung und diese Kenntnisbestätigung vorliegen (§ 356 Abs. 6 Nr. 2, § 312f Abs. 3 BGB). Bereitgestellt ist die Analyse unmittelbar nach dem Vertragsschluss: Petla übermittelt zuerst die Vertragsbestätigung und erstellt die Analyse sofort danach. Widerruft der Nutzer eine bezahlte Analyse vor ihrer Bereitstellung, erstattet Petla den vollen Betrag. Wertersatz schuldet der Nutzer für die Futteranalyse zu keinem Zeitpunkt (§ 357a Abs. 3 BGB). Petla erstattet spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs. Den Widerruf kann der Nutzer auch ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ im Seitenfuß unserer Website und der Web-Version der Petla App erklären; Petla bestätigt den Eingang mit dem Inhalt der Erklärung, dem Datum und der Uhrzeit unverzüglich per E-Mail. Wird der Widerruf ohne Anmeldung erklärt, benachrichtigt Petla zusätzlich die E-Mail-Adresse des betroffenen Nutzerkontos und bearbeitet den Widerruf 48 Stunden nach dieser Benachrichtigung, sofern der Kontoinhaber nicht mitteilt, dass der Widerruf nicht von ihm stammt. Die Wirksamkeit und die Rechtzeitigkeit des Widerrufs hängen davon nicht ab. Ziffer 7 gilt für die Produkte nach diesem § 4a nicht.
4a.10 Löschung des Nutzerkontos: Löscht der Nutzer sein Nutzerkonto, endet ein laufendes Abonnement der BARF-Analyse mit der Löschung; darauf weist Petla vor der Löschung hin. Petla erstattet den Teil des bezahlten Entgelts, der auf die Zeit nach der Löschung entfällt, taggenau anteilig, bei einer Löschung innerhalb der Widerrufsfrist den vollen Betrag. Hat der Nutzer das Abonnement in der iOS- oder Android-App erworben, beendet die Löschung die Abbuchungen durch den Store nicht; der Nutzer beendet sie in den Abo-Einstellungen des App Store bzw. von Google Play, und Petla weist ihn vor der Löschung darauf hin. Die bereits erstellten Futteranalysen sind an das Nutzerkonto gebunden und werden mit dessen Löschung gelöscht, ohne dass das dafür gezahlte Entgelt erstattet wird; auch darauf weist Petla vor der Löschung hin. Eine bezahlte Analyse, die im Zeitpunkt der Löschung noch nicht bereitgestellt war, erstattet Petla vollständig. Das Widerrufsrecht bleibt unberührt.
4a.11 Änderungen der Produkte: Petla entwickelt die Analysen weiter. Über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus ändert Petla die Analysen und die übrigen digitalen Bestandteile eines Produkts nur aus einem der folgenden Gründe: (1) zur Anpassung an neue oder geänderte veröffentlichte Nährstoffempfehlungen oder wissenschaftliche Erkenntnisse, (2) zur Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften oder an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, (3) zur Beseitigung von Sicherheitslücken oder (4) bei einer Umstellung der technischen Plattform, soweit die Funktionen des Produkts erhalten bleiben. Dem Nutzer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, und Petla informiert ihn klar und verständlich über die Änderung. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zu dem Produkt oder seine Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert Petla den Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über seine Rechte. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, nach der Änderung unentgeltlich beenden (§ 327r BGB). Petla erstattet dann bei der BARF-Analyse den Teil des bezahlten Entgelts, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, taggenau anteilig, auch im ersten Vertragsjahr; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Nutzers wegen einer Änderung und wegen der Beendigung des Vertrags aufgrund einer Änderung, einschließlich der Erstattung des für die Zeit nach dem Vertragsende gezahlten Preises, bleiben unberührt (§§ 327o, 327r BGB). Die Leistungen des Petla-Teams (Ziffern 4a.15 und 4a.16) schränkt Petla während eines laufenden Abonnements nicht einseitig ein, auch nicht in der Zahl der Anpassungen oder Fragen. Eine solche Einschränkung wird für ein laufendes Abonnement nur wirksam, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt; stimmt er nicht zu, läuft das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen weiter. Ziffer 4a.7 (c) bleibt unberührt. Welche Personen des Petla-Teams einen Fall bearbeiten und mit welchen Hilfsmitteln, bestimmt Petla.
