
Welpe aus dem Internet? So erkennst du illegalen Welpenhandel und Fake-Anzeigen

Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine tierärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Problemen Ihres Haustieres wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Deutschland
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage, Gebühren und Empfehlungen in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regelungen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt vor Ort.
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutlichsten Warnzeichen laut Bundeslandwirtschaftsministerium: Lieferung nach Hause oder an einen Treffpunkt, keine Mutterhündin zu sehen, ein Anbieter mit mehreren Rassen, ein Pseudonym und schlecht beschriebene Welpen.
- Nach § 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung darf ein Welpe erst im Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Für Welpen aus einem anderen EU-Land gilt laut Ministerium ein Mindestalter von 15 Wochen.
- Der Deutsche Tierschutzbund zählte 2025 598 ihm bekannt gewordene illegal gehandelte Hunde, mehr als im Vorjahr. In 86,08 Prozent der Fälle mit genauen Altersangaben, Hunde und Katzen zusammengezählt, waren die Tiere zu jung für einen legalen Grenzübertritt.
- Wer gewerbsmäßig züchtet oder mit Hunden handelt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Frag danach, und bestehe auf einem Kaufvertrag, der die Züchterin oder den Züchter namentlich nennt.
- Die EU-Verordnung 2026/1818 gilt ab dem 31. August 2028; Chip und Registrierung für Verkäufer kommen ab dem 31. August 2030, ein Prüf-Token in Online-Anzeigen ab dem 31. August 2031.
Die deutlichsten Warnzeichen nennt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Der Anbieter will den Welpen nach Hause oder an einen Treffpunkt liefern, die Mutterhündin ist nicht zu sehen, derselbe Anbieter hat mehrere Rassen im Angebot, er tritt unter einem Pseudonym auf, und die Welpen sind kaum beschrieben. Kauf deshalb nur vor Ort, bestehe auf einem Kaufvertrag, und melde einen Verdacht dem Veterinäramt. Wie du vorgehst, steht unten Schritt für Schritt.
Alle Schritte vor dem Einzug findest du im Themen-Center Hund anschaffen.
Warum das Thema dich betrifft
Der Deutsche Tierschutzbund wertet jedes Jahr die Fälle von illegalem Heimtierhandel aus, die ihm bekannt werden. Für 2025 zählte er in seinem Bericht vom Mai 2026 598 illegal gehandelte Hunde, im Vorjahr waren es 515. Die folgenden Anteile zählt der Bericht für Hunde und Katzen zusammen:
- Zu jung: In 136 von 158 Fällen mit genauen Altersangaben, also in 86,08 Prozent, waren die Tiere „nachweislich zu jung für einen legalen Grenzübertritt“.
- Krank: In 73,28 Prozent der Fälle mit konkreten Angaben zur Gesundheit zeigten die Tiere Krankheitsanzeichen, häufig Durchfall, dazu Giardien, andere Endoparasiten und in vier Fällen Parvovirose. Der Bericht nennt außerdem Folgen von Qualzuchtmerkmalen.
- Beliebte Rassen: Zu den Spitzenreitern unter den Rassehunden gehörten Zwergspitz, Malteser und Pudel.
- Herkunft: Die Tiere kamen überwiegend aus Rumänien (85 Fälle) und Bulgarien (52 Fälle).
Der Tierschutzbund zieht daraus selbst den Schluss: „Sind Tierinteressentinnen und Tierinteressenten gut informiert, können sie seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden“.
Warnzeichen schon in der Anzeige
Illegale Angebote laufen laut BMLEH meist über Online-Kleinanzeigen. Diese Alarmzeichen nennt das Ministerium:
- Die Welpen werden nur schlecht oder unzureichend beschrieben.
- Der Anbieter tritt unter einem Pseudonym auf.
- Ein und derselbe Anbieter hat verschiedene Rassen im Angebot.
- Der Anbieter bietet eine Lieferung nach Hause an.
- In der Anzeige fehlen Fotos von der Mutterhündin.
