Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Petla UG
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Petla UG
1. Geltungsbereich und Begrifflichkeiten
1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und die Nutzung der Services der Petla-Plattform (nachfolgend „Petla“) durch Tierarztpraxen, Tierärztinnen, Tierkliniken sowie Tierhalterinnen (nachfolgend gemeinsam auch „Nutzer“ genannt). Petla ist ein digitales Angebot der Petla UG (Tech-Startup im Bereich Tiermedizin, gegründet 2023), das über Webbrowser und gegebenenfalls mobile Apps zugänglich ist. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Petla und den Tierärztinnen/Tierkliniken, die Petla’s Software-as-a-Service (SaaS) Leistungen nutzen (im Folgenden „Tierarzt“ oder „Kunde“ genannt), sowie die Nutzungsbedingungen für Tierhalterinnen, die über Petla Termine buchen oder Online-Beratungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Tierhalter“ genannt).
1.2 Vertragspartner: Vertragspartner dieser AGB ist auf Seiten des Anbieters Petla (genaue Firmierung und Adresse werden im Impressum ausgewiesen). Vertragspartner auf Seiten des Kunden sind entweder (a) die Tierärztliche Einrichtung (Tierarztpraxis, Klinik oder vergleichbare Einrichtung), vertreten durch die handelnde Tierärztin/den Tierarzt, die Petla-Leistungen entgeltlich nutzt, oder (b) der Tierhalter als Verbraucher, der die Petla-Plattform unentgeltlich zur Terminbuchung und Kommunikation mit Tierärzten nutzt. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich zwischen Tierarzt und Tierhalter unterschieden wird, gelten die Bestimmungen für alle Nutzer der Petla-Plattform.
1.3 Zustimmung zu den AGB: Mit der Registrierung auf der Petla-Plattform oder der Inanspruchnahme der Petla-Services akzeptiert der Nutzer diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Tierärzte bestätigen die AGB in der Regel im Rahmen des Vertragsabschlusses (z.B. bei Unterzeichnung eines Angebots oder durch elektronische Bestätigung bei Registrierung). Tierhalter stimmen den Nutzungsbedingungen zu, indem sie bei der Terminbuchung oder Registrierung ihr Einverständnis erklären (z.B. durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox). Ohne Zustimmung zu diesen AGB ist eine Nutzung der Petla-Dienste nicht möglich.
1.4 Änderungen der AGB: Petla ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um Änderungen der Rechtslage oder der Services Rechnung zu tragen. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig in Textform (z.B. per E-Mail oder beim Login) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung oder nutzt die Services nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Petla wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen von Petla
2.1 Allgemeines: Petla betreibt eine digitale Plattform für tiermedizinische Dienstleistungen, welche Tierarztpraxen und Tierhalter verbindet. Petla bietet dem Tierarzt moderne Software-Werkzeuge zur Terminverwaltung, Online-Buchung und Videokommunikation mit Kunden (Tierhaltern) sowie ergänzende Dienstleistungen (z.B. Webseitenerstellung). Tierhaltern bietet Petla insbesondere eine komfortable Möglichkeit, Tierärzte zu finden, Termine (vor Ort oder online) zu buchen und Videokonsultationen durchzuführen. Petla verfolgt dabei die Werte Zugang, Transparenz und Autonomie: Tiermedizinische Leistungen sollen besser zugänglich werden, Entscheidungen der Tierhalter durch transparente Informationen unterstützt werden, und Tierhalter behalten die Kontrolle über die Gesundheitsdaten ihrer Tiere.
2.2 SaaS-Plattform für Terminbuchungen: Kern der Leistungen ist eine Terminbuchungsplattform für Tierarztpraxen (live seit 03. Juni 2025). Über diese Plattform können Tierärzte ihren Kunden Online Terminbuchungen ermöglichen – sowohl für Vor-Ort-Behandlungen in der Praxis als auch für Online-Videotermine. Die Plattform umfasst ein benutzerfreundliches Kalender- und Terminverwaltungssystem, das es dem Tierarzt ermöglicht, verfügbare Zeiten anzubieten und Buchungen zu verwalten. Tierhalter können über ein Web-Portal oder eine App einen gewünschten Tierarzt auswählen, eine Leistung und einen Termin buchen und erhalten Buchungsbestätigungen digital. Petla stellt die technische Infrastruktur bereit, einschließlich einer sicheren Videochat-Funktion für die Online-Sprechstunde.
Digitale Anamnese: Petla bietet (voraussichtlich in Kürze verfügbar) einen digitalen Anamnese Fragebogen, den Tierhalter vor dem Termin ausfüllen können, um dem Tierarzt vorab wichtige Informationen (z.B. Symptome, Vorgeschichte, Allergien) bereitzustellen. Dieser Fragebogen kann teilweise vom Tierarzt konfiguriert werden und dient der effizienteren Vorbereitung auf das Gespräch. Ergebnisse der Anamnese werden dem Tierarzt derzeit per E-Mail oder über das Petla System bereitgestellt.
Digitale Gesundheitsakte (geplant): Langfristig wird Petla die Plattform um eine digitale Gesundheitsakte für Haustiere erweitern. Diese erlaubt es, tiermedizinische Befunde und Dokumente zentral zu speichern. Tierhalter sollen dabei Eigentümer der Gesundheitsdaten ihres Tieres bleiben und selbst steuern können, welche Tierärzte Zugriff darauf erhalten. (Diese Funktion ist noch in Entwicklung und kein Bestandsteil der aktuell verfügbaren Leistungen. Entsprechende Bedingungen werden bei Einführung ergänzt.)
2.3 Vermittlungsdienst für Videoberatungen: Petla fungiert bei Online-Beratungen als Vermittlungsplattform zwischen Tierarzt und Tierhalter. Die tierärztliche Beratung selbst ist keine Leistung von Petla, sondern wird vom jeweils konsultierten Tierarzt auf eigene Verantwortung und Rechnung erbracht. Petla stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit, damit Tierhalter und Tierarzt in Kontakt treten und eine Videosprechstunde durchführen können (z.B. Terminvereinbarung, Videoverbindung, Zahlungsabwicklung). Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Tierhalter und Tierarzt zustande; Petla ist daran nicht als Partei beteiligt. Insbesondere schuldet Petla keinen medizinischen Erfolg oder bestimmte Beratungsergebnisse – hierfür ist allein der Tierarzt verantwortlich. Petla übernimmt auch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit tiermedizinischer Ratschläge des Tierarztes (siehe Haftungsregelung in Abschnitt 9).
2.4 Abrechnungs- und Administrationsservice: Petla unterstützt Tierärzte bei der Abrechnung und Administration von Online-Tierarztterminen. Sofern ein Tierhalter über die Petla-Plattform eine kostenpflichtige Leistung (z.B. eine Video-Beratung) bucht, kann Petla die Zahlungsabwicklung im Auftrag des Tierarztes übernehmen. Das bedeutet, Petla erhebt die fälligen Gebühren beim Tierhalter (z.B. via Online-Zahlung) und leitet die Vergütung an den Tierarzt weiter, abzüglich der vereinbarten Servicegebühr (siehe Preise in Abschnitt 5). Petla fungiert hierbei als Vermittler bzw. Inkassostelle des Tierarztes.
Hinweis für Tierhalter: Petla stellt lediglich die Plattform und Zahlungsabwicklung, die tierärztliche Leistung erbringt der Tierarzt selbst. Tierhalter erhalten für bezahlte Leistungen eine Rechnung/Quittung, die sie z.B. bei Versicherungen einreichen können. Petla kann dem Tierarzt auf Wunsch Reports über durchgeführte Buchungen und Umsätze bereitstellen.
2.5 Webseitenerstellung und -hosting für Tierärzte: Neben der Terminplattform bietet Petla Tierarztpraxen auch einen Webseiten-Service zur digitalen Außendarstellung an. Im Rahmen dieses Service erstellt Petla eine individualisierte Praxis-Website auf Basis der vom Tierarzt bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logo etc.) und übernimmt das Hosting sowie grundlegende Suchmaschinenoptimierung (SEO). Der Tierarzt bleibt Inhaber der Domain und räumt Petla die erforderlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ein (siehe Abschnitt 7).
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Leistungspaket (z. B. Basis- oder Premiumvariante) sowie etwaigen individuell vereinbarten Zusatzleistungen, etwa einer erweiterten SEO-Beratung, zusätzlichen Seiten oder spezifischen Designwünschen. Art und Umfang der enthaltenen Leistungen werden im Vertragsangebot oder in einer separaten Leistungsbeschreibung konkretisiert.
Die Vergütung für die Webseitenleistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Angebot. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Regelungen in Abschnitt 5. Laufzeit, Kündigungsbedingungen sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Website nach Vertragsende sind in Abschnitt 6 geregelt.
Petla sorgt für den laufenden technischen Betrieb der Website, einschließlich Sicherheitsupdates und üblicher Wartung. Eine vollständige und identische Darstellung der Website auf allen Browsern und Endgeräten kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden; Petla orientiert sich an gängigen aktuellen Browsern und Bildschirmgrößen. Der Tierarzt ist verpflichtet, Petla über inhaltliche Änderungen (z. B. neue Öffnungszeiten, Teammitglieder) zeitnah zu informieren, sofern diese auf der Website berücksichtigt werden sollen. Änderungswünsche werden im Rahmen des vereinbarten Pakets berücksichtigt; darüber hinausgehende Anpassungen sind separat zu vergüten.
2.6 Weitere Leistungen und Support: Petla kann weitere Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Integration des Petla-Kalenders in andere Kalender-Systeme (dies ist geplant), Schulungen, oder Beratungsleistungen im Bereich Praxismanagement. Solche zusätzlichen Leistungen und deren Bedingungen werden individuell vereinbart. Petla stellt allen zahlenden Kunden einen üblichen Support zur Verfügung (Erreichbarkeit werktags per E-Mail/Telefon); nähere Details zum Support (Reaktionszeiten etc.) können separat geregelt sein.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Registrierung als Tierarzt (B2B-Vertragsschluss): Tierärzte und Tierkliniken, die Petla nutzen möchten, müssen sich zunächst registrieren bzw. einen Nutzungsvertrag abschließen. Die Registrierung kann online über die Petla-Website oder offline durch Kontakt mit Petla’s Vertrieb erfolgen. Im Rahmen der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zur Person/Einrichtung (Name der Praxis, Adresse, Kontaktperson, gültige E-Mail-Adresse, Telefon) und ggf. zur beruflichen Qualifikation (Tierarztnummer, Approbation o.ä.) zu machen. Petla ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Tierarzttätigkeit anzufordern.
Die Registrierung stellt ein Angebot des Tierarztes zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Petla-Services dar. Petla kann dieses Angebot durch Bestätigung (z.B. Versand einer Bestätigungs-E-Mail oder Gegenzeichnung eines Vertragsdokuments) annehmen. Mit Bestätigung durch Petla kommt der Nutzungsvertrag zustande. Petla behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen, etwa wenn Zweifel an der Seriosität oder Identität des Interessenten bestehen, oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
3.2 Registrierung als Tierhalter: Tierhalter können die öffentlichen Bereiche von Petla (z.B. Tierarztprofile suchen) teils ohne Registrierung einsehen. Für das Buchen eines Online-Termins oder die Nutzung weitergehender Funktionen (z.B. Anlegen einer Tier-Gesundheitsakte in Zukunft) ist jedoch die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Der Tierhalter muss hierzu volljährig und geschäftsfähig sein. Bei der Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort anzugeben sowie weitere Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. Telefonnummer) und mindestens ein Tierprofil mit Basisdaten zum Tier. Der Tierhalter sichert zu, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich, diese bei Änderungen umgehend zu aktualisieren. Nach der erfolgreichen Registrierung erhält der Tierhalter eine Bestätigung per E-Mail, welche die Annahme seines Nutzungsangebots durch Petla darstellt.
3.3 Terminbuchung durch Tierhalter: Die Buchung eines Termins (vor Ort oder Video) durch einen registrierten Tierhalter über Petla stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem gewählten Tierarzt dar. Der Tierhalter wählt im Buchungsprozess eine verfügbare Leistung und einen Termin aus, gibt ggf. zusätzliche Informationen zum Anliegen und bestätigt die Buchung über den Button „Termin buchen“ o.ä. Petla leitet die Terminanfrage an den Tierarzt weiter. Die Annahme des Termins (und damit der Vertragsschluss zwischen Tierarzt und Tierhalter) erfolgt durch die Bestätigung der Buchung, die dem Tierhalter per E-Mail oder innerhalb der Plattform übermittelt wird. Zusammen mit der Bestätigung erhält der Tierhalter die relevanten Vertragsinformationen sowie diese AGB zur Verfügung gestellt (z.B. als Link oder PDF).
Hinweis: Mit der Terminbuchung stimmt der Tierhalter sowohl den Petla-AGB als auch etwaigen Geschäftsbedingungen oder Aufklärungsbögen des Tierarztes zu, die für die Durchführung der Behandlung relevant sind.
3.4 Vermittlungsverhältnis: Kommt es im Rahmen einer Online-Terminbuchung zu einem Vertrag zwischen Tierhalter und Tierarzt, fungiert Petla hinsichtlich der tiermedizinischen Leistung ausschließlich als Vermittler und technischer Dienstleister (siehe 2.3). Petla selbst wird nicht Vertragspartner des Tierhalters in Bezug auf die medizinische Beratung. Zwischen Petla und dem Tierhalter besteht der Vertragsgegenstand allein in der Bereitstellung und Nutzung der Plattform. Zwischen Petla und dem Tierarzt besteht der Nutzungsvertrag über die SaaS-Leistungen gemäß diesen AGB.
3.5 Widerrufsrecht für Verbraucher (Tierhalter): Tierhalter, die als Verbraucher im Sinne des Gesetzes handeln, steht bei der Buchung kostenpflichtiger Leistungen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Petla informiert hiermit über Folgendes:
Widerrufsbelehrung: Der Tierhalter kann seine Vertragserklärung (Buchung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Vertragsbestätigung (d.h. der Terminbestätigung durch den Tierarzt bzw. Petla). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Petla oder den Tierarzt (Kontaktadressen siehe Impressum/Kontakt).
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Hat der Tierhalter verlangt, dass die Leistung (die Beratung) noch während der Widerrufsfrist beginnen soll, und wurde sie vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Hierauf wird im Buchungsprozess hingewiesen. Wichtig: Bei Terminbuchungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgen (z.B. ein kurzfristiger Online-Termin), stimmt der Tierhalter zu, dass der Tierarzt mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Tierhalter weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung (durch erfolgte Beratung) erlischt.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Tierhalter in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (also als Unternehmer) handelt.
3.6 Vertragslaufzeit und Kündigung (Tierarztverträge): Soweit nicht individuell anders vereinbart, werden Verträge über Petla’s Leistungen mit Tierärzten auf unbestimmte Zeit geschlossen. Tierarzt und Petla können den Nutzungsvertrag über die SaaS-Plattform in der Regel mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail genügt) ordentlich kündigen. Für den Webseiten-Service gilt eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss, für die Terminbuchungsplattform gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten; nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich diese um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht schriftlich gekündigt wurde. Eine Kündigung mindestens 12 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit ermöglicht einen Austritt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Petla liegt insbesondere vor, wenn der Tierarzt mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät oder wiederholt gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt. Bei Vertragsbeendigung stellt Petla die entsprechenden Services ein: Der Zugang zur Plattform für den Tierarzt wird gesperrt, und ggf. gehostete Websites werden deaktiviert. Petla kann auf Verlangen des Tierarztes Daten, die dieser in der Plattform hinterlegt hat (z.B. Kundendaten, Kalenderdaten), in einem gängigen Format herausgeben, soweit dies die Datenschutzbestimmungen zulassen und der Tierarzt die Herausgabe innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung verlangt.
4. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzer
4.1 Pflichten von Petla: Petla erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Insbesondere wird Petla
die SaaS-Plattform für Terminbuchungen und Videoanrufe in einem dem aktuellen technischen Standard entsprechenden Umfang betreiben und bemüht sein, eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen. Wartungen, Weiterentwicklungen oder Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen; Petla wird planbare Wartungen nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchführen und Nutzer rechtzeitig informieren. Eine durchgängige, jederzeitige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden, jedoch beträgt die angestrebte Verfügbarkeit mindestens 98% im Jahresmittel (ohne Zeiten geplanter Wartung).
die an Petla übermittelten Daten sicher verwahren und gemäß den Datenschutzregelungen verarbeiten (siehe Abschnitt 8). Gesundheits- und Kundendaten werden vertraulich behandelt.
bei der Webseitenerstellung die vom Tierarzt gewünschten Inhalte nach Absprache umsetzen, unter Berücksichtigung gängiger Design- und Usability-Standards. Petla wird dem Tierarzt nach Möglichkeit Vorabnahmen/Abstimmungen der Website ermöglichen, bevor sie live geht.
dem Tierarzt einen angemessenen Support bieten (etwa Hilfe bei Bedienfragen zur Software oder Entgegennahme von Störungsmeldungen) und gemeldete technische Probleme zeitnah zu beheben.
4.2 Allgemeine Pflichten der Tierärzte (Kunden): Der Tierarzt verpflichtet sich, die Petla-Services nur im Einklang mit den AGB, den geltenden Gesetzen und etwaigen berufsrechtlichen Vorgaben zu nutzen. Insbesondere obliegen dem Tierarzt folgende Pflichten:
Richtigkeit von Angaben: Alle Angaben im Profil der Tierarztpraxis (z.B. Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Preise der eigenen Leistungen) müssen wahr und aktuell sein. Änderungen (z.B. neue Adresse, geänderte Sprechzeiten) sind unverzüglich im Petla-System zu aktualisieren.
Zugangsdaten: Der Tierarzt ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zur Petla-Plattform (Login, Passwörter) vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte (außer an berechtigte Mitarbeiter der Praxis) ist untersagt. Stellt der Tierarzt einen Missbrauch seines Accounts fest oder besteht ein entsprechender Verdacht, ist Petla unverzüglich zu informieren.
Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Tierarzt ist für sämtliche Inhalte, die er auf der Petla-Plattform einstellt oder Petla zur Veröffentlichung (z.B. auf der Praxis-Website) übermittelt, allein verantwortlich. Er sichert zu, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen (z.B. keine urheberrechtswidrigen Fotos, keine Verletzung von Markenrechten) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder offensichtlich unwahre Inhalte.
Berufsrecht und Sorgfalt: Bei der Nutzung der Plattform zur Beratung von Tierhaltern (insb. bei Videokonsultationen) hat der Tierarzt die für ihn geltenden beruflichen Sorgfaltspflichten und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Er muss z.B. einschätzen, ob eine Fernberatung im konkreten Fall hinreichend ist oder ein unmittelbarer Tierarztbesuch angeraten werden muss. Ferndiagnosen unterliegen gewissen Einschränkungen; der Tierarzt sollte im Zweifel den Tierhalter an eine Untersuchung vor Ort verweisen. Auch bleibt der Tierarzt für die Erfüllung etwaiger Dokumentationspflichten verantwortlich (Petla stellt zwar Tools bereit, ersetzt aber keine rechtlich erforderliche Dokumentation der Behandlung).
Datenschutz und Einwilligungen: Der Tierarzt hat sicherzustellen, dass er die personenbezogenen Daten der Tierhalter, die über Petla erhoben oder ihm zugänglich gemacht werden, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. DSGVO, Tierarztrecht) verwendet. Soweit erforderlich, wird Petla mit dem Tierarzt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen, um die Verarbeitung von Tierhalter-Daten durch Petla im Auftrag des Tierarztes rechtlich abzusichern. Der Tierarzt darf Daten, die er über Petla erhält (z.B. Kontaktdaten, Anamnesen), ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke der Behandlung/Terminabwicklung nutzen und muss sie vertraulich behandeln. Insbesondere ist es untersagt, solche Daten zu anderen Zwecken (z.B. Werbung) zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Nutzung der Video-Funktion: Wenn der Tierarzt die Videokonferenz-Funktion nutzt, stellt er sicher, dass er über die nötige technische Ausstattung verfügt (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung etc.) und den Termin in geeigneter Umgebung (ungestört, datenschutzkonform) durchführt. Er hat das Recht, zu Beginn eines Videotermins die Identität des Tierhalters und relevante Unterlagen zu überprüfen, um eine ordnungsgemäße Beratung zu gewährleisten.
Unterlassene Störungen: Der Tierarzt wird keine Handlungen vornehmen, die die Petla-Plattform technisch beeinträchtigen oder missbräuchlich nutzen. Insbesondere wird er keine Schadsoftware einbringen, Sicherheitsmechanismen umgehen oder Funktionen zweckentfremden. Ebenso wenig darf der Tierarzt die Plattform nutzen, um wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder Geheimhaltungsverpflichtungen zu verletzen.
Kooperation: Der Tierarzt wird in zumutbarem Umfang an notwendigen Maßnahmen mitwirken, soweit sie für die Leistungserbringung durch Petla erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere, Petla Probleme oder Störungen möglichst präzise zu melden, erforderlichenfalls bei der Fehleranalyse mitzuwirken und Petla die für die Leistung (z.B. Websiteerstellung) benötigten Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
Verstößt der Tierarzt gegen die vorstehenden Pflichten, ist Petla berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies können Warnungen oder Aufforderungen zur Abhilfe sein, bei schweren oder wiederholten Verstößen aber auch eine vorübergehende Sperrung oder – in gravierenden Fällen – eine fristlose Kündigung des Vertrags und dauerhafte Sperrung des Accounts. Gesetzliche Ansprüche von Petla (etwa auf Schadensersatz) bleiben unberührt. Der Tierarzt stellt Petla von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Tierarzt resultieren, und trägt alle daraus entstehenden angemessenen Kosten.
4.3 Allgemeine Pflichten der Tierhalter: Auch der Tierhalter hat bei Nutzung der Petla-Plattform bestimmte Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten zu beachten:
Wahrheitspflicht: Der Tierhalter muss alle bei der Registrierung, in seinem Profil und bei der Terminbuchung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Insbesondere sind relevante Informationen zum Gesundheitszustand des Tieres im Rahmen der Anamnese korrekt mitzuteilen. Unvollständige oder falsche Angaben können die Qualität der Beratung beeinträchtigen oder dazu führen, dass eine Beratung nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.
Termineinhaltung: Gebuchte Termine sind verbindlich und vom Tierhalter pünktlich wahrzunehmen. Sollte ein Tierhalter einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, diesen so früh wie möglich abzusagen – zumindest aber die von Petla oder vom Tierarzt vorgegebene Stornierungsfrist einzuhalten (in der Regel mindestens 2 Stunden vor dem Termin, siehe ggf. konkrete Angaben im Buchungssystem). Eine Stornierung ist über die Plattform oder die angegebenen Kontaktwege durchzuführen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen oder sehr kurzfristigen Absagen kann Petla den Tierhalter von der weiteren Nutzung ausschließen oder der Tierarzt Ausfallgebühren berechnen, sofern der Tierhalter vorher darauf hingewiesen wurde.
Geeigneter Einsatz der Videoberatung: Der Tierhalter bestätigt bei der Buchung einer Videosprechstunde, dass sein Anliegen für eine Fernberatung geeignet ist und kein akuter tiermedizinischer Notfall vorliegt. Er ist verpflichtet, bei erheblichen Gesundheitsproblemen oder Notfällen seines Tieres sofort eine physische Tierarztpraxis oder Notfallklinik aufzusuchen und nicht auf eine Videokonsultation zu vertrauen. Sollte sich während oder nach einer Videoberatung der Zustand des Tieres verschlechtern, wird der Tierhalter umgehend einen Tierarzt vor Ort konsultieren. Petla weist ausdrücklich darauf hin, dass die Online-Beratung keine Notfallbehandlung ersetzt und in bestimmten Fällen nur erste Hinweise geben kann.
Technische Voraussetzungen: Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, eine ausreichende technische Ausstattung für Videotermine bereitzuhalten (einschließlich Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, aktueller Browser) 28 . Sollte der Tierhalter die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann dies die Beratung verhindern oder deren Qualität mindern; ein Anspruch auf Wiederholung besteht dann ggf. nicht.
Respektvolle Kommunikation: Tierhalter wie Tierärzte haben sich in der Kommunikation über die Plattform höflich und sachlich zu verhalten. Beleidigungen, rassistische oder anderweitig unangemessene Äußerungen werden nicht toleriert. Petla behält sich vor, bei Meldung solcher Vorfälle entsprechende Nutzer zu verwarnen oder auszuschließen.
Verbotene Nutzungen: Der Tierhalter darf die Petla-Plattform ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen, nämlich zur Terminorganisation und Durchführung von Tierarztberatungen für seine eigenen Haustiere. Eine zweckfremde Nutzung (z.B. Anlegen von Terminen für Dritte ohne deren Einwilligung, kommerzielle Nutzung durch Tierhalter, Datenabfragen in großem Umfang) ist unzulässig. Insbesondere untersagt sind alle Handlungen, die die Plattform in ihrer Funktion beeinträchtigen, die Sicherheit gefährden oder Rechte Dritter verletzen (z.B. Eingriff in die Software, Versuch unberechtigten Datenzugriffs, Hochladen schädlicher Inhalte etc.).
Folgen von Pflichtverstößen: Kommt der Tierhalter seinen Pflichten nicht nach, kann Petla nach eigenem Ermessen Maßnahmen ergreifen. Bei leichten Verstößen kann eine Ermahnung erfolgen. Schwere oder wiederholte Verstöße (z.B. Missbrauch der Plattform, wiederholtes Nichterscheinen) können zu temporärer Sperrung oder dauerhafter Accountsperrung führen. Etwaige gesetzliche Ansprüche (z.B. Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen) bleiben vorbehalten.
5. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise für Tierarzt-Services: Die Nutzung der Petla-Plattform und der damit verbundenen Leistungen ist für Tierärzte grundsätzlich entgeltpflichtig. Die konkrete Vergütung für einzelne Leistungen – insbesondere die Nutzung der Terminbuchungsplattform, die Durchführung von Online-Videoterminen, der Webseiten-Service sowie zusätzliche Dienstleistungen wie SEO-Analysen, technische Integrationen oder Beratungsangebote – richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder dem individuell mit dem Tierarzt vereinbarten Angebot.
Petla stellt dem Tierarzt vor Beginn der Nutzung der Leistungen ein schriftliches Angebot zur Verfügung oder verweist auf eine separate Preisliste, in der die aktuell geltenden Preise transparent dargestellt sind. Änderungen der Preisliste werden dem Tierarzt in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder über das Petla-Dashboard) mitgeteilt. Maßgeblich für die Abrechnung ist stets die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder der Leistungserbringung gültige Fassung. Soweit Sonderaktionen oder individuelle Rabatte vereinbart wurden, gelten diese ausschließlich unter den jeweils festgelegten Bedingungen und für den vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf einer Aktion gilt automatisch wieder der reguläre Preis.
Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den Nutzungsgebühren können variable Gebühren für Einzelleistungen, technische Zusatzaufwände, Transaktionskosten oder projektbezogene Sonderleistungen anfallen, sofern diese vorab vertraglich vereinbart oder in der Preisliste ausgewiesen wurden.
Der Tierarzt ist verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Entgelte zu informieren. Petla ist berechtigt, im Falle wesentlicher Preisänderungen mit Wirkung für die Zukunft eine Anpassung der Vertragsbedingungen vorzunehmen. In diesem Fall wird dem Tierarzt ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern die Änderung nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Tierarztes oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt.
5.2 Abrechnungsmodus: Die monatlichen Gebühren werden – soweit nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus berechnet. Petla stellt dem Tierarzt zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums (i.d.R. monatlich) eine Rechnung über die Grundgebühr sowie alle ggf. angefallenen variablen Gebühren des Vormonats (z.B. Video-Termin-Gebühren, sofern nachträglich abgerechnet) aus. Kosten für einmalige Leistungen (z.B. SEO-Analyse oder sonstige Projektleistungen) werden bei Beauftragung bzw. Lieferung in Rechnung gestellt. Petla kann Rechnungen elektronisch per E-Mail versenden.
5.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Tierarzt kann Petla ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen; in diesem Fall zieht Petla die fälligen Beträge frühestens 5 Tage nach Rechnungszugang ein. Andernfalls sind Zahlungen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Petla.
5.4 Zahlungsverzug: Kommt der Tierarzt in Zahlungsverzug, ist Petla berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen (§ 288 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern) sowie eine Pauschale von 40 € bei Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Petla behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Account des Tierarztes vorübergehend zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei längerem Zahlungsverzug, bleiben unberührt.
5.5 Einwände gegen Abrechnungen: Einwände gegen eine Rechnung von Petla sind vom Tierarzt innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen fristgerechter Einwände gilt als Anerkennung der Rechnung. Petla wird in der Rechnung auf diese Folge hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Tierarztes bei berechtigten Einwänden nach Fristablauf bleiben im Einzelfall unberührt.
5.6 Abrechnung gegenüber Tierhaltern: Die tierärztliche Leistung wird dem Tierhalter entweder vom Tierarzt selbst oder im Namen des Tierarztes durch Petla in Rechnung gestellt. Sofern Petla die Abrechnung übernimmt, erhält der Tierhalter eine Rechnung/Bezahlaufforderung über die Plattform. Der Preis der tierärztlichen Leistung (z.B. Beratungsgebühr) wird dem Tierhalter vor der Buchung transparent angezeigt, ebenso etwaige zusätzliche Kosten (z.B. Plattform-Servicegebühr oder Zuschläge für Video). Der Tierhalter zahlt den Betrag über die angebotenen Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, PayPal etc.). Petla leitet die Zahlung an den Tierarzt weiter, abzüglich der dem Tierarzt berechneten Gebühren (wie in 5.1 beschrieben). Sollte ein Termin seitens des Tierarztes nicht stattfinden oder storniert werden, sorgt Petla für die Erstattung an den Tierhalter, sofern die Zahlung bereits erfolgt war.
Tierhalter selbst zahlen für die Nutzung der Petla-Plattform als solche keine Gebühren – die Plattformfinanzierung erfolgt über die Gebühren von Tierärzten. Ein Tierhalter schuldet nur die Gebühren für die vom Tierarzt erbrachte Leistung und gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesene Serviceentgelte, wenn etwa ein kostenpflichtiges Premium-Feature für Tierhalter eingeführt würde (derzeit nicht der Fall).
5.7 Preisänderungen: Petla ist berechtigt, die Entgelte für die laufenden Leistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, z.B. bei veränderten Betriebskosten oder Weiterentwicklung der Services. 9 Preisänderungen gegenüber Unternehmern (Tierärzten) werden mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform angekündigt. Der Tierarzt hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% des bisherigen Preises überschreitet. Petla wird in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Für Tierhalter als Verbraucher erfolgen Preisänderungen nur, soweit sie Endkundendienste betreffen; diese werden ebenfalls rechtzeitig mitgeteilt und erfordern ggf. eine Zustimmung, falls eine unmittelbare Belastung des Verbrauchers damit verbunden ist (derzeit nicht relevant, da Tierhalter keine regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Petla haben außer Einzelbuchungen).
6. Besondere Bestimmungen für den Website-Service
(Dieser Abschnitt gilt nur für Tierärzte, die den Website-Erstellungs- und Hosting-Service von Petla in Anspruch nehmen. Er ergänzt bzw. modifiziert die übrigen Bedingungen, soweit es die Website-Leistungen betrifft.)
