
Hundesteuer: Wie hoch ist sie in deiner Stadt, und bis wann musst du deinen Hund anmelden?

Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine tierärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Problemen Ihres Haustieres wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Deutschland
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage, Gebühren und Empfehlungen in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regelungen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt vor Ort.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer: Das Grundgesetz gibt den Ländern die Gesetzgebung dafür und das Aufkommen den Gemeinden. Wie viel du zahlst, steht in der Satzung deiner Gemeinde, in Berlin und Hamburg in einem Landesgesetz.
- In den 13 Großstädten, deren Satzungen und Gesetze wir gelesen haben, kostet der erste Hund 2026 zwischen 90 Euro (Hamburg) und 174 Euro (Köln) im Jahr.
- Zum 1. Januar 2027 steigt die Steuer in München auf 144 Euro je Hund und 1.200 Euro je Kampfhund, in Nürnberg auf 144 Euro für den ersten Hund; in Hamburg laut Finanzbehörde auf 120 Euro.
- Hunde aus dem Tierheim sind in vielen dieser Städte eine Zeit lang steuerfrei, in Berlin fünf Jahre, in Köln 24 Monate; Dortmund, Dresden und Hannover kennen keine solche Befreiung. Meist gilt sie nur für das Tierheim der eigenen Stadt, oft nur auf Antrag.
- Anmelden musst du deinen Hund je nach Stadt innerhalb einer Woche (Hannover) bis eines Monats (Berlin, Stuttgart, Nürnberg), in den meisten der 13 Städte innerhalb von zwei Wochen.
Die Hundesteuer legt deine Gemeinde selbst fest, deshalb gibt es keinen bundesweiten Betrag. In den 13 Großstädten, deren Satzungen und Gesetze wir am 30. September 2026 gelesen haben, kostet der erste Hund 2026 zwischen 90 Euro in Hamburg und 174 Euro in Köln im Jahr. Für einen als gefährlich eingestuften Hund verlangen die meisten dieser Städte ein Vielfaches. Hunde aus dem Tierheim sind vielerorts eine Zeit lang befreit. Und anmelden musst du deinen Hund in den meisten dieser Städte innerhalb von zwei Wochen.
Die Hundesteuer ist ein Teil der Rechnung, die im Themen-Center Hund anschaffen Schritt für Schritt zusammenkommt.
Wer die Hundesteuer festlegt
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Für diese Steuern sagt Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes: „Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.“ Das Geld bekommt nach Artikel 106 Absatz 6 die Gemeinde, oder nach Maßgabe des Landesrechts der Gemeindeverband.
Den Betrag findest du deshalb nicht in einem Bundesgesetz, sondern im Ortsrecht. Nürnberg formuliert es in § 1 seiner Hundesteuersatzung so: „Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Aufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung.“ In den Stadtstaaten sieht die Form anders aus. Berlin und Hamburg regeln die Hundesteuer in einem Landesgesetz, die Stadtgemeinde Bremen in einem Ortsgesetz.
So viel kostet ein Hund in 13 Großstädten
Die Tabelle zeigt die Sätze für 2026 pro Jahr. „Gefährlicher Hund“ meint den Satz für einen solchen Hund, der allein gehalten wird. Wer als gefährlicher Hund oder Kampfhund gilt, legt jede Satzung selbst fest.
| Stadt | erster Hund | jeder weitere Hund | gefährlicher Hund | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 120 € | 180 € | kein eigener Satz | § 4 HuStG Berlin, laut Senatsverwaltung |
| Hamburg | 90 € | 90 € | 600 € | Hundesteuergesetz, laut Merkblatt der Finanzbehörde |
| München | 100 € | 100 € | 800 € | § 4 Hundesteuersatzung |
| Köln | 174 € | 174 € | kein eigener Satz | § 3 Hundesteuersatzung |
| Stuttgart | 144 € | 288 € | 816 € | § 5 Hundesteuersatzung |
| Leipzig | 150 € | 150 € | kein erhöhter Satz | § 5 Hundesteuersatzung |
| Düsseldorf | 96 € | bei zwei Hunden 150 € je Hund, ab drei 180 € je Hund | 600 € | § 2 Hundesteuersatzung |
| Dortmund | 156 € | bei zwei Hunden 204 € je Hund, ab drei 228 € je Hund | 468 € | § 2 Hundesteuersatzung |
| Essen | 156 € | bei zwei Hunden 216 € je Hund, ab drei 252 € je Hund | 852 € | § 2 Hundesteuersatzung |
| Bremen | 150 € | 150 € | kein eigener Satz | § 5 Hundesteuergesetz |
| Dresden | 108 € | 144 € | kein eigener Satz | § 6 Hundesteuersatzung |
| Hannover | 150 € | 276 € | 720 € | § 3 Hundesteuersatzung |
| Nürnberg | 132 € | 132 € | 1.056 € | § 4 Hundesteuersatzung |
Für Frankfurt am Main konnten wir die Satzung an diesem Tag nicht abrufen. Die Stadt fehlt deshalb, und Zahlen aus Presseberichten haben wir bewusst nicht übernommen.