4a.12 Mängelrechte: Für die digitalen Bestandteile der Produkte, also die Analysen und ihre Darstellung in der Petla App, gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte für digitale Produkte: Ist ein solcher Bestandteil mangelhaft, kann der Nutzer Nacherfüllung verlangen und, wenn diese nicht gelingt, den Vertrag beenden oder den Preis mindern sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§§ 327 bis 327u BGB). Petla stellt die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind: bei der BARF-Analyse für die gesamte Laufzeit des Abonnements, bei der Futteranalyse für zwei Jahre ab ihrer Bereitstellung (§ 327f BGB). Für die Leistungen des Petla-Teams (Ziffern 4a.15 und 4a.16) gelten diese Vorschriften nicht (§ 327 Abs. 6 Nr. 1, § 327a Abs. 1 BGB), sondern die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Petla erbringt diese Leistungen sorgfältig. Enthält ein veröffentlichter Napf einen Fehler, zum Beispiel eine Menge, die nicht zu den Angaben im Fragebogen passt, oder eine Zutat, die der Nutzer im Fragebogen ausgeschlossen hat, korrigiert das Petla-Team ihn auf Hinweis des Nutzers unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers wegen einer Pflichtverletzung, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Im Übrigen gilt § 9.
4a.13 Löschung erstellter Analysen: Die Futteranalyse ist kein Abonnement: Sie läuft nicht weiter, erneuert sich nicht von selbst und verursacht ohne einen weiteren Kauf keine weiteren Kosten. Der Vertrag über eine einzelne Analyse wird mit einem einmaligen Bereitstellungsvorgang erfüllt; es gibt daher weder eine Abonnementlaufzeit, die zu kündigen wäre, noch künftige Zahlungen, die sich beenden ließen. Gesetzliche Rechte des Nutzers, den Vertrag zu beenden, bleiben davon unberührt. Der Nutzer kann jederzeit verlangen, dass Petla eine bereits erstellte Analyse aus seinem Nutzerkonto entfernt: in Textform, zum Beispiel per E-Mail an support@petla.app. Die Löschung ist endgültig; Petla kann eine gelöschte Analyse nicht wiederherstellen. Das einmalige Entgelt ist der Preis für die einmalige Bereitstellung dieser Analyse, und mit der Bereitstellung ist der Vertrag über sie vollständig erfüllt; da die Analyse in einem einmaligen Vorgang bereitgestellt und danach nicht fortgeschrieben wird, entfällt das gesamte Entgelt auf die bereits erfolgte Bereitstellung, und Petla erstattet das Entgelt für eine bereitgestellte Analyse deshalb nicht, wenn der Nutzer sie löschen lässt. Für eine bezahlte, noch nicht bereitgestellte Analyse gilt Ziffer 4a.5. Das Widerrufsrecht und die gesetzlichen Rechte des Nutzers bei unterbliebener Bereitstellung, bei Mängeln und bei Änderungen (§§ 327c, 327m, 327r BGB) bleiben unberührt.
4a.14 Einstellung der Futteranalyse: Stellt Petla die Futteranalyse für alle Nutzer ein, teilt Petla das dem Nutzer mit einer Frist von drei Monaten per E-Mail an die Adresse des Nutzerkontos mit. Bezahlte, aber noch nicht bereitgestellte Analysen erstattet Petla dabei vollständig, ohne dass es eines Antrags bedarf, über das verwendete Zahlungsmittel oder, wenn das nicht möglich ist, insbesondere bei einem Kauf über den App Store oder Google Play, auf anderem Weg. Bereits bereitgestellte Analysen bleiben dem Nutzer erhalten, solange Petla den Abruf technisch anbieten kann; Petla nennt in der Mitteilung den Zeitpunkt, bis zu dem ein Abruf möglich ist, und räumt dafür mindestens drei Monate ein. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
4a.15 Napf durch das Petla-Team:
- (1) Für jeden Hund in seinem Nutzerkonto, für den die Petla App den Fragebogen anbietet, kann der Nutzer während der Laufzeit des Abonnements in der Petla App einen Fragebogen ausfüllen und an das Petla-Team schicken. Für einen Hund, für den der Nutzer in der Petla App bereits einen eigenen Napf angelegt hat, bietet die Petla App den Fragebogen derzeit nicht an. Auf dieser Grundlage stellt das Petla-Team einen Napf für diesen Hund zusammen: die Zutaten mit ihren Grammangaben pro Tag, die Ergänzungen nach den Absätzen 7 bis 11, die Aufteilung auf Mahlzeiten und eine Einkaufsliste. Es veröffentlicht den Napf im Nutzerkonto.