6.1 Leistungsumfang Website-Service: Petla erstellt in Abstimmung mit dem Tierarzt eine individuelle Website („Praxiswebsite“) zur Außendarstellung der Tierarztpraxis. Petla verwendet hierfür nach eigenem Ermessen geeignete technische Mittel (z.B. CMS, Baukastensystem oder Individualentwicklung). Der Umfang der Seiten, Features und Designleistungen richtet sich nach dem gebuchten Paket (Basis oder Premium) und ggf. zusätzlichen Vereinbarungen. Petla registriert nicht selbst Domains für den Tierarzt; der Tierarzt stellt eine gewünschte Domain bereit oder erteilt Petla Zugangsrechte, um eine vorhandene Domain auf die Petla-Server aufzuschalten. Alternativ kann Petla beratend unterstützen, eine Domain im Namen des Tierarztes zu registrieren, wobei der Tierarzt Inhaber der Domain bleibt.
6.2 Mitwirkung des Tierarztes: Der Tierarzt wird Petla alle für die Website-Erstellung erforderlichen Inhalte und Vorgaben rechtzeitig liefern. Dazu gehören insbesondere Texte (z.B. Praxisbeschreibung, Teamvorstellung, Leistungen), Bilder/Grafiken (Logo, Fotos der Praxis oder Behandlungen, soweit gewünscht) und Informationen wie Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten, Preisangaben etc. Soweit der Tierarzt keine eigenen Texte/Bilder bereitstellen kann, kann Petla nach Absprache Platzhalter oder generische Inhalte verwenden, die der Tierarzt vor Veröffentlichung freigibt. Der Tierarzt sichert zu, dass bereitgestelltes Material frei von Rechten Dritter ist oder dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Er räumt Petla ein einfaches Nutzungsrecht ein, das Material zum Zwecke der Website-Erstellung, Veröffentlichung und -Bewerbung zu verwenden. Petla darf typische Referenzangaben machen (etwa die von Petla erstellte Seite im Portfolio nennen), sofern der Tierarzt dem nicht widerspricht.
6.3 Abnahme und Änderungen: Petla wird dem Tierarzt den Entwurf der Website zur Durchsicht vorlegen (z.B. durch Bereitstellung einer Vorschau-URL oder Screenshots). Der Tierarzt hat kleinere Änderungswünsche oder Korrekturen zeitnah mitzuteilen. Eine inhaltliche Endkontrolle obliegt dem Tierarzt – er sollte alle Angaben (Adresse, Telefonnummer, Leistungen) auf Richtigkeit prüfen. Nach Freigabe/Abnahme durch den Tierarzt schaltet Petla die Website unter der Domain live. Zum Leistungsumfang gehören in angemessenem Umfang Änderungen/Updates während der Vertragslaufzeit (z.B. Aktualisierung von Öffnungszeiten, Austausch von Bildern). Im Basis-Paket sind z.B. X kleinere Änderungen pro Monat inklusive (Petla wird das dem Tierarzt kommunizieren); im Premium-Paket entsprechend mehr. Größere Änderungswünsche oder ein vollständiger Relaunch der Seite während der laufenden Vertragszeit bedürfen einer gesonderten Absprache und Vergütung.
6.4 Hosting und Verfügbarkeit: Petla hostet die Website auf eigenen oder angemieteten Servern in einem professionellen Rechenzentrum. Petla bemüht sich um hohe Verfügbarkeit (siehe 4.1) und angemessene Ladezeiten der Website. Backups der Websitedaten werden regelmäßig erstellt. Dennoch kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website nicht garantiert werden. Temporäre Ausfälle oder Wartungsfenster können auftreten, Petla wird diese – soweit planbar – ankündigen oder schnellstmöglich beheben. Der Tierarzt wird Petla umgehend informieren, falls ihm eine Störung (Website nicht erreichbar, Darstellungsfehler) auffällt.
6.5 Inhalte und rechtliche Vorgaben: Die inhaltliche Ausgestaltung der Website liegt im Wesentlichen beim Tierarzt. Petla schuldet keine rechtliche Beratung, wird aber auf offensichtliche Verstöße (z.B. fehlendes Impressum) hinweisen. Der Tierarzt ist insbesondere für die rechtliche Konformität von Inhalten verantwortlich, dazu zählen: Impressum mit korrekten Pflichtangaben (Name, Anschrift, Zuständige Kammer, Steuernummer falls nötig, Berufsordnungshinweise etc.), Datenschutzinformationen für die Website-Besucher, Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der Berufsordnung, korrekte Preisangaben (inkl. Umsatzsteuer, wenn anwendbar) u.ä. Petla kann auf Wunsch rechtssichere Muster (z.B. für Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellen, haftet jedoch nicht für deren rechtliche Vollständigkeit oder Aktualität. Der Tierarzt stellt sicher, dass seine Website keine Inhalte enthält, die Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst rechtswidrig sind. Sollte Petla von Dritten wegen der Website-Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Tierarzt Petla insoweit von Ansprüchen frei.
6.6 Laufzeit und Kündigung des Website-Services: Für den Website-Service gilt die in 3.6 erwähnte Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Vor Ablauf dieser Zeit kann der Tierarzt den Website-Service nicht ordentlich kündigen. Nach Ablauf ist eine Kündigung mit Frist gemäß 3.6 möglich. Bei Beendigung des Website-Service wird Petla die Website des Tierarztes vom Server nehmen (deaktivieren) und die Vertragsbeziehung beenden. Auf Wunsch kann der Tierarzt vor Vertragsende eine Kopie der Website Inhalte (z.B. exportierter Code oder Medien, soweit möglich) erhalten, um sie auf einen eigenen Server zu übernehmen. Ein Anspruch auf Überlassung des vollständigen Quellcodes oder spezieller Software-Komponenten besteht jedoch nicht, sofern diese Petla-intern oder lizenziert sind. Domain und Inhalte, die vom Tierarzt gestellt wurden, verbleiben beim Tierarzt. Petla löscht nach Vertragsende die Website-Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
7. Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten
7.1 Rechte an der Petla-Software: Petla räumt dem Tierarzt für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Petla-Software (Plattform und etwaige Apps) gemäß diesen AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Funktionen der Software im vorgesehenen Umfang zu benutzen (Terminverwaltung, Videochat etc.) sowie die dazugehörige Dokumentation einzusehen. Eine weitergehende Nutzung – insbesondere das Kopieren, Verändern, Veröffentlichen oder Zurverfügungstellen der Software an Dritte – ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich erlaubt oder gesetzlich zwingend (z.B. nach §69d UrhG für eine Sicherungskopie, falls technisch möglich). Petla bleibt Inhaberin aller Urheber- und Schutzrechte an der Software und der Plattform. Der Tierarzt erwirbt keine Rechte an der Software oder den Marken von Petla, außer dem vorstehend genannten Nutzungsrecht. Petla darf technische Maßnahmen (z.B. Lizenzschlüssel, Zugriffsbeschränkungen) einsetzen, um eine vertragswidrige Nutzung zu verhindern.
7.2 Inhalte der Tierärzte: Der Tierarzt räumt Petla an allen von ihm eingestellten oder zur Verarbeitung im Rahmen der Services übermittelten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, diese Inhalte auf der Plattform anzuzeigen, zu vervielfältigen (z.B. in Datenbanken zu speichern, in Backups zu sichern) und öffentlich zugänglich zu machen (etwa bei Praxisinformationen für die Tierhalter sichtbar). Weitergehende Nutzungen durch Petla (etwa zu Marketingzwecken außerhalb der Plattform) erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Tierarztes. Alle vom Tierarzt eingebrachten Inhalte bleiben im Übrigen dessen geistiges Eigentum. Petla erwirbt daran keine Eigentumsrechte und wird – abgesehen von der vertraglich vorgesehenen Nutzung – die Inhalte nicht verwerten.
Sollte Petla den begründeten Verdacht haben, dass vom Tierarzt bereitgestellte Inhalte gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstoßen, darf Petla diese Inhalte vorläufig sperren oder entfernen. Petla wird den Tierarzt in einem solchen Fall umgehend informieren und auffordern, den Verdacht auszuräumen oder rechtmäßige Inhalte bereitzustellen. Für etwaige Rechtsverletzungen durch die vom Tierarzt gelieferten Inhalte haftet der Tierarzt selbst; er stellt Petla insoweit von Ansprüchen Dritter frei. 30
7.3 Daten der Tierhalter und Tierpatienten: Soweit Tierhalter im Petla-System Informationen (z.B. Tierprofile, Anamnesen, Chat-Nachrichten, Dokumente) eingeben, verbleiben die Rechte an diesen Daten beim Tierhalter bzw. beim Tierarzt, der die Daten im Rahmen der Behandlung dokumentiert. Petla verarbeitet diese Daten als Dienstleister und erhebt an den Inhalten kein Eigentumsrecht. Petla ist jedoch berechtigt, die Daten im notwendigen Umfang für die Erbringung der Services zu nutzen, z.B. zur Anzeige der Tierhistorie im Nutzerkonto oder zur Übertragung an den jeweils konsultierten Tierarzt. Zudem darf Petla anonymisierte oder aggregierte Daten (also ohne Personenbezug) zur Verbesserung des Angebots, für statistische Zwecke oder zur Präsentation von Marktanalysen nutzen, sofern dies keine Rückschlüsse auf individuelle Personen oder Tiere erlaubt.
Der Tierhalter hat über sein Profil die Kontrolle über die von ihm eingegebenen Daten. Er kann z.B. ein Tierprofil jederzeit löschen; in diesem Fall werden die zugehörigen Daten aus der aktiven Nutzung entfernt. (Hinweis: Daten, die Teil einer bereits erfolgten Beratung sind, könnten aus Dokumentationsgründen beim Tierarzt verbleiben – hierauf hat Petla keinen Einfluss. Petla kann zudem aufgrund gesetzlicher Pflichten oder berechtigter Interessen Backups oder Logs mit gelöschten Daten befristet aufbewahren, siehe Datenschutzerklärung.)
7.4 Feedback und Verbesserungsvorschläge: Gibt der Nutzer (Tierarzt oder Tierhalter) Petla Feedback, Anregungen oder Fehlermeldungen zur Software („Feedback“), so darf Petla dieses Feedback zur Verbesserung der Services unentgeltlich nutzen. Petla ist nicht verpflichtet, vorgeschlagenen Verbesserungen zu folgen, aber falls doch, entstehen dem meldenden Nutzer keine Ansprüche (weder Vergütung noch etwaige Miturheberrechte an der Softwareentwicklung).
7.5 Marken und Referenzen: Die Marke "Petla" sowie zugehörige Logos sind rechtlich geschützt. Der Nutzer darf die Marke nur nach vorheriger Zustimmung von Petla verwenden, z.B. um auf seiner Website mit der Petla-Partnerschaft zu werben. Petla ist seinerseits berechtigt, den Namen und das Logo der Tierarztpraxis als Referenz auf der eigenen Website oder in Präsentationen zu nennen (z.B. als Teil einer Kundenliste), sofern der Tierarzt dem nicht schriftlich widersprochen hat.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Datenschutzerklärung: Petla legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten sind in der Datenschutzerklärung von Petla beschrieben, die auf der Website abrufbar ist. Diese enthält u.a. Informationen zu den Rechten der Betroffenen, zur Dauer der Datenspeicherung und zu den Sicherheitsmaßnahmen von Petla. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, aber ergänzt diese hinsichtlich der Behandlung von personenbezogenen Daten.
8.2 Datenverarbeitung im Auftrag (Tierarztdaten): Petla verarbeitet die im Rahmen der Terminbuchung und Beratung anfallenden personenbezogenen Daten der Tierhalter im Auftrag und nach Weisung des jeweiligen Tierarztes, soweit diese Daten der tierärztlichen Schweigepflicht oder dem Patienten-Geheimnis unterliegen. Petla und der Tierarzt werden hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) im Sinne von Art. 28 DSGVO abschließen (sofern nicht bereits in diesen AGB oder separat geregelt). In diesem AVV wird u.a. festgelegt, welche Daten Petla zu welchem Zweck verarbeitet, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und dass Petla die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzt. Petla wird die überlassenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwenden und insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Ausgenommen sind Fälle, in denen Petla aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Herausgabe verpflichtet ist (z.B. auf behördliche Anordnung).
8.3 Patientendaten und Einwilligung: Tierhalter werden gebeten, nur solche Daten über ihr Tier und sich selbst anzugeben, die für die Terminvermittlung oder Beratung erforderlich sind. Gesundheitsdaten eines Tierhalters (z.B. Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres in Verbindung mit personenbezogenen Daten des Halters) gelten datenschutzrechtlich als besondere Kategorie personenbezogener Daten, wenn sie Rückschlüsse auf die Person zulassen. Petla verarbeitet solche Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Tierhalters oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis. Durch die Nutzung von Petla zur Übermittlung von Gesundheitsinformationen willigt der Tierhalter in die Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung ein. Diese Einwilligung kann der Tierhalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, was jedoch die weitere Nutzung der entsprechenden Funktionen verhindern kann.
8.4 Datensicherheit: Petla trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten der Nutzer zu schützen (z.B. Verschlüsselung der Datenübertragung – Videostreams und Uploads werden über SSL gesichert, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Sicherheitsupdates). Dennoch weist Petla darauf hin, dass eine 100%ige Sicherheit im Internet nicht garantiert werden kann. Nutzer sind angehalten, selbst sorgfältig mit ihren Daten umzugehen (Passwörter nicht weitergeben, aktuelle Software nutzen etc.).
8.5 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags ausgetauschten oder bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen geheim zu halten. Tierärzte sind ohnehin berufsrechtlich zur Verschwiegenheit über Patientendaten verpflichtet; Petla stellt sicher, dass Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit Patientendaten nur betraut werden, soweit nötig, und ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. Ausgenommen von der Vertraulichkeit sind Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder wurden, oder die einer Partei bereits auf anderem Wege rechtmäßig bekannt waren.
8.6 Kommunikation und Werbung: Petla darf die Kontaktinformationen der Tierärzte im erforderlichen Umfang nutzen, um vertragsrelevante Mitteilungen zu senden (z.B. technische Hinweise, Änderungen von AGB, Rechnungen). Darüber hinaus kann Petla Tierärzten gelegentlich Informationen zu neuen Funktionen oder Angeboten zusenden. Der Tierarzt kann solcher werblichen Kommunikation jederzeit widersprechen. Tierhalter werden von Petla nur dann zu Werbezwecken kontaktiert, wenn sie dem zugestimmt haben. Petla wird keine Daten der Tierhalter zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Haftung von Petla: Petla haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Petla, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wie folgt:
Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für zugesicherte Eigenschaften, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Petla unbegrenzt nach Maßgabe des Gesetzes.
Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Petla nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Als wesentliche Pflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung von Petla der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschluss: In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Petla soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere haftet Petla nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder unvorhersehbare Schäden im unternehmerischen Verkehr.
Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt: Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.2 Haftung für medizinische Leistungen: Petla übernimmt keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität oder den Erfolg der tiermedizinischen Beratungen oder Behandlungen, die ein Tierarzt über die Plattform erbringt. Die Verantwortung hierfür liegt vollständig beim jeweiligen Tierarzt, der die Leistung eigenständig und in eigenem Namen erbringt. Petla stellt nur die Infrastruktur bereit und haftet allenfalls für deren technische Funktionstüchtigkeit im Rahmen der vorgenannten Regelungen. Sollte ein Tierhalter der Meinung sein, durch eine Falschberatung oder Pflichtverletzung des Tierarztes einen Schaden erlitten zu haben, sind entsprechende Ansprüche direkt gegenüber dem Tierarzt geltend zu machen. Petla trifft insoweit keine Einstandspflicht.
9.3 Haftung des Tierarztes gegenüber Petla: Der Tierarzt haftet gegenüber Petla für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen. Dies umfasst z.B. Schäden aus der Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, aus der Verletzung von Datenschutzpflichten oder aus der missbräuchlichen Nutzung der Software. Der Tierarzt stellt Petla von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen Fehlverhalten resultieren (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten).