Was sich 2027 ändert
- München: Ab dem 1. Januar 2027 gilt Version 5 der Satzung. Laut Stadt München kostet dann jeder Hund 144 Euro im Jahr und jeder Kampfhund 1.200 Euro.
- Hamburg: Laut Finanzbehörde steigt der Hundesteuersatz zum 1. Januar 2027 auf 120 Euro; die Änderung hat die Bürgerschaft laut einer weiteren Mitteilung der Finanzbehörde beschlossen. Einen neuen Satz für gefährliche Hunde nennt keine der beiden Mitteilungen. Bis Ende 2026 sind es 600 Euro.
- Nürnberg: Laut Stadt Nürnberg kostet der erste Hund ab 2027 144 Euro, jeder weitere im selben Haushalt 168 Euro. Einen Satz für Kampfhunde ab 2027 nennt die Stadt dort nicht.
Zwei oder drei Hunde: drei Rechenweisen
Wie ein weiterer Hund die Rechnung verändert, regeln die Städte ganz unterschiedlich:
- Gleicher Satz für jeden Hund: München, Köln, Leipzig, Bremen und für 2026 Hamburg und Nürnberg.
- Erster Hund günstiger, jeder weitere teurer: Berlin, Stuttgart, Dresden und Hannover. In Stuttgart kostet der zweite Hund doppelt so viel wie der erste.
- Die Zahl der Hunde bestimmt den Satz für alle: Düsseldorf, Dortmund und Essen. Hältst du in Essen zwei Hunde, zahlst du für jeden der beiden 216 Euro, also auch für den ersten nicht mehr 156 Euro.
Gefährliche Hunde: meist ein eigener, deutlich höherer Satz
Für einen einzelnen gefährlichen Hund reicht die Spanne 2026 in den acht Städten mit eigenem Satz von 468 Euro in Dortmund bis 1.056 Euro in Nürnberg. Beide Städte kennen einen niedrigeren Satz nach einer Prüfung: Dortmund verlangt 312 Euro für gefährliche Hunde nach § 2 Absatz 3 Buchstabe b, „wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist“. Nürnberg nimmt 264 Euro für Hunde im Sinne des § 5 Absatz 5 seiner Satzung.
Keinen eigenen Satz haben Köln, Bremen und Dresden. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen schreibt: „Das Berliner Hundesteuergesetz sieht keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vor.“ Und in Leipzig hat sich laut Stadt „die Mehrheit der Fraktionen im Stadtrat“ gegen einen erhöhten Steuersatz entschieden.
In Hamburg gibt es für gefährliche Hunde laut Stadt Hamburg keine Steuerermäßigung, keinen Erlass und keine Befreiung.
Hund aus dem Tierheim: eine Zeit lang steuerfrei
Viele Städte belohnen es, wenn du einen Hund aus dem Tierheim holst. Die Regeln sind aber eng gefasst: Fast immer gilt die Befreiung nur für das Tierheim der eigenen Stadt, und oft musst du sie beantragen.
- Berlin: fünf Jahre. Befreit sind nach § 5 Absatz 1 Nummer 5 HuStG Hunde, „die aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werden, insoweit jedoch nur für fünf Jahre“.
- Köln: 24 Monate für Hunde aus den Tierheimen Köln-Dellbrück, Köln-Zollstock oder Köln-Ostheim. Ist der Hund bei der Übernahme mindestens acht Jahre alt, gilt die Befreiung bis zu seinem Lebensende. Den Antrag stellst du innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme.
- Essen: 36 Monate für Hunde, die erstmals aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt kommen.
- München: Für Hunde, die nach dem 1. Januar 2024 aus dem Tierheim München übernommen wurden, gibt es nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre Befreiung. Für Kampfhunde gilt das nicht.
- Düsseldorf: die ersten zwölf Monate für Hunde, die erstmals aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath aufgenommen werden.
- Bremen: ein Jahr auf Antrag für Hunde aus dem Bremer Tierheim.
- Nürnberg: Nach zwei Jahren Haltung gibt es auf Antrag nachträglich eine Befreiung für die ersten zwölf Monate.
- Leipzig: die ersten sechs Monate für Hunde aus dem Tierheim Leipzig.
- Stuttgart: die halbe Steuer für den ersten Hund aus dem Tierheim Stuttgart oder aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Stuttgart, nicht für gefährliche Hunde.