Auch ein auffälliger Preis soll dich stutzig machen; das Ministerium fragt ausdrücklich, ob du „wegen des Preises“ misstrauisch geworden bist.
Beim Besuch: die Checkliste
Die Informationsinitiative des BMLEH läuft in Kooperation mit der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Ihre Checkliste in Kurzform:
- Nur vor Ort kaufen. Lass dich nicht auf eine Lieferung nach Hause oder an einen Treffpunkt ein.
- Die Mutterhündin sehen. Das Ministerium schreibt: „Wird Ihnen der Kontakt zur Mutterhündin verweigert, ist dies ein klares Warnsignal.“
- Wurfbereich: Schau dir an, wo die Welpen aufwachsen: sauber, mit Wurfkiste oder abgegrenztem Bereich, mit Spielzeug und Liegeplatz.
- Alter erfragen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Gesundheit: Verlange Impfnachweise und frag, ob und wann der Welpe entwurmt wurde. Welche Impfungen ein Welpe braucht, steht im Artikel zur Grundimmunisierung bei Welpen.
- Papiere: Welpen, die nach Deutschland eingeführt werden, brauchen laut BMLEH immer einen EU-Heimtierausweis des Ursprungslandes, ein amtliches Gesundheitszeugnis und einen Mikrochip. Für Welpen aus deutscher Zucht sind Ausweis und Chip bundesrechtlich nicht vorgeschrieben; manche Länder verlangen den Chip trotzdem.
- Erlaubnis bei großer Zucht: Die Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz nennt in Nummer 12.2.1.5.1, ab wann die Voraussetzungen für gewerbsmäßiges Züchten in der Regel erfüllt sind: „Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr“. Dann braucht der Züchter eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, und du kannst nach der Erlaubnisbescheinigung fragen.
- Kaufvertrag: Er soll die Züchterin oder den Züchter namentlich nennen und die Rechte und Pflichten beider Seiten festlegen. Bei Zweifeln lass dir einen Ausweis zeigen.
- Fragen sind ein gutes Zeichen. Seriöse Anbieter wollen wissen, wie und wo ihr Welpe leben wird.
Manche Länder gehen weiter. In Berlin darfst du einen Hund unter einem Jahr nur bei sachkundigen Personen erwerben und musst dir eine Erwerbsbescheinigung ausstellen lassen; in Bremen muss ein gewerblicher Verkäufer deinen Sachkundenachweis sehen. Die Einzelheiten stehen im Artikel zu den Pflichten nach Bundesland.
Wie alt muss ein Welpe sein?
Das Gesetz: § 2 Absatz 4 der Tierschutz-Hundeverordnung sagt: „Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.“ Ausnahmen gibt es nur, wenn eine frühere Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz von Mutter oder Welpe nötig ist.
Welpen aus dem Ausland: Für Welpen aus einem anderen EU-Land gilt laut BMLEH ein Mindestalter von 15 Wochen. Der Hintergrund ist die vorgeschriebene Tollwutimpfung: frühestens im Alter von 12 Wochen und mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt. Für Welpen aus einem Drittland, das in Bezug auf Tollwut nicht gelistet ist, nennt das Ministerium 7 Monate.
Die Empfehlung: Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN rät, einen Welpen mit mindestens acht Wochen abzugeben, besser erst mit zehn Wochen. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht.
Wird dir ein Welpe aus dem Ausland angeboten, der jünger als 15 Wochen ist, ist das nach diesen Regeln ein deutliches Warnzeichen.
Was die EU-Verordnung 2026/1818 ändert, und wann
Am 10. August 2026 ist im Amtsblatt die Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit erschienen. Sie gilt gestaffelt, nach Artikel 33 und für Kennzeichnung und Registrierung nach Artikel 20 Absatz 7:
- ab 31. August 2028: der Großteil der Verordnung. Dazu gehört nach Artikel 21 Absatz 1 ein Warnhinweis in Online-Anzeigen von Händlern und Züchtern: „Ein Tier ist kein Spielzeug. Die Anschaffung eines Tieres ist eine lebensverändernde Entscheidung. Es ist Ihre Pflicht, für die Gesundheit und das Wohlergehen des Tieres zu sorgen, und Sie dürfen es nicht aussetzen.“ Private Anbieter müssen einen Hinweis gleicher Bedeutung aufnehmen.