9.4 Gewährleistung für Software und Services: Petla schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen in dem in diesen AGB und etwaigen Leistungsbeschreibungen beschriebenen Umfang. Eine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne (Sach- und Rechtsmängelhaftung) findet bei SaaS-Diensten nur insoweit Anwendung, als die Software nicht die vertraglich zugesicherten Funktionen aufweist. Der Tierarzt hat offensichtliche Mängel der Software oder andere Leistungsmängel Petla unverzüglich anzuzeigen (Fehlermeldung). Petla wird berechtigten Mängelrügen zeitnah nachgehen und nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beseitigen (z.B. Bugfix) oder eine gleichwertige Umgehungslösung anbieten. Gelingt dies innerhalb angemessener Frist nicht, kann der Tierarzt die Vergütung für die betreffende mangelhafte Leistung angemessen mindern. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung der Nutzung (§543 BGB) bleibt unberührt, setzt aber in der Regel voraus, dass Petla Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte. Für Tierhalter, die die Plattform unentgeltlich nutzen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte insoweit eingeschränkt, als die Dienste „as is“ bereitgestellt werden; es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit, jedoch wird Petla bekannte erhebliche Mängel nach Möglichkeit beheben.
9.5 Haftung bei Datenverlust: Petla führt regelmäßige Datensicherungen durch; dennoch obliegt es dem Tierarzt, wichtige Daten – insbesondere solche, die er außerhalb der Petla-Plattform auch nutzt – zusätzlich eigenverantwortlich zu sichern. Für einen Verlust von Daten haftet Petla unter den vorstehenden Bedingungen nur insoweit, wie der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Tierarzt entstanden wäre (Prinzip des Mitverschuldens). Die Haftung für vom Tierarzt mitverschuldete Schäden ist entsprechend quotenmäßig zu reduzieren.
9.6 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen und die Erfüllung des Vertrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, epidemische Erkrankungen oder behördliche Anordnungen. Petla wird im Falle höherer Gewalt, die ihre Leistungen beeinträchtigt, den Nutzer nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern (Tierhaltern) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird (d.h. Verbraucher genießen ggf. günstigere Vorschriften ihres Heimatrechts trotz Rechtswahl).
10.2 Gerichtsstand: Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (dies dürfte typischerweise für Tierarztpraxen als kaufmännisch geführte Betriebe gelten), so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Petla (voraussichtlich Berlin). In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10.3 Vertragsprache: Die Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Sollten Petla diese AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung stellen, dient dies nur dem Verständnis. Im Falle von Abweichungen oder Zweifeln geht die deutsche Version vor.
10.4 Verbraucherstreitbeilegung: Petla ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt allerdings eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die der Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Beschwerden können zudem per E-Mail direkt an Petla gerichtet werden (siehe Impressum/Kontakt).
10.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags (dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige gesetzliche Regelung, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
10.6 Prioritätsklausel und Nebenabreden: Diese AGB bilden zusammen mit dem individuellen Vertrag/ Leistungsbeschreibungen die vollständige Vereinbarung zwischen Petla und dem Nutzer bezüglich der geregelten Punkte. Individuelle Abreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich (Textform genügt) vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Tierarztes) finden keine Anwendung, selbst wenn Petla ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: Juli 2025.
1. Geltungsbereich und Begrifflichkeiten
1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und die Nutzung der Services der Petla-Plattform (nachfolgend „Petla“) durch Tierarztpraxen, Tierärztinnen, Tierkliniken sowie Tierhalterinnen (nachfolgend gemeinsam auch „Nutzer“ genannt). Petla ist ein digitales Angebot der Petla UG (Tech-Startup im Bereich Tiermedizin, gegründet 2023), das über Webbrowser und gegebenenfalls mobile Apps zugänglich ist. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Petla und den Tierärztinnen/Tierkliniken, die Petla’s Software-as-a-Service (SaaS) Leistungen nutzen (im Folgenden „Tierarzt“ oder „Kunde“ genannt), sowie die Nutzungsbedingungen für Tierhalterinnen, die über Petla Termine buchen oder Online-Beratungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Tierhalter“ genannt).
1.2 Vertragspartner: Vertragspartner dieser AGB ist auf Seiten des Anbieters Petla (genaue Firmierung und Adresse werden im Impressum ausgewiesen). Vertragspartner auf Seiten des Kunden sind entweder (a) die Tierärztliche Einrichtung (Tierarztpraxis, Klinik oder vergleichbare Einrichtung), vertreten durch die handelnde Tierärztin/den Tierarzt, die Petla-Leistungen entgeltlich nutzt, oder (b) der Tierhalter als Verbraucher, der die Petla-Plattform unentgeltlich zur Terminbuchung und Kommunikation mit Tierärzten nutzt. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich zwischen Tierarzt und Tierhalter unterschieden wird, gelten die Bestimmungen für alle Nutzer der Petla-Plattform.
1.3 Zustimmung zu den AGB: Mit der Registrierung auf der Petla-Plattform oder der Inanspruchnahme der Petla-Services akzeptiert der Nutzer diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Tierärzte bestätigen die AGB in der Regel im Rahmen des Vertragsabschlusses (z.B. bei Unterzeichnung eines Angebots oder durch elektronische Bestätigung bei Registrierung). Tierhalter stimmen den Nutzungsbedingungen zu, indem sie bei der Terminbuchung oder Registrierung ihr Einverständnis erklären (z.B. durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox). Ohne Zustimmung zu diesen AGB ist eine Nutzung der Petla-Dienste nicht möglich.
1.4 Änderungen der AGB: Petla ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um Änderungen der Rechtslage oder der Services Rechnung zu tragen. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig in Textform (z.B. per E-Mail oder beim Login) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung oder nutzt die Services nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Petla wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen von Petla
2.1 Allgemeines: Petla betreibt eine digitale Plattform für tiermedizinische Dienstleistungen, welche Tierarztpraxen und Tierhalter verbindet. Petla bietet dem Tierarzt moderne Software-Werkzeuge zur Terminverwaltung, Online-Buchung und Videokommunikation mit Kunden (Tierhaltern) sowie ergänzende Dienstleistungen (z.B. Webseitenerstellung). Tierhaltern bietet Petla insbesondere eine komfortable Möglichkeit, Tierärzte zu finden, Termine (vor Ort oder online) zu buchen und Videokonsultationen durchzuführen. Petla verfolgt dabei die Werte Zugang, Transparenz und Autonomie: Tiermedizinische Leistungen sollen besser zugänglich werden, Entscheidungen der Tierhalter durch transparente Informationen unterstützt werden, und Tierhalter behalten die Kontrolle über die Gesundheitsdaten ihrer Tiere.
2.2 SaaS-Plattform für Terminbuchungen: Kern der Leistungen ist eine Terminbuchungsplattform für Tierarztpraxen (live seit 03. Juni 2025). Über diese Plattform können Tierärzte ihren Kunden Online Terminbuchungen ermöglichen – sowohl für Vor-Ort-Behandlungen in der Praxis als auch für Online-Videotermine. Die Plattform umfasst ein benutzerfreundliches Kalender- und Terminverwaltungssystem, das es dem Tierarzt ermöglicht, verfügbare Zeiten anzubieten und Buchungen zu verwalten. Tierhalter können über ein Web-Portal oder eine App einen gewünschten Tierarzt auswählen, eine Leistung und einen Termin buchen und erhalten Buchungsbestätigungen digital. Petla stellt die technische Infrastruktur bereit, einschließlich einer sicheren Videochat-Funktion für die Online-Sprechstunde.
Digitale Anamnese: Petla bietet (voraussichtlich in Kürze verfügbar) einen digitalen Anamnese Fragebogen, den Tierhalter vor dem Termin ausfüllen können, um dem Tierarzt vorab wichtige Informationen (z.B. Symptome, Vorgeschichte, Allergien) bereitzustellen. Dieser Fragebogen kann teilweise vom Tierarzt konfiguriert werden und dient der effizienteren Vorbereitung auf das Gespräch. Ergebnisse der Anamnese werden dem Tierarzt derzeit per E-Mail oder über das Petla System bereitgestellt.
Digitale Gesundheitsakte (geplant): Langfristig wird Petla die Plattform um eine digitale Gesundheitsakte für Haustiere erweitern. Diese erlaubt es, tiermedizinische Befunde und Dokumente zentral zu speichern. Tierhalter sollen dabei Eigentümer der Gesundheitsdaten ihres Tieres bleiben und selbst steuern können, welche Tierärzte Zugriff darauf erhalten. (Diese Funktion ist noch in Entwicklung und kein Bestandsteil der aktuell verfügbaren Leistungen. Entsprechende Bedingungen werden bei Einführung ergänzt.)
2.3 Vermittlungsdienst für Videoberatungen: Petla fungiert bei Online-Beratungen als Vermittlungsplattform zwischen Tierarzt und Tierhalter. Die tierärztliche Beratung selbst ist keine Leistung von Petla, sondern wird vom jeweils konsultierten Tierarzt auf eigene Verantwortung und Rechnung erbracht. Petla stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit, damit Tierhalter und Tierarzt in Kontakt treten und eine Videosprechstunde durchführen können (z.B. Terminvereinbarung, Videoverbindung, Zahlungsabwicklung). Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Tierhalter und Tierarzt zustande; Petla ist daran nicht als Partei beteiligt. Insbesondere schuldet Petla keinen medizinischen Erfolg oder bestimmte Beratungsergebnisse – hierfür ist allein der Tierarzt verantwortlich. Petla übernimmt auch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit tiermedizinischer Ratschläge des Tierarztes (siehe Haftungsregelung in Abschnitt 9).
2.4 Abrechnungs- und Administrationsservice: Petla unterstützt Tierärzte bei der Abrechnung und Administration von Online-Tierarztterminen. Sofern ein Tierhalter über die Petla-Plattform eine kostenpflichtige Leistung (z.B. eine Video-Beratung) bucht, kann Petla die Zahlungsabwicklung im Auftrag des Tierarztes übernehmen. Das bedeutet, Petla erhebt die fälligen Gebühren beim Tierhalter (z.B. via Online-Zahlung) und leitet die Vergütung an den Tierarzt weiter, abzüglich der vereinbarten Servicegebühr (siehe Preise in Abschnitt 5). Petla fungiert hierbei als Vermittler bzw. Inkassostelle des Tierarztes.
Hinweis für Tierhalter: Petla stellt lediglich die Plattform und Zahlungsabwicklung, die tierärztliche Leistung erbringt der Tierarzt selbst. Tierhalter erhalten für bezahlte Leistungen eine Rechnung/Quittung, die sie z.B. bei Versicherungen einreichen können. Petla kann dem Tierarzt auf Wunsch Reports über durchgeführte Buchungen und Umsätze bereitstellen.
2.5 Webseitenerstellung und -hosting für Tierärzte: Neben der Terminplattform bietet Petla Tierarztpraxen auch einen Webseiten-Service zur digitalen Außendarstellung an. Im Rahmen dieses Service erstellt Petla eine individualisierte Praxis-Website auf Basis der vom Tierarzt bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logo etc.) und übernimmt das Hosting sowie grundlegende Suchmaschinenoptimierung (SEO). Der Tierarzt bleibt Inhaber der Domain und räumt Petla die erforderlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ein (siehe Abschnitt 7).
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Leistungspaket (z. B. Basis- oder Premiumvariante) sowie etwaigen individuell vereinbarten Zusatzleistungen, etwa einer erweiterten SEO-Beratung, zusätzlichen Seiten oder spezifischen Designwünschen. Art und Umfang der enthaltenen Leistungen werden im Vertragsangebot oder in einer separaten Leistungsbeschreibung konkretisiert.
Die Vergütung für die Webseitenleistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Angebot. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Regelungen in Abschnitt 5. Laufzeit, Kündigungsbedingungen sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Website nach Vertragsende sind in Abschnitt 6 geregelt.
Petla sorgt für den laufenden technischen Betrieb der Website, einschließlich Sicherheitsupdates und üblicher Wartung. Eine vollständige und identische Darstellung der Website auf allen Browsern und Endgeräten kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden; Petla orientiert sich an gängigen aktuellen Browsern und Bildschirmgrößen. Der Tierarzt ist verpflichtet, Petla über inhaltliche Änderungen (z. B. neue Öffnungszeiten, Teammitglieder) zeitnah zu informieren, sofern diese auf der Website berücksichtigt werden sollen. Änderungswünsche werden im Rahmen des vereinbarten Pakets berücksichtigt; darüber hinausgehende Anpassungen sind separat zu vergüten.
2.6 Weitere Leistungen und Support: Petla kann weitere Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Integration des Petla-Kalenders in andere Kalender-Systeme (dies ist geplant), Schulungen, oder Beratungsleistungen im Bereich Praxismanagement. Solche zusätzlichen Leistungen und deren Bedingungen werden individuell vereinbart. Petla stellt allen zahlenden Kunden einen üblichen Support zur Verfügung (Erreichbarkeit werktags per E-Mail/Telefon); nähere Details zum Support (Reaktionszeiten etc.) können separat geregelt sein.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Registrierung als Tierarzt (B2B-Vertragsschluss): Tierärzte und Tierkliniken, die Petla nutzen möchten, müssen sich zunächst registrieren bzw. einen Nutzungsvertrag abschließen. Die Registrierung kann online über die Petla-Website oder offline durch Kontakt mit Petla’s Vertrieb erfolgen. Im Rahmen der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zur Person/Einrichtung (Name der Praxis, Adresse, Kontaktperson, gültige E-Mail-Adresse, Telefon) und ggf. zur beruflichen Qualifikation (Tierarztnummer, Approbation o.ä.) zu machen. Petla ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Tierarzttätigkeit anzufordern.
Die Registrierung stellt ein Angebot des Tierarztes zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Petla-Services dar. Petla kann dieses Angebot durch Bestätigung (z.B. Versand einer Bestätigungs-E-Mail oder Gegenzeichnung eines Vertragsdokuments) annehmen. Mit Bestätigung durch Petla kommt der Nutzungsvertrag zustande. Petla behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen, etwa wenn Zweifel an der Seriosität oder Identität des Interessenten bestehen, oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
3.2 Registrierung als Tierhalter: Tierhalter können die öffentlichen Bereiche von Petla (z.B. Tierarztprofile suchen) teils ohne Registrierung einsehen. Für das Buchen eines Online-Termins oder die Nutzung weitergehender Funktionen (z.B. Anlegen einer Tier-Gesundheitsakte in Zukunft) ist jedoch die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Der Tierhalter muss hierzu volljährig und geschäftsfähig sein. Bei der Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort anzugeben sowie weitere Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. Telefonnummer) und mindestens ein Tierprofil mit Basisdaten zum Tier. Der Tierhalter sichert zu, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich, diese bei Änderungen umgehend zu aktualisieren. Nach der erfolgreichen Registrierung erhält der Tierhalter eine Bestätigung per E-Mail, welche die Annahme seines Nutzungsangebots durch Petla darstellt.
3.3 Terminbuchung durch Tierhalter: Die Buchung eines Termins (vor Ort oder Video) durch einen registrierten Tierhalter über Petla stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem gewählten Tierarzt dar. Der Tierhalter wählt im Buchungsprozess eine verfügbare Leistung und einen Termin aus, gibt ggf. zusätzliche Informationen zum Anliegen und bestätigt die Buchung über den Button „Termin buchen“ o.ä. Petla leitet die Terminanfrage an den Tierarzt weiter. Die Annahme des Termins (und damit der Vertragsschluss zwischen Tierarzt und Tierhalter) erfolgt durch die Bestätigung der Buchung, die dem Tierhalter per E-Mail oder innerhalb der Plattform übermittelt wird. Zusammen mit der Bestätigung erhält der Tierhalter die relevanten Vertragsinformationen sowie diese AGB zur Verfügung gestellt (z.B. als Link oder PDF).
Hinweis: Mit der Terminbuchung stimmt der Tierhalter sowohl den Petla-AGB als auch etwaigen Geschäftsbedingungen oder Aufklärungsbögen des Tierarztes zu, die für die Durchführung der Behandlung relevant sind.