- (2) Das Petla-Team besteht aus Personen, die für Petla arbeiten. Sie sind keine Tierärztinnen oder Tierärzte und handeln nicht als solche. Das Petla-Team stellt keine Diagnose, untersucht und behandelt keine Tiere, empfiehlt oder dosiert keine Arzneimittel, erstellt keine tierärztlichen Gutachten oder Zeugnisse und erbringt keine tierärztlichen Leistungen, auch nicht als Telemedizin. Es beurteilt den Gesundheitszustand eines Tieres nicht, auch nicht anhand von Fotos. Es ist kein Notdienst. Das Petla-Team schreibt auf Deutsch, bei einem Vertrag in englischer, litauischer oder niederländischer Sprache auf Englisch.
- (3) Das Petla-Team veröffentlicht den Napf spätestens am fünften Werktag nach dem Tag, an dem der Nutzer den vollständigen Fragebogen abgeschickt hat. Werktage sind Montag bis Freitag. Füllt der Nutzer den Fragebogen vor dem Abschluss des Abonnements aus, schickt die Petla App ihn mit dem Abschluss ab. Stellt das Petla-Team vor Ablauf der Frist eine Rückfrage (Ziffer 4a.16), verlängert sich die Frist um die Werktage ab dem Tag der Rückfrage bis zum Tag der Antwort des Nutzers.
- (4) Hat das Petla-Team den Napf bis zum Ablauf dieser Frist nicht veröffentlicht, kann der Nutzer das Abonnement fristlos kündigen, solange der Napf nicht veröffentlicht ist. Petla erstattet dann das gesamte für das laufende Abrechnungsjahr gezahlte Entgelt, ohne dass es eines Antrags bedarf, unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über das verwendete Zahlungsmittel oder, wenn das nicht möglich ist, insbesondere bei einem Kauf über den App Store oder Google Play, auf anderem Weg. Weitergehende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
- (5) Das Petla-Team stellt einen Napf nur für ausgewachsene Hunde ohne Erkrankung, die die Fütterung betrifft, zusammen (Ziffer 4a.2). Allergien und Unverträglichkeiten, die der Nutzer angibt, stehen dem nicht entgegen; das Petla-Team berücksichtigt sie als Ausschluss der betroffenen Zutaten. Ergibt sich aus dem Fragebogen oder einer Nachricht, dass der Hund wächst, trächtig ist, säugt oder eine Erkrankung hat, die die Fütterung betrifft (insbesondere eine Erkrankung der Nieren, der Leber, des Herzens, der Schilddrüse oder der Bauchspeicheldrüse, Harnsteine, eine Hormon- oder Stoffwechselerkrankung, Epilepsie, Leishmaniose, eine Tumorerkrankung oder eine chronische Magen-Darm-Erkrankung), oder schildert der Nutzer Krankheitszeichen, erstellt oder ändert das Petla-Team den Napf deswegen nicht und verweist an eine Tierarztpraxis. Der Nutzer kann das Abonnement dann mit sofortiger Wirkung kündigen, auch im ersten Vertragsjahr; ist im laufenden Abonnement noch kein Napf veröffentlicht, erstattet Petla das Entgelt für das laufende Abrechnungsjahr vollständig, sonst den Teil, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, taggenau anteilig.
- (6) Während der Laufzeit passt das Petla-Team den veröffentlichten Napf auf Wunsch des Nutzers an, ohne Begrenzung der Anzahl, zum Beispiel nach einer Änderung des Gewichts, der Bewegung oder der Zutaten, die der Nutzer bekommt. Den Wunsch richtet der Nutzer über die Fragen an das Petla-Team an das Team (Ziffer 4a.16); es antwortet in der Regel innerhalb von drei Werktagen, ein bestimmter Termin ist nicht vereinbart. Den veröffentlichten Napf ändert der Nutzer selbst nur in den Uhrzeiten der Mahlzeiten; jede andere Änderung nimmt das Petla-Team vor. Eine Anpassung ist im Verlauf des Napfs sichtbar.