- Hamburg: Laut Merkblatt der Finanzbehörde gibt es eine Steuerermäßigung im ersten Jahr für Hunde aus dem Hamburger Tierheim in der Süderstraße. Wie hoch sie ist, steht dort nicht. Ab 2027 soll laut Finanzbehörde eine auf drei Jahre begrenzte Steuerbefreiung für die Aufnahme eines ungefährlichen Hundes aus dem Tierheim gelten.
Dortmund, Dresden und Hannover befreien Hunde aus dem Tierheim nicht. Dresden und Hannover befreien nur Hunde, die in einem Tierheim oder Tierasyl untergebracht sind.
Anmelden: die Fristen
Gerechnet wird ab der Aufnahme des Hundes in deinen Haushalt oder dem Beginn der Haltung:
- eine Woche: Hannover
- zwei Wochen: Hamburg, München, Leipzig, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bremen und Dresden
- vier Wochen: Köln
- ein Monat: Berlin, Stuttgart und Nürnberg
In Berlin und Hamburg zählt die Anmeldung beim Hunderegister zugleich als Anmeldung zur Steuer. Für Welpen setzen die Satzungen eigene Altersgrenzen, meist bei drei Monaten. Leipzig besteuert nur Hunde, die älter als sechs Monate sind, Nürnberg Hunde über vier Monate. In Berlin gibst du für einen Welpen unter drei Monaten die Steuererklärung „innerhalb der ersten vier Lebensmonate“ ab.
Weitere Ermäßigungen
Einige Städte senken die Steuer aus anderen Gründen:
- Hundeführerschein: In München ist nach bestandener Prüfung das folgende Jahr steuerfrei. Nürnberg gewährt einmalig 50 Euro Ermäßigung.
- Chip: Leipzig ermäßigt bis einschließlich 2029 auf Antrag auf 120 Euro je Hund, wenn der Hund gechippt ist und du einwilligst, dass die Stadt den Chip bei Kontrollen ausliest.
- Geringes Einkommen: In Köln zahlen Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII auf Antrag 60 Euro für einen Hund. Essen ermäßigt für Bezieher bestimmter Sozialleistungen auf ein Viertel für den ersten Hund, Leipzig mit Leipzig-Pass um die Hälfte für einen Hund.
Deine Stadt fehlt in der Liste?
Dann gibt es von uns keinen Schätzwert, denn der Betrag der Nachbarstadt sagt über deine Gemeinde nichts. Such auf der Website deiner Gemeinde nach der Hundesteuersatzung und prüf dort diese Punkte:
- den Satz für den ersten und für jeden weiteren Hund
- einen eigenen Satz für gefährliche Hunde oder Kampfhunde
- Befreiungen, vor allem für Hunde aus dem Tierheim, und die Frist für den Antrag
- die Frist für die Anmeldung und das Alter, ab dem ein Welpe steuerpflichtig wird
- das Datum, ab dem die Fassung gilt, denn Sätze ändern sich zum Jahreswechsel
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?
Einen bundesweiten Betrag gibt es nicht, jede Gemeinde legt ihn selbst fest. In den 13 Großstädten, deren Satzungen wir gelesen haben, kostet der erste Hund 2026 zwischen 90 Euro in Hamburg und 174 Euro in Köln im Jahr.
Muss ich für einen Hund aus dem Tierheim Hundesteuer zahlen?
Oft zunächst nicht. Berlin befreit fünf Jahre, Köln 24 Monate, Essen 36 Monate, andere Städte kürzer. Die Befreiung gilt meist nur für das Tierheim der eigenen Stadt und oft nur auf Antrag. Dortmund, Dresden und Hannover befreien Tierheimhunde nicht.
Bis wann muss ich meinen Hund zur Hundesteuer anmelden?
Je nach Stadt innerhalb einer Woche bis eines Monats nach dem Einzug, in den meisten dieser Großstädte innerhalb von zwei Wochen. In Berlin und Hamburg gilt die Anmeldung beim Hunderegister zugleich für die Steuer.
Kostet ein zweiter Hund mehr?
Das hängt von der Stadt ab. In München, Köln oder Leipzig zahlst du für jeden Hund dasselbe, in Berlin, Stuttgart, Dresden und Hannover ist der zweite teurer, und in Düsseldorf, Dortmund und Essen bestimmt die Zahl der Hunde den Satz für alle.
Quellen
- Grundgesetz, Artikel 105 (Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München, Version 5 (Sätze ab 1. Januar 2027) · Landeshauptstadt München, Stadtrecht
- Hundesteuersatzung der Stadt Köln, Gesamtfassung gültig ab 1. Januar 2026 · Stadt Köln
- Hundesteuer an- und abmelden (Hamburg) · Freie und Hansestadt Hamburg
- Merkblatt für das Halten von Hunden (Hundegesetz und Hundesteuergesetz) · Freie und Hansestadt Hamburg
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