3.4 Vermittlungsverhältnis: Kommt es im Rahmen einer Online-Terminbuchung zu einem Vertrag zwischen Tierhalter und Tierarzt, fungiert Petla hinsichtlich der tiermedizinischen Leistung ausschließlich als Vermittler und technischer Dienstleister (siehe 2.3). Petla selbst wird nicht Vertragspartner des Tierhalters in Bezug auf die medizinische Beratung. Zwischen Petla und dem Tierhalter besteht der Vertragsgegenstand allein in der Bereitstellung und Nutzung der Plattform. Zwischen Petla und dem Tierarzt besteht der Nutzungsvertrag über die SaaS-Leistungen gemäß diesen AGB.
3.5 Widerrufsrecht für Verbraucher (Tierhalter): Tierhalter, die als Verbraucher im Sinne des Gesetzes handeln, steht bei der Buchung kostenpflichtiger Leistungen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Petla informiert hiermit über Folgendes:
Widerrufsbelehrung: Der Tierhalter kann seine Vertragserklärung (Buchung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Vertragsbestätigung (d.h. der Terminbestätigung durch den Tierarzt bzw. Petla). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Petla oder den Tierarzt (Kontaktadressen siehe Impressum/Kontakt).
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Hat der Tierhalter verlangt, dass die Leistung (die Beratung) noch während der Widerrufsfrist beginnen soll, und wurde sie vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Hierauf wird im Buchungsprozess hingewiesen. Wichtig: Bei Terminbuchungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgen (z.B. ein kurzfristiger Online-Termin), stimmt der Tierhalter zu, dass der Tierarzt mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Tierhalter weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung (durch erfolgte Beratung) erlischt.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Tierhalter in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (also als Unternehmer) handelt.
3.6 Vertragslaufzeit und Kündigung (Tierarztverträge): Soweit nicht individuell anders vereinbart, werden Verträge über Petla’s Leistungen mit Tierärzten auf unbestimmte Zeit geschlossen. Tierarzt und Petla können den Nutzungsvertrag über die SaaS-Plattform in der Regel mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail genügt) ordentlich kündigen. Für den Webseiten-Service gilt eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss, für die Terminbuchungsplattform gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten; nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich diese um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht schriftlich gekündigt wurde. Eine Kündigung mindestens 12 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit ermöglicht einen Austritt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Petla liegt insbesondere vor, wenn der Tierarzt mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät oder wiederholt gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt. Bei Vertragsbeendigung stellt Petla die entsprechenden Services ein: Der Zugang zur Plattform für den Tierarzt wird gesperrt, und ggf. gehostete Websites werden deaktiviert. Petla kann auf Verlangen des Tierarztes Daten, die dieser in der Plattform hinterlegt hat (z.B. Kundendaten, Kalenderdaten), in einem gängigen Format herausgeben, soweit dies die Datenschutzbestimmungen zulassen und der Tierarzt die Herausgabe innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung verlangt.
4. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzer
4.1 Pflichten von Petla: Petla erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Insbesondere wird Petla
die SaaS-Plattform für Terminbuchungen und Videoanrufe in einem dem aktuellen technischen Standard entsprechenden Umfang betreiben und bemüht sein, eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen. Wartungen, Weiterentwicklungen oder Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen; Petla wird planbare Wartungen nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchführen und Nutzer rechtzeitig informieren. Eine durchgängige, jederzeitige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden, jedoch beträgt die angestrebte Verfügbarkeit mindestens 98% im Jahresmittel (ohne Zeiten geplanter Wartung).
die an Petla übermittelten Daten sicher verwahren und gemäß den Datenschutzregelungen verarbeiten (siehe Abschnitt 8). Gesundheits- und Kundendaten werden vertraulich behandelt.
bei der Webseitenerstellung die vom Tierarzt gewünschten Inhalte nach Absprache umsetzen, unter Berücksichtigung gängiger Design- und Usability-Standards. Petla wird dem Tierarzt nach Möglichkeit Vorabnahmen/Abstimmungen der Website ermöglichen, bevor sie live geht.
dem Tierarzt einen angemessenen Support bieten (etwa Hilfe bei Bedienfragen zur Software oder Entgegennahme von Störungsmeldungen) und gemeldete technische Probleme zeitnah zu beheben.
4.2 Allgemeine Pflichten der Tierärzte (Kunden): Der Tierarzt verpflichtet sich, die Petla-Services nur im Einklang mit den AGB, den geltenden Gesetzen und etwaigen berufsrechtlichen Vorgaben zu nutzen. Insbesondere obliegen dem Tierarzt folgende Pflichten:
Richtigkeit von Angaben: Alle Angaben im Profil der Tierarztpraxis (z.B. Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Preise der eigenen Leistungen) müssen wahr und aktuell sein. Änderungen (z.B. neue Adresse, geänderte Sprechzeiten) sind unverzüglich im Petla-System zu aktualisieren.
Zugangsdaten: Der Tierarzt ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zur Petla-Plattform (Login, Passwörter) vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte (außer an berechtigte Mitarbeiter der Praxis) ist untersagt. Stellt der Tierarzt einen Missbrauch seines Accounts fest oder besteht ein entsprechender Verdacht, ist Petla unverzüglich zu informieren.
Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Tierarzt ist für sämtliche Inhalte, die er auf der Petla-Plattform einstellt oder Petla zur Veröffentlichung (z.B. auf der Praxis-Website) übermittelt, allein verantwortlich. Er sichert zu, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen (z.B. keine urheberrechtswidrigen Fotos, keine Verletzung von Markenrechten) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder offensichtlich unwahre Inhalte.
Berufsrecht und Sorgfalt: Bei der Nutzung der Plattform zur Beratung von Tierhaltern (insb. bei Videokonsultationen) hat der Tierarzt die für ihn geltenden beruflichen Sorgfaltspflichten und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Er muss z.B. einschätzen, ob eine Fernberatung im konkreten Fall hinreichend ist oder ein unmittelbarer Tierarztbesuch angeraten werden muss. Ferndiagnosen unterliegen gewissen Einschränkungen; der Tierarzt sollte im Zweifel den Tierhalter an eine Untersuchung vor Ort verweisen. Auch bleibt der Tierarzt für die Erfüllung etwaiger Dokumentationspflichten verantwortlich (Petla stellt zwar Tools bereit, ersetzt aber keine rechtlich erforderliche Dokumentation der Behandlung).
Datenschutz und Einwilligungen: Der Tierarzt hat sicherzustellen, dass er die personenbezogenen Daten der Tierhalter, die über Petla erhoben oder ihm zugänglich gemacht werden, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. DSGVO, Tierarztrecht) verwendet. Soweit erforderlich, wird Petla mit dem Tierarzt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen, um die Verarbeitung von Tierhalter-Daten durch Petla im Auftrag des Tierarztes rechtlich abzusichern. Der Tierarzt darf Daten, die er über Petla erhält (z.B. Kontaktdaten, Anamnesen), ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke der Behandlung/Terminabwicklung nutzen und muss sie vertraulich behandeln. Insbesondere ist es untersagt, solche Daten zu anderen Zwecken (z.B. Werbung) zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Nutzung der Video-Funktion: Wenn der Tierarzt die Videokonferenz-Funktion nutzt, stellt er sicher, dass er über die nötige technische Ausstattung verfügt (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung etc.) und den Termin in geeigneter Umgebung (ungestört, datenschutzkonform) durchführt. Er hat das Recht, zu Beginn eines Videotermins die Identität des Tierhalters und relevante Unterlagen zu überprüfen, um eine ordnungsgemäße Beratung zu gewährleisten.
Unterlassene Störungen: Der Tierarzt wird keine Handlungen vornehmen, die die Petla-Plattform technisch beeinträchtigen oder missbräuchlich nutzen. Insbesondere wird er keine Schadsoftware einbringen, Sicherheitsmechanismen umgehen oder Funktionen zweckentfremden. Ebenso wenig darf der Tierarzt die Plattform nutzen, um wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder Geheimhaltungsverpflichtungen zu verletzen.
Kooperation: Der Tierarzt wird in zumutbarem Umfang an notwendigen Maßnahmen mitwirken, soweit sie für die Leistungserbringung durch Petla erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere, Petla Probleme oder Störungen möglichst präzise zu melden, erforderlichenfalls bei der Fehleranalyse mitzuwirken und Petla die für die Leistung (z.B. Websiteerstellung) benötigten Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
Verstößt der Tierarzt gegen die vorstehenden Pflichten, ist Petla berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies können Warnungen oder Aufforderungen zur Abhilfe sein, bei schweren oder wiederholten Verstößen aber auch eine vorübergehende Sperrung oder – in gravierenden Fällen – eine fristlose Kündigung des Vertrags und dauerhafte Sperrung des Accounts. Gesetzliche Ansprüche von Petla (etwa auf Schadensersatz) bleiben unberührt. Der Tierarzt stellt Petla von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Tierarzt resultieren, und trägt alle daraus entstehenden angemessenen Kosten.
4.3 Allgemeine Pflichten der Tierhalter: Auch der Tierhalter hat bei Nutzung der Petla-Plattform bestimmte Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten zu beachten:
Wahrheitspflicht: Der Tierhalter muss alle bei der Registrierung, in seinem Profil und bei der Terminbuchung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Insbesondere sind relevante Informationen zum Gesundheitszustand des Tieres im Rahmen der Anamnese korrekt mitzuteilen. Unvollständige oder falsche Angaben können die Qualität der Beratung beeinträchtigen oder dazu führen, dass eine Beratung nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.
Termineinhaltung: Gebuchte Termine sind verbindlich und vom Tierhalter pünktlich wahrzunehmen. Sollte ein Tierhalter einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, diesen so früh wie möglich abzusagen – zumindest aber die von Petla oder vom Tierarzt vorgegebene Stornierungsfrist einzuhalten (in der Regel mindestens 2 Stunden vor dem Termin, siehe ggf. konkrete Angaben im Buchungssystem). Eine Stornierung ist über die Plattform oder die angegebenen Kontaktwege durchzuführen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen oder sehr kurzfristigen Absagen kann Petla den Tierhalter von der weiteren Nutzung ausschließen oder der Tierarzt Ausfallgebühren berechnen, sofern der Tierhalter vorher darauf hingewiesen wurde.
Geeigneter Einsatz der Videoberatung: Der Tierhalter bestätigt bei der Buchung einer Videosprechstunde, dass sein Anliegen für eine Fernberatung geeignet ist und kein akuter tiermedizinischer Notfall vorliegt. Er ist verpflichtet, bei erheblichen Gesundheitsproblemen oder Notfällen seines Tieres sofort eine physische Tierarztpraxis oder Notfallklinik aufzusuchen und nicht auf eine Videokonsultation zu vertrauen. Sollte sich während oder nach einer Videoberatung der Zustand des Tieres verschlechtern, wird der Tierhalter umgehend einen Tierarzt vor Ort konsultieren. Petla weist ausdrücklich darauf hin, dass die Online-Beratung keine Notfallbehandlung ersetzt und in bestimmten Fällen nur erste Hinweise geben kann.
Technische Voraussetzungen: Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, eine ausreichende technische Ausstattung für Videotermine bereitzuhalten (einschließlich Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, aktueller Browser) 28 . Sollte der Tierhalter die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann dies die Beratung verhindern oder deren Qualität mindern; ein Anspruch auf Wiederholung besteht dann ggf. nicht.
Respektvolle Kommunikation: Tierhalter wie Tierärzte haben sich in der Kommunikation über die Plattform höflich und sachlich zu verhalten. Beleidigungen, rassistische oder anderweitig unangemessene Äußerungen werden nicht toleriert. Petla behält sich vor, bei Meldung solcher Vorfälle entsprechende Nutzer zu verwarnen oder auszuschließen.
Verbotene Nutzungen: Der Tierhalter darf die Petla-Plattform ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen, nämlich zur Terminorganisation und Durchführung von Tierarztberatungen für seine eigenen Haustiere. Eine zweckfremde Nutzung (z.B. Anlegen von Terminen für Dritte ohne deren Einwilligung, kommerzielle Nutzung durch Tierhalter, Datenabfragen in großem Umfang) ist unzulässig. Insbesondere untersagt sind alle Handlungen, die die Plattform in ihrer Funktion beeinträchtigen, die Sicherheit gefährden oder Rechte Dritter verletzen (z.B. Eingriff in die Software, Versuch unberechtigten Datenzugriffs, Hochladen schädlicher Inhalte etc.).
Folgen von Pflichtverstößen: Kommt der Tierhalter seinen Pflichten nicht nach, kann Petla nach eigenem Ermessen Maßnahmen ergreifen. Bei leichten Verstößen kann eine Ermahnung erfolgen. Schwere oder wiederholte Verstöße (z.B. Missbrauch der Plattform, wiederholtes Nichterscheinen) können zu temporärer Sperrung oder dauerhafter Accountsperrung führen. Etwaige gesetzliche Ansprüche (z.B. Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen) bleiben vorbehalten.
5. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise für Tierarzt-Services: Die Nutzung der Petla-Plattform und der damit verbundenen Leistungen ist für Tierärzte grundsätzlich entgeltpflichtig. Die konkrete Vergütung für einzelne Leistungen – insbesondere die Nutzung der Terminbuchungsplattform, die Durchführung von Online-Videoterminen, der Webseiten-Service sowie zusätzliche Dienstleistungen wie SEO-Analysen, technische Integrationen oder Beratungsangebote – richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder dem individuell mit dem Tierarzt vereinbarten Angebot.
Petla stellt dem Tierarzt vor Beginn der Nutzung der Leistungen ein schriftliches Angebot zur Verfügung oder verweist auf eine separate Preisliste, in der die aktuell geltenden Preise transparent dargestellt sind. Änderungen der Preisliste werden dem Tierarzt in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder über das Petla-Dashboard) mitgeteilt. Maßgeblich für die Abrechnung ist stets die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder der Leistungserbringung gültige Fassung. Soweit Sonderaktionen oder individuelle Rabatte vereinbart wurden, gelten diese ausschließlich unter den jeweils festgelegten Bedingungen und für den vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf einer Aktion gilt automatisch wieder der reguläre Preis.
Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den Nutzungsgebühren können variable Gebühren für Einzelleistungen, technische Zusatzaufwände, Transaktionskosten oder projektbezogene Sonderleistungen anfallen, sofern diese vorab vertraglich vereinbart oder in der Preisliste ausgewiesen wurden.
Der Tierarzt ist verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Entgelte zu informieren. Petla ist berechtigt, im Falle wesentlicher Preisänderungen mit Wirkung für die Zukunft eine Anpassung der Vertragsbedingungen vorzunehmen. In diesem Fall wird dem Tierarzt ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern die Änderung nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Tierarztes oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt.
5.2 Abrechnungsmodus: Die monatlichen Gebühren werden – soweit nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus berechnet. Petla stellt dem Tierarzt zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums (i.d.R. monatlich) eine Rechnung über die Grundgebühr sowie alle ggf. angefallenen variablen Gebühren des Vormonats (z.B. Video-Termin-Gebühren, sofern nachträglich abgerechnet) aus. Kosten für einmalige Leistungen (z.B. SEO-Analyse oder sonstige Projektleistungen) werden bei Beauftragung bzw. Lieferung in Rechnung gestellt. Petla kann Rechnungen elektronisch per E-Mail versenden.
5.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Tierarzt kann Petla ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen; in diesem Fall zieht Petla die fälligen Beträge frühestens 5 Tage nach Rechnungszugang ein. Andernfalls sind Zahlungen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Petla.
5.4 Zahlungsverzug: Kommt der Tierarzt in Zahlungsverzug, ist Petla berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen (§ 288 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern) sowie eine Pauschale von 40 € bei Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Petla behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Account des Tierarztes vorübergehend zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei längerem Zahlungsverzug, bleiben unberührt.
5.5 Einwände gegen Abrechnungen: Einwände gegen eine Rechnung von Petla sind vom Tierarzt innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen fristgerechter Einwände gilt als Anerkennung der Rechnung. Petla wird in der Rechnung auf diese Folge hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Tierarztes bei berechtigten Einwänden nach Fristablauf bleiben im Einzelfall unberührt.