- (7) Ergänzungen. Liefert der Napf aus seinen Zutaten einen Nährstoff nicht bis zur Untergrenze der Nährstoffempfehlungen nach Ziffer 4a.2, zeigt der Napf eine Liste von Ergänzungen, die das Petla-Team geprüft hat. Für diesen Hund erscheinen nur Produkte, die jede solche Lücke mit einer Menge schließen, die unter der Höchstmenge auf ihrem Etikett und unter jeder in der Nährstoffbewertung geprüften Obergrenze bleibt. Zu jedem Produkt nennt der Napf die Menge in Gramm pro Tag, wie lange eine Packung etwa reicht, welche weiteren Ergänzungen dazu nötig sind und die Gehalte, mit denen gerechnet wurde, mit dem Datum, an dem das Petla-Team sie gelesen hat. Welche Nährstoffe geprüft wurden und welche nicht, zeigt die Nährstoffbewertung.
- (8) Auswahl. Der Nutzer wählt ein Produkt aus der Liste und kann jederzeit zu einem anderen Produkt der Liste wechseln; jede Wahl steht im Verlauf des Napfs. Die Liste ist in dieser Rangfolge geordnet: ob keine weitere Packung nötig ist, ob das Produkt kein Calcium bringt, das der Napf schon hat, ob die Menge mit einer Küchenwaage abwiegbar ist und wie viel Abstand die Menge zur Höchstmenge hat. Das erste Produkt ist als „am einfachsten“ markiert; das ist keine Aussage über seine Qualität. Petla verkauft keine Ergänzungen, erhält von Herstellern oder Händlern weder Geld noch Produkte noch andere Vorteile und verlinkt auf keinen Shop.
- (9) Eigene Packung. Will der Nutzer eine Packung verwenden, die nicht in der Liste steht, teilt er dem Petla-Team deren Etikettangaben mit: den Namen des Produkts, die Futtermittelart, die Gehalte je Kilogramm, die Fütterungsempfehlung und, falls angegeben, die Höchstmenge je Tier und Tag, zum Beispiel mit einem Foto des Etiketts über die Fragen an das Petla-Team (Ziffer 4a.16). Das Team legt die Menge dann für diese Packung fest. Das Petla-Team rechnet mit den Angaben des Herstellers, prüft sie nicht analytisch und prüft nicht, ob ein Produkt sicher, von guter Qualität oder rechtmäßig im Handel ist; dafür ist der Hersteller verantwortlich.
- (10) Grenzen. Das Petla-Team legt keine Menge fest,
- die über der Höchstmenge je Tier und Tag oder über der höchsten empfohlenen Tagesmenge auf dem Etikett liegt,
- mit der der Napf eine in der Nährstoffbewertung geprüfte Obergrenze oder einen gesetzlichen Höchstgehalt für Futtermittelzusatzstoffe überschreiten würde,
- für ein Produkt, das der Hersteller für eine andere Verwendung angibt, etwa nur für einen Napf mit Knochen, oder das nicht als Einzel- oder Ergänzungsfuttermittel gekennzeichnet ist, insbesondere für ein Arzneimittel,
- für Kupfer, wenn der Hund einer Rasse angehört, bei der eine erbliche Kupferspeicherkrankheit beschrieben ist,
- wenn im Fragebogen eine Erkrankung angegeben ist, die die Fütterung betrifft (Absatz 5), oder das Geburtsdatum fehlt.
In diesen Fällen teilt das Petla-Team dem Nutzer den Grund mit und verweist, soweit nötig, an eine Tierarztpraxis. Der Nutzer kann eine andere Packung mitteilen.
- (11) Gebrauch. Die Mengen sind Mengen für die Fütterung eines ausgewachsenen Hundes ohne Erkrankung, die die Fütterung betrifft, keine Dosierungs- oder Behandlungsanweisung (Ziffer 4a.2). Bevor der Nutzer eine neue Packung füttert, vergleicht er ihre Angaben mit den im Napf angezeigten. Weichen sie ab oder verwendet er ein anderes Produkt, verwendet er die angezeigte Menge nicht und teilt dem Petla-Team die neuen Angaben mit; das Team passt die Menge an (Absatz 6).
4a.16 Fragen an das Petla-Team:
- (1) Wer die BARF-Analyse abonniert und den Fragebogen für einen Napf durch das Petla-Team abgeschickt hat, kann dem Petla-Team zu diesem Napf in der Petla App Fragen stellen und jeder Nachricht ein Foto beifügen, solange das Abonnement besteht und nicht nach Ziffer 4a.8 gesperrt ist. Das Petla-Team antwortet in der Regel innerhalb von drei Werktagen (montags bis freitags) nach Eingang der Frage; ein bestimmter Termin ist nicht vereinbart. Beigefügte Fotos löscht Petla 30 Tage nach dem Hochladen.