- ab 31. August 2030: Wer Hunde in Verkehr bringt, muss sie kennzeichnen und registrieren lassen und dem Käufer den Nachweis darüber übergeben. Ab dem 1. Juli 2030 dürfen Zuchtbetriebe außerdem keine Hunde mit übermäßig ausgeprägten Körpermerkmalen mehr zur Zucht nutzen; welche Merkmale das sind, legt die Kommission bis zum 30. Juni 2030 fest.
- ab 31. August 2031: Nach Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 2, für den Artikel 33 dieses spätere Datum festlegt, muss, wer einen Hund online anbietet, ein Überprüfungstoken erzeugen und in die Anzeige aufnehmen. Käufer können damit Kennzeichnung, Registrierung und Eigentum prüfen.
- ab 31. August 2036: Kennzeichnung und Registrierung gelten auch für private Hundehalter, die keine Hunde in Verkehr bringen.
Für Hundewelpen in Betrieben legt die Verordnung ebenfalls fest, dass sie nicht vor dem Alter von acht Wochen dauerhaft von der Mutter getrennt werden dürfen. Bis die übrigen Regeln greifen, schützt dich vor allem, was du beim Kauf selbst prüfst.
Verdacht? So meldest du ihn
Das BMLEH bittet: „Melden Sie Verdachtsfälle dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei und auch direkt auf der Verkaufsplattform.“ Kauf den Welpen nicht aus Mitleid. Das Ministerium schreibt, wer aus Unwissenheit oder Mitleid ein solches Tier kauft, „unterstützt ein System, das potenzielle Käuferinnen und Käufer bewusst täuscht“.
Hast du schon gekauft, und der Welpe hat Durchfall, frisst nicht oder wirkt schlapp? Welche Anzeichen dringend sind, steht im Artikel Welpe krank: die Warnsignale.
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Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine unseriöse Welpenanzeige?
Laut BMLEH an schlecht beschriebenen Welpen, einem Pseudonym, mehreren Rassen beim selben Anbieter, einer angebotenen Lieferung nach Hause und fehlenden Fotos der Mutterhündin. Kauf nur vor Ort und bestehe darauf, die Mutterhündin zu sehen.
Ab wann darf ein Welpe von der Mutter weg?
Nach der Tierschutz-Hundeverordnung erst im Alter von über acht Wochen. Welpen aus einem anderen EU-Land müssen laut BMLEH mindestens 15 Wochen alt sein. VIER PFOTEN empfiehlt, einen Welpen besser erst mit zehn Wochen abzugeben.
Braucht ein Welpe aus Deutschland einen EU-Heimtierausweis?
Bundesrechtlich nicht; laut BMLEH sind Ausweis und Chip für Welpen aus deutscher Zucht nicht verpflichtend, seriöse Züchter lassen beides aber freiwillig machen. Welpen aus dem Ausland brauchen immer Ausweis, amtliches Gesundheitszeugnis und Chip.
Wo melde ich einen Verdacht auf illegalen Welpenhandel?
Beim zuständigen Veterinäramt oder bei der Polizei, und zusätzlich direkt auf der Verkaufsplattform, auf der die Anzeige steht.
Quellen
- Welpenhandel: leider oft keine saubere Sache · Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Illegaler Heimtierhandel und seine Auswirkungen auf deutsche Tierheime: Auswertung bekannt gewordener Fälle aus dem Jahr 2025 (Stand Mai 2026) · Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Tierschutz-Hundeverordnung § 2, Allgemeine Anforderungen an das Halten · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (ABl. L vom 10.8.2026) · Europäische Union, Amt für Veröffentlichungen
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