5.6 Abrechnung gegenüber Tierhaltern: Die tierärztliche Leistung wird dem Tierhalter entweder vom Tierarzt selbst oder im Namen des Tierarztes durch Petla in Rechnung gestellt. Sofern Petla die Abrechnung übernimmt, erhält der Tierhalter eine Rechnung/Bezahlaufforderung über die Plattform. Der Preis der tierärztlichen Leistung (z.B. Beratungsgebühr) wird dem Tierhalter vor der Buchung transparent angezeigt, ebenso etwaige zusätzliche Kosten (z.B. Plattform-Servicegebühr oder Zuschläge für Video). Der Tierhalter zahlt den Betrag über die angebotenen Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, PayPal etc.). Petla leitet die Zahlung an den Tierarzt weiter, abzüglich der dem Tierarzt berechneten Gebühren (wie in 5.1 beschrieben). Sollte ein Termin seitens des Tierarztes nicht stattfinden oder storniert werden, sorgt Petla für die Erstattung an den Tierhalter, sofern die Zahlung bereits erfolgt war.
Tierhalter selbst zahlen für die Nutzung der Petla-Plattform als solche keine Gebühren – die Plattformfinanzierung erfolgt über die Gebühren von Tierärzten. Ein Tierhalter schuldet nur die Gebühren für die vom Tierarzt erbrachte Leistung und gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesene Serviceentgelte, wenn etwa ein kostenpflichtiges Premium-Feature für Tierhalter eingeführt würde (derzeit nicht der Fall).
5.7 Preisänderungen: Petla ist berechtigt, die Entgelte für die laufenden Leistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, z.B. bei veränderten Betriebskosten oder Weiterentwicklung der Services. 9 Preisänderungen gegenüber Unternehmern (Tierärzten) werden mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform angekündigt. Der Tierarzt hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% des bisherigen Preises überschreitet. Petla wird in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Für Tierhalter als Verbraucher erfolgen Preisänderungen nur, soweit sie Endkundendienste betreffen; diese werden ebenfalls rechtzeitig mitgeteilt und erfordern ggf. eine Zustimmung, falls eine unmittelbare Belastung des Verbrauchers damit verbunden ist (derzeit nicht relevant, da Tierhalter keine regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Petla haben außer Einzelbuchungen).
6. Besondere Bestimmungen für den Website-Service
(Dieser Abschnitt gilt nur für Tierärzte, die den Website-Erstellungs- und Hosting-Service von Petla in Anspruch nehmen. Er ergänzt bzw. modifiziert die übrigen Bedingungen, soweit es die Website-Leistungen betrifft.)
6.1 Leistungsumfang Website-Service: Petla erstellt in Abstimmung mit dem Tierarzt eine individuelle Website („Praxiswebsite“) zur Außendarstellung der Tierarztpraxis. Petla verwendet hierfür nach eigenem Ermessen geeignete technische Mittel (z.B. CMS, Baukastensystem oder Individualentwicklung). Der Umfang der Seiten, Features und Designleistungen richtet sich nach dem gebuchten Paket (Basis oder Premium) und ggf. zusätzlichen Vereinbarungen. Petla registriert nicht selbst Domains für den Tierarzt; der Tierarzt stellt eine gewünschte Domain bereit oder erteilt Petla Zugangsrechte, um eine vorhandene Domain auf die Petla-Server aufzuschalten. Alternativ kann Petla beratend unterstützen, eine Domain im Namen des Tierarztes zu registrieren, wobei der Tierarzt Inhaber der Domain bleibt.
6.2 Mitwirkung des Tierarztes: Der Tierarzt wird Petla alle für die Website-Erstellung erforderlichen Inhalte und Vorgaben rechtzeitig liefern. Dazu gehören insbesondere Texte (z.B. Praxisbeschreibung, Teamvorstellung, Leistungen), Bilder/Grafiken (Logo, Fotos der Praxis oder Behandlungen, soweit gewünscht) und Informationen wie Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten, Preisangaben etc. Soweit der Tierarzt keine eigenen Texte/Bilder bereitstellen kann, kann Petla nach Absprache Platzhalter oder generische Inhalte verwenden, die der Tierarzt vor Veröffentlichung freigibt. Der Tierarzt sichert zu, dass bereitgestelltes Material frei von Rechten Dritter ist oder dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Er räumt Petla ein einfaches Nutzungsrecht ein, das Material zum Zwecke der Website-Erstellung, Veröffentlichung und -Bewerbung zu verwenden. Petla darf typische Referenzangaben machen (etwa die von Petla erstellte Seite im Portfolio nennen), sofern der Tierarzt dem nicht widerspricht.
6.3 Abnahme und Änderungen: Petla wird dem Tierarzt den Entwurf der Website zur Durchsicht vorlegen (z.B. durch Bereitstellung einer Vorschau-URL oder Screenshots). Der Tierarzt hat kleinere Änderungswünsche oder Korrekturen zeitnah mitzuteilen. Eine inhaltliche Endkontrolle obliegt dem Tierarzt – er sollte alle Angaben (Adresse, Telefonnummer, Leistungen) auf Richtigkeit prüfen. Nach Freigabe/Abnahme durch den Tierarzt schaltet Petla die Website unter der Domain live. Zum Leistungsumfang gehören in angemessenem Umfang Änderungen/Updates während der Vertragslaufzeit (z.B. Aktualisierung von Öffnungszeiten, Austausch von Bildern). Im Basis-Paket sind z.B. X kleinere Änderungen pro Monat inklusive (Petla wird das dem Tierarzt kommunizieren); im Premium-Paket entsprechend mehr. Größere Änderungswünsche oder ein vollständiger Relaunch der Seite während der laufenden Vertragszeit bedürfen einer gesonderten Absprache und Vergütung.
6.4 Hosting und Verfügbarkeit: Petla hostet die Website auf eigenen oder angemieteten Servern in einem professionellen Rechenzentrum. Petla bemüht sich um hohe Verfügbarkeit (siehe 4.1) und angemessene Ladezeiten der Website. Backups der Websitedaten werden regelmäßig erstellt. Dennoch kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website nicht garantiert werden. Temporäre Ausfälle oder Wartungsfenster können auftreten, Petla wird diese – soweit planbar – ankündigen oder schnellstmöglich beheben. Der Tierarzt wird Petla umgehend informieren, falls ihm eine Störung (Website nicht erreichbar, Darstellungsfehler) auffällt.
6.5 Inhalte und rechtliche Vorgaben: Die inhaltliche Ausgestaltung der Website liegt im Wesentlichen beim Tierarzt. Petla schuldet keine rechtliche Beratung, wird aber auf offensichtliche Verstöße (z.B. fehlendes Impressum) hinweisen. Der Tierarzt ist insbesondere für die rechtliche Konformität von Inhalten verantwortlich, dazu zählen: Impressum mit korrekten Pflichtangaben (Name, Anschrift, Zuständige Kammer, Steuernummer falls nötig, Berufsordnungshinweise etc.), Datenschutzinformationen für die Website-Besucher, Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der Berufsordnung, korrekte Preisangaben (inkl. Umsatzsteuer, wenn anwendbar) u.ä. Petla kann auf Wunsch rechtssichere Muster (z.B. für Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellen, haftet jedoch nicht für deren rechtliche Vollständigkeit oder Aktualität. Der Tierarzt stellt sicher, dass seine Website keine Inhalte enthält, die Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst rechtswidrig sind. Sollte Petla von Dritten wegen der Website-Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Tierarzt Petla insoweit von Ansprüchen frei.
6.6 Laufzeit und Kündigung des Website-Services: Für den Website-Service gilt die in 3.6 erwähnte Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Vor Ablauf dieser Zeit kann der Tierarzt den Website-Service nicht ordentlich kündigen. Nach Ablauf ist eine Kündigung mit Frist gemäß 3.6 möglich. Bei Beendigung des Website-Service wird Petla die Website des Tierarztes vom Server nehmen (deaktivieren) und die Vertragsbeziehung beenden. Auf Wunsch kann der Tierarzt vor Vertragsende eine Kopie der Website Inhalte (z.B. exportierter Code oder Medien, soweit möglich) erhalten, um sie auf einen eigenen Server zu übernehmen. Ein Anspruch auf Überlassung des vollständigen Quellcodes oder spezieller Software-Komponenten besteht jedoch nicht, sofern diese Petla-intern oder lizenziert sind. Domain und Inhalte, die vom Tierarzt gestellt wurden, verbleiben beim Tierarzt. Petla löscht nach Vertragsende die Website-Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
7. Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten
7.1 Rechte an der Petla-Software: Petla räumt dem Tierarzt für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Petla-Software (Plattform und etwaige Apps) gemäß diesen AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Funktionen der Software im vorgesehenen Umfang zu benutzen (Terminverwaltung, Videochat etc.) sowie die dazugehörige Dokumentation einzusehen. Eine weitergehende Nutzung – insbesondere das Kopieren, Verändern, Veröffentlichen oder Zurverfügungstellen der Software an Dritte – ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich erlaubt oder gesetzlich zwingend (z.B. nach §69d UrhG für eine Sicherungskopie, falls technisch möglich). Petla bleibt Inhaberin aller Urheber- und Schutzrechte an der Software und der Plattform. Der Tierarzt erwirbt keine Rechte an der Software oder den Marken von Petla, außer dem vorstehend genannten Nutzungsrecht. Petla darf technische Maßnahmen (z.B. Lizenzschlüssel, Zugriffsbeschränkungen) einsetzen, um eine vertragswidrige Nutzung zu verhindern.
7.2 Inhalte der Tierärzte: Der Tierarzt räumt Petla an allen von ihm eingestellten oder zur Verarbeitung im Rahmen der Services übermittelten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, diese Inhalte auf der Plattform anzuzeigen, zu vervielfältigen (z.B. in Datenbanken zu speichern, in Backups zu sichern) und öffentlich zugänglich zu machen (etwa bei Praxisinformationen für die Tierhalter sichtbar). Weitergehende Nutzungen durch Petla (etwa zu Marketingzwecken außerhalb der Plattform) erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Tierarztes. Alle vom Tierarzt eingebrachten Inhalte bleiben im Übrigen dessen geistiges Eigentum. Petla erwirbt daran keine Eigentumsrechte und wird – abgesehen von der vertraglich vorgesehenen Nutzung – die Inhalte nicht verwerten.
Sollte Petla den begründeten Verdacht haben, dass vom Tierarzt bereitgestellte Inhalte gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstoßen, darf Petla diese Inhalte vorläufig sperren oder entfernen. Petla wird den Tierarzt in einem solchen Fall umgehend informieren und auffordern, den Verdacht auszuräumen oder rechtmäßige Inhalte bereitzustellen. Für etwaige Rechtsverletzungen durch die vom Tierarzt gelieferten Inhalte haftet der Tierarzt selbst; er stellt Petla insoweit von Ansprüchen Dritter frei. 30
7.3 Daten der Tierhalter und Tierpatienten: Soweit Tierhalter im Petla-System Informationen (z.B. Tierprofile, Anamnesen, Chat-Nachrichten, Dokumente) eingeben, verbleiben die Rechte an diesen Daten beim Tierhalter bzw. beim Tierarzt, der die Daten im Rahmen der Behandlung dokumentiert. Petla verarbeitet diese Daten als Dienstleister und erhebt an den Inhalten kein Eigentumsrecht. Petla ist jedoch berechtigt, die Daten im notwendigen Umfang für die Erbringung der Services zu nutzen, z.B. zur Anzeige der Tierhistorie im Nutzerkonto oder zur Übertragung an den jeweils konsultierten Tierarzt. Zudem darf Petla anonymisierte oder aggregierte Daten (also ohne Personenbezug) zur Verbesserung des Angebots, für statistische Zwecke oder zur Präsentation von Marktanalysen nutzen, sofern dies keine Rückschlüsse auf individuelle Personen oder Tiere erlaubt.
Der Tierhalter hat über sein Profil die Kontrolle über die von ihm eingegebenen Daten. Er kann z.B. ein Tierprofil jederzeit löschen; in diesem Fall werden die zugehörigen Daten aus der aktiven Nutzung entfernt. (Hinweis: Daten, die Teil einer bereits erfolgten Beratung sind, könnten aus Dokumentationsgründen beim Tierarzt verbleiben – hierauf hat Petla keinen Einfluss. Petla kann zudem aufgrund gesetzlicher Pflichten oder berechtigter Interessen Backups oder Logs mit gelöschten Daten befristet aufbewahren, siehe Datenschutzerklärung.)
7.4 Feedback und Verbesserungsvorschläge: Gibt der Nutzer (Tierarzt oder Tierhalter) Petla Feedback, Anregungen oder Fehlermeldungen zur Software („Feedback“), so darf Petla dieses Feedback zur Verbesserung der Services unentgeltlich nutzen. Petla ist nicht verpflichtet, vorgeschlagenen Verbesserungen zu folgen, aber falls doch, entstehen dem meldenden Nutzer keine Ansprüche (weder Vergütung noch etwaige Miturheberrechte an der Softwareentwicklung).
7.5 Marken und Referenzen: Die Marke "Petla" sowie zugehörige Logos sind rechtlich geschützt. Der Nutzer darf die Marke nur nach vorheriger Zustimmung von Petla verwenden, z.B. um auf seiner Website mit der Petla-Partnerschaft zu werben. Petla ist seinerseits berechtigt, den Namen und das Logo der Tierarztpraxis als Referenz auf der eigenen Website oder in Präsentationen zu nennen (z.B. als Teil einer Kundenliste), sofern der Tierarzt dem nicht schriftlich widersprochen hat.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Datenschutzerklärung: Petla legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten sind in der Datenschutzerklärung von Petla beschrieben, die auf der Website abrufbar ist. Diese enthält u.a. Informationen zu den Rechten der Betroffenen, zur Dauer der Datenspeicherung und zu den Sicherheitsmaßnahmen von Petla. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, aber ergänzt diese hinsichtlich der Behandlung von personenbezogenen Daten.
8.2 Datenverarbeitung im Auftrag (Tierarztdaten): Petla verarbeitet die im Rahmen der Terminbuchung und Beratung anfallenden personenbezogenen Daten der Tierhalter im Auftrag und nach Weisung des jeweiligen Tierarztes, soweit diese Daten der tierärztlichen Schweigepflicht oder dem Patienten-Geheimnis unterliegen. Petla und der Tierarzt werden hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) im Sinne von Art. 28 DSGVO abschließen (sofern nicht bereits in diesen AGB oder separat geregelt). In diesem AVV wird u.a. festgelegt, welche Daten Petla zu welchem Zweck verarbeitet, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und dass Petla die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzt. Petla wird die überlassenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwenden und insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Ausgenommen sind Fälle, in denen Petla aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Herausgabe verpflichtet ist (z.B. auf behördliche Anordnung).
8.3 Patientendaten und Einwilligung: Tierhalter werden gebeten, nur solche Daten über ihr Tier und sich selbst anzugeben, die für die Terminvermittlung oder Beratung erforderlich sind. Gesundheitsdaten eines Tierhalters (z.B. Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres in Verbindung mit personenbezogenen Daten des Halters) gelten datenschutzrechtlich als besondere Kategorie personenbezogener Daten, wenn sie Rückschlüsse auf die Person zulassen. Petla verarbeitet solche Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Tierhalters oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis. Durch die Nutzung von Petla zur Übermittlung von Gesundheitsinformationen willigt der Tierhalter in die Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung ein. Diese Einwilligung kann der Tierhalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, was jedoch die weitere Nutzung der entsprechenden Funktionen verhindern kann.
8.4 Datensicherheit: Petla trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten der Nutzer zu schützen (z.B. Verschlüsselung der Datenübertragung – Videostreams und Uploads werden über SSL gesichert, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Sicherheitsupdates). Dennoch weist Petla darauf hin, dass eine 100%ige Sicherheit im Internet nicht garantiert werden kann. Nutzer sind angehalten, selbst sorgfältig mit ihren Daten umzugehen (Passwörter nicht weitergeben, aktuelle Software nutzen etc.).