- (2) Das Petla-Team berät ausschließlich zur Fütterung, insbesondere zur Zusammensetzung des Napfs, zu Zutaten, Mengen, Zubereitung und Einkauf. Ziffer 4a.15 Absatz 2 gilt auch hier. Die Antworten ersetzen keine tierärztliche Untersuchung.
- (3) Zeigt ein Tier Krankheitszeichen, insbesondere Blut in Kot oder Erbrochenem, wiederholtes Erbrechen, anhaltenden Durchfall, Würgen mit aufgeblähtem Bauch oder ungewollten Gewichtsverlust, soll der Nutzer unverzüglich eine Tierarztpraxis aufsuchen, außerhalb der Sprechzeiten einen tierärztlichen Notdienst. Die Fragen an das Petla-Team sind dafür nicht bestimmt und kein Notfallkanal. Schildert der Nutzer solche Zeichen, verweist das Petla-Team an eine Tierarztpraxis und ändert den Napf deswegen nicht.
- (4) Über eine Antwort oder Rückfrage des Petla-Teams informiert Petla den Nutzer in der App, per E-Mail und, wenn der Nutzer Mitteilungen zugelassen hat, per Push-Mitteilung; die Mitteilung enthält den Inhalt der Antwort nicht.
- (5) Angaben zur Gesundheit von Menschen, etwa zu einer Schwangerschaft oder einer Erkrankung im Haushalt, gehören nicht in die Fragen an das Petla-Team. Enthält eine Nachricht solche Angaben, entfernt Petla sie, sobald das Petla-Team sie bemerkt, und vermerkt die Entfernung; der übrige Inhalt der Nachricht bleibt erhalten. Fragen zur Hygiene beim Rohfüttern beantwortet das Petla-Team allgemein.
§ 5 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich:
- (i) bei der Buchung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Kontaktdaten, Tierdaten und Gesundheitsinformationen;
- (ii) gebuchte Termine verbindlich und pünktlich wahrzunehmen oder rechtzeitig über die Plattform zu stornieren;
- (iii) bei Videosprechstunden über eine geeignete technische Ausstattung zu verfügen und eine ruhige Umgebung sicherzustellen;
- (iv) die Videosprechstunde nicht bei akuten tiermedizinischen Notfällen einzusetzen, sondern in solchen Fällen umgehend einen Tierarzt vor Ort aufzusuchen;
- (v) die Plattform ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Plattform in ihrer Funktion beeinträchtigen oder Rechte Dritter verletzen;
- (vi) sich in der Kommunikation über die Plattform höflich und sachlich zu verhalten.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Pflichten ist Petla berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen. Ein Ausschluss beendet Verträge über Produkte nach § 4a nicht; Petla kann diese nur nach Ziffer 4a.7 (c), Ziffer 4a.14 oder aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) kündigen.
§ 6 Stornierung und Erstattung
6.1 Vor-Ort-Termine: Gebuchte Termine können über die Plattform oder den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link storniert werden. Die Stornierungsbedingungen (Fristen, ggf. Ausfallgebühren) werden von der jeweiligen Tierarztpraxis festgelegt und dem Nutzer bei der Buchung angezeigt.
6.2 Videosprechstunde: Gebuchte Videosprechstunden können über die Plattform storniert werden. Über Erstattungen entscheidet der jeweilige Tierarzt; die Abwicklung erfolgt über Stripe.
6.3 Bei Nichterscheinen des Nutzers (No-Show) besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung.
§ 7 Widerrufsrecht
7.1 Dem Nutzer steht bei der Buchung kostenpflichtiger Leistungen (insbesondere Videosprechstunden) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.
7.2 Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf ist gegenüber dem Tierarzt zu erklären, mit dem der Behandlungsvertrag zustande gekommen ist; seine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse stehen in der Widerrufsbelehrung, die Sie mit der Bestätigung Ihrer Buchung erhalten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
7.3 Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
7.4 Vorzeitiges Erlöschen: Bei Videosprechstunden, die auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist stattfinden, stimmen Sie bei der Buchung zu, dass der Tierarzt mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Leistung (durchgeführte Videosprechstunde).
7.5 Produkte nach § 4a: Die Ziffern 7.1 bis 7.4 gelten nicht für die kostenpflichtigen Produkte nach § 4a. Für diese gilt die Widerrufsbelehrung unter petla.app/widerruf.