8.5 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags ausgetauschten oder bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen geheim zu halten. Tierärzte sind ohnehin berufsrechtlich zur Verschwiegenheit über Patientendaten verpflichtet; Petla stellt sicher, dass Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit Patientendaten nur betraut werden, soweit nötig, und ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. Ausgenommen von der Vertraulichkeit sind Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder wurden, oder die einer Partei bereits auf anderem Wege rechtmäßig bekannt waren.
8.6 Kommunikation und Werbung: Petla darf die Kontaktinformationen der Tierärzte im erforderlichen Umfang nutzen, um vertragsrelevante Mitteilungen zu senden (z.B. technische Hinweise, Änderungen von AGB, Rechnungen). Darüber hinaus kann Petla Tierärzten gelegentlich Informationen zu neuen Funktionen oder Angeboten zusenden. Der Tierarzt kann solcher werblichen Kommunikation jederzeit widersprechen. Tierhalter werden von Petla nur dann zu Werbezwecken kontaktiert, wenn sie dem zugestimmt haben. Petla wird keine Daten der Tierhalter zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Haftung von Petla: Petla haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Petla, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wie folgt:
Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für zugesicherte Eigenschaften, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Petla unbegrenzt nach Maßgabe des Gesetzes.
Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Petla nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Als wesentliche Pflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung von Petla der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschluss: In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Petla soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere haftet Petla nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder unvorhersehbare Schäden im unternehmerischen Verkehr.
Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt: Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.2 Haftung für medizinische Leistungen: Petla übernimmt keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität oder den Erfolg der tiermedizinischen Beratungen oder Behandlungen, die ein Tierarzt über die Plattform erbringt. Die Verantwortung hierfür liegt vollständig beim jeweiligen Tierarzt, der die Leistung eigenständig und in eigenem Namen erbringt. Petla stellt nur die Infrastruktur bereit und haftet allenfalls für deren technische Funktionstüchtigkeit im Rahmen der vorgenannten Regelungen. Sollte ein Tierhalter der Meinung sein, durch eine Falschberatung oder Pflichtverletzung des Tierarztes einen Schaden erlitten zu haben, sind entsprechende Ansprüche direkt gegenüber dem Tierarzt geltend zu machen. Petla trifft insoweit keine Einstandspflicht.
9.3 Haftung des Tierarztes gegenüber Petla: Der Tierarzt haftet gegenüber Petla für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen. Dies umfasst z.B. Schäden aus der Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, aus der Verletzung von Datenschutzpflichten oder aus der missbräuchlichen Nutzung der Software. Der Tierarzt stellt Petla von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen Fehlverhalten resultieren (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten).
9.4 Gewährleistung für Software und Services: Petla schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen in dem in diesen AGB und etwaigen Leistungsbeschreibungen beschriebenen Umfang. Eine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne (Sach- und Rechtsmängelhaftung) findet bei SaaS-Diensten nur insoweit Anwendung, als die Software nicht die vertraglich zugesicherten Funktionen aufweist. Der Tierarzt hat offensichtliche Mängel der Software oder andere Leistungsmängel Petla unverzüglich anzuzeigen (Fehlermeldung). Petla wird berechtigten Mängelrügen zeitnah nachgehen und nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beseitigen (z.B. Bugfix) oder eine gleichwertige Umgehungslösung anbieten. Gelingt dies innerhalb angemessener Frist nicht, kann der Tierarzt die Vergütung für die betreffende mangelhafte Leistung angemessen mindern. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung der Nutzung (§543 BGB) bleibt unberührt, setzt aber in der Regel voraus, dass Petla Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte. Für Tierhalter, die die Plattform unentgeltlich nutzen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte insoweit eingeschränkt, als die Dienste „as is“ bereitgestellt werden; es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit, jedoch wird Petla bekannte erhebliche Mängel nach Möglichkeit beheben.
9.5 Haftung bei Datenverlust: Petla führt regelmäßige Datensicherungen durch; dennoch obliegt es dem Tierarzt, wichtige Daten – insbesondere solche, die er außerhalb der Petla-Plattform auch nutzt – zusätzlich eigenverantwortlich zu sichern. Für einen Verlust von Daten haftet Petla unter den vorstehenden Bedingungen nur insoweit, wie der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Tierarzt entstanden wäre (Prinzip des Mitverschuldens). Die Haftung für vom Tierarzt mitverschuldete Schäden ist entsprechend quotenmäßig zu reduzieren.
9.6 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen und die Erfüllung des Vertrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, epidemische Erkrankungen oder behördliche Anordnungen. Petla wird im Falle höherer Gewalt, die ihre Leistungen beeinträchtigt, den Nutzer nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern (Tierhaltern) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird (d.h. Verbraucher genießen ggf. günstigere Vorschriften ihres Heimatrechts trotz Rechtswahl).
10.2 Gerichtsstand: Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (dies dürfte typischerweise für Tierarztpraxen als kaufmännisch geführte Betriebe gelten), so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Petla (voraussichtlich Berlin). In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10.3 Vertragsprache: Die Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Sollten Petla diese AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung stellen, dient dies nur dem Verständnis. Im Falle von Abweichungen oder Zweifeln geht die deutsche Version vor.
10.4 Verbraucherstreitbeilegung: Petla ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt allerdings eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die der Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Beschwerden können zudem per E-Mail direkt an Petla gerichtet werden (siehe Impressum/Kontakt).
10.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags (dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige gesetzliche Regelung, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
10.6 Prioritätsklausel und Nebenabreden: Diese AGB bilden zusammen mit dem individuellen Vertrag/ Leistungsbeschreibungen die vollständige Vereinbarung zwischen Petla und dem Nutzer bezüglich der geregelten Punkte. Individuelle Abreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich (Textform genügt) vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Tierarztes) finden keine Anwendung, selbst wenn Petla ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: Juli 2025.
1. Geltungsbereich und Begrifflichkeiten
1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und die Nutzung der Services der Petla-Plattform (nachfolgend „Petla“) durch Tierarztpraxen, Tierärztinnen, Tierkliniken sowie Tierhalterinnen (nachfolgend gemeinsam auch „Nutzer“ genannt). Petla ist ein digitales Angebot der Petla UG (Tech-Startup im Bereich Tiermedizin, gegründet 2023), das über Webbrowser und gegebenenfalls mobile Apps zugänglich ist. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Petla und den Tierärztinnen/Tierkliniken, die Petla’s Software-as-a-Service (SaaS) Leistungen nutzen (im Folgenden „Tierarzt“ oder „Kunde“ genannt), sowie die Nutzungsbedingungen für Tierhalterinnen, die über Petla Termine buchen oder Online-Beratungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Tierhalter“ genannt).
1.2 Vertragspartner: Vertragspartner dieser AGB ist auf Seiten des Anbieters Petla (genaue Firmierung und Adresse werden im Impressum ausgewiesen). Vertragspartner auf Seiten des Kunden sind entweder (a) die Tierärztliche Einrichtung (Tierarztpraxis, Klinik oder vergleichbare Einrichtung), vertreten durch die handelnde Tierärztin/den Tierarzt, die Petla-Leistungen entgeltlich nutzt, oder (b) der Tierhalter als Verbraucher, der die Petla-Plattform unentgeltlich zur Terminbuchung und Kommunikation mit Tierärzten nutzt. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich zwischen Tierarzt und Tierhalter unterschieden wird, gelten die Bestimmungen für alle Nutzer der Petla-Plattform.
1.3 Zustimmung zu den AGB: Mit der Registrierung auf der Petla-Plattform oder der Inanspruchnahme der Petla-Services akzeptiert der Nutzer diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Tierärzte bestätigen die AGB in der Regel im Rahmen des Vertragsabschlusses (z.B. bei Unterzeichnung eines Angebots oder durch elektronische Bestätigung bei Registrierung). Tierhalter stimmen den Nutzungsbedingungen zu, indem sie bei der Terminbuchung oder Registrierung ihr Einverständnis erklären (z.B. durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox). Ohne Zustimmung zu diesen AGB ist eine Nutzung der Petla-Dienste nicht möglich.
1.4 Änderungen der AGB: Petla ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um Änderungen der Rechtslage oder der Services Rechnung zu tragen. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig in Textform (z.B. per E-Mail oder beim Login) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung oder nutzt die Services nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Petla wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen von Petla
2.1 Allgemeines: Petla betreibt eine digitale Plattform für tiermedizinische Dienstleistungen, welche Tierarztpraxen und Tierhalter verbindet. Petla bietet dem Tierarzt moderne Software-Werkzeuge zur Terminverwaltung, Online-Buchung und Videokommunikation mit Kunden (Tierhaltern) sowie ergänzende Dienstleistungen (z.B. Webseitenerstellung). Tierhaltern bietet Petla insbesondere eine komfortable Möglichkeit, Tierärzte zu finden, Termine (vor Ort oder online) zu buchen und Videokonsultationen durchzuführen. Petla verfolgt dabei die Werte Zugang, Transparenz und Autonomie: Tiermedizinische Leistungen sollen besser zugänglich werden, Entscheidungen der Tierhalter durch transparente Informationen unterstützt werden, und Tierhalter behalten die Kontrolle über die Gesundheitsdaten ihrer Tiere.
2.2 SaaS-Plattform für Terminbuchungen: Kern der Leistungen ist eine Terminbuchungsplattform für Tierarztpraxen (live seit 03. Juni 2025). Über diese Plattform können Tierärzte ihren Kunden Online Terminbuchungen ermöglichen – sowohl für Vor-Ort-Behandlungen in der Praxis als auch für Online-Videotermine. Die Plattform umfasst ein benutzerfreundliches Kalender- und Terminverwaltungssystem, das es dem Tierarzt ermöglicht, verfügbare Zeiten anzubieten und Buchungen zu verwalten. Tierhalter können über ein Web-Portal oder eine App einen gewünschten Tierarzt auswählen, eine Leistung und einen Termin buchen und erhalten Buchungsbestätigungen digital. Petla stellt die technische Infrastruktur bereit, einschließlich einer sicheren Videochat-Funktion für die Online-Sprechstunde.
Digitale Anamnese: Petla bietet (voraussichtlich in Kürze verfügbar) einen digitalen Anamnese Fragebogen, den Tierhalter vor dem Termin ausfüllen können, um dem Tierarzt vorab wichtige Informationen (z.B. Symptome, Vorgeschichte, Allergien) bereitzustellen. Dieser Fragebogen kann teilweise vom Tierarzt konfiguriert werden und dient der effizienteren Vorbereitung auf das Gespräch. Ergebnisse der Anamnese werden dem Tierarzt derzeit per E-Mail oder über das Petla System bereitgestellt.
Digitale Gesundheitsakte (geplant): Langfristig wird Petla die Plattform um eine digitale Gesundheitsakte für Haustiere erweitern. Diese erlaubt es, tiermedizinische Befunde und Dokumente zentral zu speichern. Tierhalter sollen dabei Eigentümer der Gesundheitsdaten ihres Tieres bleiben und selbst steuern können, welche Tierärzte Zugriff darauf erhalten. (Diese Funktion ist noch in Entwicklung und kein Bestandsteil der aktuell verfügbaren Leistungen. Entsprechende Bedingungen werden bei Einführung ergänzt.)
2.3 Vermittlungsdienst für Videoberatungen: Petla fungiert bei Online-Beratungen als Vermittlungsplattform zwischen Tierarzt und Tierhalter. Die tierärztliche Beratung selbst ist keine Leistung von Petla, sondern wird vom jeweils konsultierten Tierarzt auf eigene Verantwortung und Rechnung erbracht. Petla stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit, damit Tierhalter und Tierarzt in Kontakt treten und eine Videosprechstunde durchführen können (z.B. Terminvereinbarung, Videoverbindung, Zahlungsabwicklung). Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Tierhalter und Tierarzt zustande; Petla ist daran nicht als Partei beteiligt. Insbesondere schuldet Petla keinen medizinischen Erfolg oder bestimmte Beratungsergebnisse – hierfür ist allein der Tierarzt verantwortlich. Petla übernimmt auch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit tiermedizinischer Ratschläge des Tierarztes (siehe Haftungsregelung in Abschnitt 9).
2.4 Abrechnungs- und Administrationsservice: Petla unterstützt Tierärzte bei der Abrechnung und Administration von Online-Tierarztterminen. Sofern ein Tierhalter über die Petla-Plattform eine kostenpflichtige Leistung (z.B. eine Video-Beratung) bucht, kann Petla die Zahlungsabwicklung im Auftrag des Tierarztes übernehmen. Das bedeutet, Petla erhebt die fälligen Gebühren beim Tierhalter (z.B. via Online-Zahlung) und leitet die Vergütung an den Tierarzt weiter, abzüglich der vereinbarten Servicegebühr (siehe Preise in Abschnitt 5). Petla fungiert hierbei als Vermittler bzw. Inkassostelle des Tierarztes.
Hinweis für Tierhalter: Petla stellt lediglich die Plattform und Zahlungsabwicklung, die tierärztliche Leistung erbringt der Tierarzt selbst. Tierhalter erhalten für bezahlte Leistungen eine Rechnung/Quittung, die sie z.B. bei Versicherungen einreichen können. Petla kann dem Tierarzt auf Wunsch Reports über durchgeführte Buchungen und Umsätze bereitstellen.
2.5 Webseitenerstellung und -hosting für Tierärzte: Neben der Terminplattform bietet Petla Tierarztpraxen auch einen Webseiten-Service zur digitalen Außendarstellung an. Im Rahmen dieses Service erstellt Petla eine individualisierte Praxis-Website auf Basis der vom Tierarzt bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logo etc.) und übernimmt das Hosting sowie grundlegende Suchmaschinenoptimierung (SEO). Der Tierarzt bleibt Inhaber der Domain und räumt Petla die erforderlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ein (siehe Abschnitt 7).
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Leistungspaket (z. B. Basis- oder Premiumvariante) sowie etwaigen individuell vereinbarten Zusatzleistungen, etwa einer erweiterten SEO-Beratung, zusätzlichen Seiten oder spezifischen Designwünschen. Art und Umfang der enthaltenen Leistungen werden im Vertragsangebot oder in einer separaten Leistungsbeschreibung konkretisiert.
Die Vergütung für die Webseitenleistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Angebot. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Regelungen in Abschnitt 5. Laufzeit, Kündigungsbedingungen sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Website nach Vertragsende sind in Abschnitt 6 geregelt.
Petla sorgt für den laufenden technischen Betrieb der Website, einschließlich Sicherheitsupdates und üblicher Wartung. Eine vollständige und identische Darstellung der Website auf allen Browsern und Endgeräten kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden; Petla orientiert sich an gängigen aktuellen Browsern und Bildschirmgrößen. Der Tierarzt ist verpflichtet, Petla über inhaltliche Änderungen (z. B. neue Öffnungszeiten, Teammitglieder) zeitnah zu informieren, sofern diese auf der Website berücksichtigt werden sollen. Änderungswünsche werden im Rahmen des vereinbarten Pakets berücksichtigt; darüber hinausgehende Anpassungen sind separat zu vergüten.
2.6 Weitere Leistungen und Support: Petla kann weitere Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Integration des Petla-Kalenders in andere Kalender-Systeme (dies ist geplant), Schulungen, oder Beratungsleistungen im Bereich Praxismanagement. Solche zusätzlichen Leistungen und deren Bedingungen werden individuell vereinbart. Petla stellt allen zahlenden Kunden einen üblichen Support zur Verfügung (Erreichbarkeit werktags per E-Mail/Telefon); nähere Details zum Support (Reaktionszeiten etc.) können separat geregelt sein.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Registrierung als Tierarzt (B2B-Vertragsschluss): Tierärzte und Tierkliniken, die Petla nutzen möchten, müssen sich zunächst registrieren bzw. einen Nutzungsvertrag abschließen. Die Registrierung kann online über die Petla-Website oder offline durch Kontakt mit Petla’s Vertrieb erfolgen. Im Rahmen der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zur Person/Einrichtung (Name der Praxis, Adresse, Kontaktperson, gültige E-Mail-Adresse, Telefon) und ggf. zur beruflichen Qualifikation (Tierarztnummer, Approbation o.ä.) zu machen. Petla ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Tierarzttätigkeit anzufordern.