§ 8 Datenschutz
8.1 Petla verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung unter petla.app/datenschutz beschrieben.
8.2 Im Rahmen der Nutzung werden insbesondere Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon), Tierdaten (Name, Art, Rasse, Geburtsdatum), Gesundheitsinformationen über Tiere (Behandlungsanlässe, hochgeladene Unterlagen, bei der BARF-Analyse die Antworten im Fragebogen, Fotos und Nachrichten an das Petla-Team), Termindetails und technische Daten (IP-Adresse) verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Angaben zur Gesundheit von Menschen erfragt Petla nicht; der Nutzer soll sie weder in Fragebögen noch in Freitexte oder Nachrichten schreiben (Datenschutzerklärung, Abschnitte 20 und 20a).
8.3 Eine Einwilligung in Marketing-Kommunikation ist optional und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8.4 Die Buchungsseite verwendet ein technisch notwendiges Cookie (CSRF-Schutz) sowie - mit Ihrer Einwilligung - Cookies für die Produktanalyse. Die Einwilligung wird über unseren eigenen Cookie-Banner eingeholt und kann jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß widerrufen werden.
§ 9 Haftung
9.1 Petla ist kein Erbringer tiermedizinischer Leistungen. Für die Qualität, Richtigkeit und den Erfolg tierärztlicher Beratungen und Behandlungen ist allein der jeweilige Tierarzt verantwortlich. Ansprüche aus dem Behandlungsverhältnis richten sich ausschließlich gegen den Tierarzt. Für die Produkte nach § 4a, einschließlich der Leistungen des Petla-Teams, ist Petla Vertragspartner des Nutzers; das Petla-Team berät zur Fütterung und erbringt keine tierärztlichen Leistungen (Ziffer 4a.15).
9.2 Petla haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
9.3 Ist der Nutzer Verbraucher, also eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB), haftet Petla ihm im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Nutzer Unternehmer, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), haftet Petla bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn Petla eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, und dann begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, bei den Produkten nach § 4a insbesondere die sorgfältige Berechnung der Analysen nach der beschriebenen Methode und die sorgfältige Zusammenstellung des Napfs durch das Petla-Team.
9.4 Petla kann die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und der Videoverbindung nicht garantieren. Bei technischen Problemen, die nicht von Petla zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung. Die gesetzlichen Mängelrechte für die kostenpflichtigen Produkte nach § 4a (Ziffer 4a.12) sowie die Frist und die Rechte nach Ziffer 4a.15 bleiben unberührt.
9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.6 Die Beschränkungen nach Ziffer 9.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Petla.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates nach Art. 6 Rom-I-VO gewähren, durch diese Rechtswahl erhalten.
10.2 Petla kann diese Nutzungsbedingungen neu fassen; jede Fassung ist mit Versionsnummer und Datum gekennzeichnet. Eine neue Fassung wird für den Nutzer nur verbindlich, wenn er ihr ausdrücklich zustimmt. Petla bittet ihn darum, etwa bei der nächsten Anmeldung, Buchung oder Bestellung, und nennt dabei die wesentlichen Änderungen. Schweigen oder die bloße Weiternutzung der Plattform gelten nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. Für Verträge über Produkte nach § 4a gilt Ziffer 1.4; Änderungen der Produkte selbst richten sich nach Ziffer 4a.11.
10.3 Der Nutzer kann die Nutzung der Plattform jederzeit beenden, indem er sein Nutzerkonto löscht; Ziffer 4a.10 bleibt unberührt. Petla kann die kostenlose Nutzung der Plattform mit einer Frist von zwei Monaten in Textform kündigen; das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verträge über Produkte nach § 4a beendet eine solche Kündigung nicht; bis zu deren Ende stellt Petla den Zugang zum Nutzerkonto bereit, soweit die Produkte ihn voraussetzen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.5 Petla ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Litauen ist für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten die Valstybinė vartotojų teisių apsaugos tarnyba (Staatliche Behörde für den Schutz der Verbraucherrechte), A. Goštauto g. 12, 01108 Vilnius, Litauen, https://vvtat.lrv.lt, zuständig. Vorher wendet sich der Verbraucher schriftlich an Petla (support@petla.app); den Antrag bei der Behörde kann er innerhalb eines Jahres danach stellen. An Verfahren dieser Behörde nimmt Petla teil.
10.6 Kontakt: info@petla.app
Petla UG (haftungsbeschränkt)
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