Die Registrierung stellt ein Angebot des Tierarztes zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Petla-Services dar. Petla kann dieses Angebot durch Bestätigung (z.B. Versand einer Bestätigungs-E-Mail oder Gegenzeichnung eines Vertragsdokuments) annehmen. Mit Bestätigung durch Petla kommt der Nutzungsvertrag zustande. Petla behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen, etwa wenn Zweifel an der Seriosität oder Identität des Interessenten bestehen, oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
3.2 Registrierung als Tierhalter: Tierhalter können die öffentlichen Bereiche von Petla (z.B. Tierarztprofile suchen) teils ohne Registrierung einsehen. Für das Buchen eines Online-Termins oder die Nutzung weitergehender Funktionen (z.B. Anlegen einer Tier-Gesundheitsakte in Zukunft) ist jedoch die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Der Tierhalter muss hierzu volljährig und geschäftsfähig sein. Bei der Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort anzugeben sowie weitere Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. Telefonnummer) und mindestens ein Tierprofil mit Basisdaten zum Tier. Der Tierhalter sichert zu, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich, diese bei Änderungen umgehend zu aktualisieren. Nach der erfolgreichen Registrierung erhält der Tierhalter eine Bestätigung per E-Mail, welche die Annahme seines Nutzungsangebots durch Petla darstellt.
3.3 Terminbuchung durch Tierhalter: Die Buchung eines Termins (vor Ort oder Video) durch einen registrierten Tierhalter über Petla stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem gewählten Tierarzt dar. Der Tierhalter wählt im Buchungsprozess eine verfügbare Leistung und einen Termin aus, gibt ggf. zusätzliche Informationen zum Anliegen und bestätigt die Buchung über den Button „Termin buchen“ o.ä. Petla leitet die Terminanfrage an den Tierarzt weiter. Die Annahme des Termins (und damit der Vertragsschluss zwischen Tierarzt und Tierhalter) erfolgt durch die Bestätigung der Buchung, die dem Tierhalter per E-Mail oder innerhalb der Plattform übermittelt wird. Zusammen mit der Bestätigung erhält der Tierhalter die relevanten Vertragsinformationen sowie diese AGB zur Verfügung gestellt (z.B. als Link oder PDF).
Hinweis: Mit der Terminbuchung stimmt der Tierhalter sowohl den Petla-AGB als auch etwaigen Geschäftsbedingungen oder Aufklärungsbögen des Tierarztes zu, die für die Durchführung der Behandlung relevant sind.
3.4 Vermittlungsverhältnis: Kommt es im Rahmen einer Online-Terminbuchung zu einem Vertrag zwischen Tierhalter und Tierarzt, fungiert Petla hinsichtlich der tiermedizinischen Leistung ausschließlich als Vermittler und technischer Dienstleister (siehe 2.3). Petla selbst wird nicht Vertragspartner des Tierhalters in Bezug auf die medizinische Beratung. Zwischen Petla und dem Tierhalter besteht der Vertragsgegenstand allein in der Bereitstellung und Nutzung der Plattform. Zwischen Petla und dem Tierarzt besteht der Nutzungsvertrag über die SaaS-Leistungen gemäß diesen AGB.
3.5 Widerrufsrecht für Verbraucher (Tierhalter): Tierhalter, die als Verbraucher im Sinne des Gesetzes handeln, steht bei der Buchung kostenpflichtiger Leistungen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Petla informiert hiermit über Folgendes:
Widerrufsbelehrung: Der Tierhalter kann seine Vertragserklärung (Buchung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Vertragsbestätigung (d.h. der Terminbestätigung durch den Tierarzt bzw. Petla). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Petla oder den Tierarzt (Kontaktadressen siehe Impressum/Kontakt).
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Hat der Tierhalter verlangt, dass die Leistung (die Beratung) noch während der Widerrufsfrist beginnen soll, und wurde sie vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Hierauf wird im Buchungsprozess hingewiesen. Wichtig: Bei Terminbuchungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgen (z.B. ein kurzfristiger Online-Termin), stimmt der Tierhalter zu, dass der Tierarzt mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Tierhalter weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung (durch erfolgte Beratung) erlischt.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Tierhalter in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (also als Unternehmer) handelt.
3.6 Vertragslaufzeit und Kündigung (Tierarztverträge): Soweit nicht individuell anders vereinbart, werden Verträge über Petla’s Leistungen mit Tierärzten auf unbestimmte Zeit geschlossen. Tierarzt und Petla können den Nutzungsvertrag über die SaaS-Plattform in der Regel mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail genügt) ordentlich kündigen. Für den Webseiten-Service gilt eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss, für die Terminbuchungsplattform gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten; nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich diese um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht schriftlich gekündigt wurde. Eine Kündigung mindestens 12 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit ermöglicht einen Austritt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Petla liegt insbesondere vor, wenn der Tierarzt mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät oder wiederholt gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt. Bei Vertragsbeendigung stellt Petla die entsprechenden Services ein: Der Zugang zur Plattform für den Tierarzt wird gesperrt, und ggf. gehostete Websites werden deaktiviert. Petla kann auf Verlangen des Tierarztes Daten, die dieser in der Plattform hinterlegt hat (z.B. Kundendaten, Kalenderdaten), in einem gängigen Format herausgeben, soweit dies die Datenschutzbestimmungen zulassen und der Tierarzt die Herausgabe innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung verlangt.
4. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzer
4.1 Pflichten von Petla: Petla erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Insbesondere wird Petla
die SaaS-Plattform für Terminbuchungen und Videoanrufe in einem dem aktuellen technischen Standard entsprechenden Umfang betreiben und bemüht sein, eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen. Wartungen, Weiterentwicklungen oder Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen; Petla wird planbare Wartungen nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchführen und Nutzer rechtzeitig informieren. Eine durchgängige, jederzeitige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden, jedoch beträgt die angestrebte Verfügbarkeit mindestens 98% im Jahresmittel (ohne Zeiten geplanter Wartung).
die an Petla übermittelten Daten sicher verwahren und gemäß den Datenschutzregelungen verarbeiten (siehe Abschnitt 8). Gesundheits- und Kundendaten werden vertraulich behandelt.
bei der Webseitenerstellung die vom Tierarzt gewünschten Inhalte nach Absprache umsetzen, unter Berücksichtigung gängiger Design- und Usability-Standards. Petla wird dem Tierarzt nach Möglichkeit Vorabnahmen/Abstimmungen der Website ermöglichen, bevor sie live geht.
dem Tierarzt einen angemessenen Support bieten (etwa Hilfe bei Bedienfragen zur Software oder Entgegennahme von Störungsmeldungen) und gemeldete technische Probleme zeitnah zu beheben.
4.2 Allgemeine Pflichten der Tierärzte (Kunden): Der Tierarzt verpflichtet sich, die Petla-Services nur im Einklang mit den AGB, den geltenden Gesetzen und etwaigen berufsrechtlichen Vorgaben zu nutzen. Insbesondere obliegen dem Tierarzt folgende Pflichten:
Richtigkeit von Angaben: Alle Angaben im Profil der Tierarztpraxis (z.B. Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Preise der eigenen Leistungen) müssen wahr und aktuell sein. Änderungen (z.B. neue Adresse, geänderte Sprechzeiten) sind unverzüglich im Petla-System zu aktualisieren.
Zugangsdaten: Der Tierarzt ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zur Petla-Plattform (Login, Passwörter) vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte (außer an berechtigte Mitarbeiter der Praxis) ist untersagt. Stellt der Tierarzt einen Missbrauch seines Accounts fest oder besteht ein entsprechender Verdacht, ist Petla unverzüglich zu informieren.
Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Tierarzt ist für sämtliche Inhalte, die er auf der Petla-Plattform einstellt oder Petla zur Veröffentlichung (z.B. auf der Praxis-Website) übermittelt, allein verantwortlich. Er sichert zu, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen (z.B. keine urheberrechtswidrigen Fotos, keine Verletzung von Markenrechten) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder offensichtlich unwahre Inhalte.
Berufsrecht und Sorgfalt: Bei der Nutzung der Plattform zur Beratung von Tierhaltern (insb. bei Videokonsultationen) hat der Tierarzt die für ihn geltenden beruflichen Sorgfaltspflichten und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Er muss z.B. einschätzen, ob eine Fernberatung im konkreten Fall hinreichend ist oder ein unmittelbarer Tierarztbesuch angeraten werden muss. Ferndiagnosen unterliegen gewissen Einschränkungen; der Tierarzt sollte im Zweifel den Tierhalter an eine Untersuchung vor Ort verweisen. Auch bleibt der Tierarzt für die Erfüllung etwaiger Dokumentationspflichten verantwortlich (Petla stellt zwar Tools bereit, ersetzt aber keine rechtlich erforderliche Dokumentation der Behandlung).
Datenschutz und Einwilligungen: Der Tierarzt hat sicherzustellen, dass er die personenbezogenen Daten der Tierhalter, die über Petla erhoben oder ihm zugänglich gemacht werden, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. DSGVO, Tierarztrecht) verwendet. Soweit erforderlich, wird Petla mit dem Tierarzt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen, um die Verarbeitung von Tierhalter-Daten durch Petla im Auftrag des Tierarztes rechtlich abzusichern. Der Tierarzt darf Daten, die er über Petla erhält (z.B. Kontaktdaten, Anamnesen), ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke der Behandlung/Terminabwicklung nutzen und muss sie vertraulich behandeln. Insbesondere ist es untersagt, solche Daten zu anderen Zwecken (z.B. Werbung) zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Nutzung der Video-Funktion: Wenn der Tierarzt die Videokonferenz-Funktion nutzt, stellt er sicher, dass er über die nötige technische Ausstattung verfügt (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung etc.) und den Termin in geeigneter Umgebung (ungestört, datenschutzkonform) durchführt. Er hat das Recht, zu Beginn eines Videotermins die Identität des Tierhalters und relevante Unterlagen zu überprüfen, um eine ordnungsgemäße Beratung zu gewährleisten.
Unterlassene Störungen: Der Tierarzt wird keine Handlungen vornehmen, die die Petla-Plattform technisch beeinträchtigen oder missbräuchlich nutzen. Insbesondere wird er keine Schadsoftware einbringen, Sicherheitsmechanismen umgehen oder Funktionen zweckentfremden. Ebenso wenig darf der Tierarzt die Plattform nutzen, um wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder Geheimhaltungsverpflichtungen zu verletzen.
Kooperation: Der Tierarzt wird in zumutbarem Umfang an notwendigen Maßnahmen mitwirken, soweit sie für die Leistungserbringung durch Petla erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere, Petla Probleme oder Störungen möglichst präzise zu melden, erforderlichenfalls bei der Fehleranalyse mitzuwirken und Petla die für die Leistung (z.B. Websiteerstellung) benötigten Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
Verstößt der Tierarzt gegen die vorstehenden Pflichten, ist Petla berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies können Warnungen oder Aufforderungen zur Abhilfe sein, bei schweren oder wiederholten Verstößen aber auch eine vorübergehende Sperrung oder – in gravierenden Fällen – eine fristlose Kündigung des Vertrags und dauerhafte Sperrung des Accounts. Gesetzliche Ansprüche von Petla (etwa auf Schadensersatz) bleiben unberührt. Der Tierarzt stellt Petla von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Tierarzt resultieren, und trägt alle daraus entstehenden angemessenen Kosten.
4.3 Allgemeine Pflichten der Tierhalter: Auch der Tierhalter hat bei Nutzung der Petla-Plattform bestimmte Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten zu beachten:
Wahrheitspflicht: Der Tierhalter muss alle bei der Registrierung, in seinem Profil und bei der Terminbuchung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Insbesondere sind relevante Informationen zum Gesundheitszustand des Tieres im Rahmen der Anamnese korrekt mitzuteilen. Unvollständige oder falsche Angaben können die Qualität der Beratung beeinträchtigen oder dazu führen, dass eine Beratung nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.
Termineinhaltung: Gebuchte Termine sind verbindlich und vom Tierhalter pünktlich wahrzunehmen. Sollte ein Tierhalter einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, diesen so früh wie möglich abzusagen – zumindest aber die von Petla oder vom Tierarzt vorgegebene Stornierungsfrist einzuhalten (in der Regel mindestens 2 Stunden vor dem Termin, siehe ggf. konkrete Angaben im Buchungssystem). Eine Stornierung ist über die Plattform oder die angegebenen Kontaktwege durchzuführen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen oder sehr kurzfristigen Absagen kann Petla den Tierhalter von der weiteren Nutzung ausschließen oder der Tierarzt Ausfallgebühren berechnen, sofern der Tierhalter vorher darauf hingewiesen wurde.
Geeigneter Einsatz der Videoberatung: Der Tierhalter bestätigt bei der Buchung einer Videosprechstunde, dass sein Anliegen für eine Fernberatung geeignet ist und kein akuter tiermedizinischer Notfall vorliegt. Er ist verpflichtet, bei erheblichen Gesundheitsproblemen oder Notfällen seines Tieres sofort eine physische Tierarztpraxis oder Notfallklinik aufzusuchen und nicht auf eine Videokonsultation zu vertrauen. Sollte sich während oder nach einer Videoberatung der Zustand des Tieres verschlechtern, wird der Tierhalter umgehend einen Tierarzt vor Ort konsultieren. Petla weist ausdrücklich darauf hin, dass die Online-Beratung keine Notfallbehandlung ersetzt und in bestimmten Fällen nur erste Hinweise geben kann.
Technische Voraussetzungen: Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, eine ausreichende technische Ausstattung für Videotermine bereitzuhalten (einschließlich Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, aktueller Browser) 28 . Sollte der Tierhalter die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann dies die Beratung verhindern oder deren Qualität mindern; ein Anspruch auf Wiederholung besteht dann ggf. nicht.
Respektvolle Kommunikation: Tierhalter wie Tierärzte haben sich in der Kommunikation über die Plattform höflich und sachlich zu verhalten. Beleidigungen, rassistische oder anderweitig unangemessene Äußerungen werden nicht toleriert. Petla behält sich vor, bei Meldung solcher Vorfälle entsprechende Nutzer zu verwarnen oder auszuschließen.
Verbotene Nutzungen: Der Tierhalter darf die Petla-Plattform ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen, nämlich zur Terminorganisation und Durchführung von Tierarztberatungen für seine eigenen Haustiere. Eine zweckfremde Nutzung (z.B. Anlegen von Terminen für Dritte ohne deren Einwilligung, kommerzielle Nutzung durch Tierhalter, Datenabfragen in großem Umfang) ist unzulässig. Insbesondere untersagt sind alle Handlungen, die die Plattform in ihrer Funktion beeinträchtigen, die Sicherheit gefährden oder Rechte Dritter verletzen (z.B. Eingriff in die Software, Versuch unberechtigten Datenzugriffs, Hochladen schädlicher Inhalte etc.).
Folgen von Pflichtverstößen: Kommt der Tierhalter seinen Pflichten nicht nach, kann Petla nach eigenem Ermessen Maßnahmen ergreifen. Bei leichten Verstößen kann eine Ermahnung erfolgen. Schwere oder wiederholte Verstöße (z.B. Missbrauch der Plattform, wiederholtes Nichterscheinen) können zu temporärer Sperrung oder dauerhafter Accountsperrung führen. Etwaige gesetzliche Ansprüche (z.B. Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen) bleiben vorbehalten.
5. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise für Tierarzt-Services: Die Nutzung der Petla-Plattform und der damit verbundenen Leistungen ist für Tierärzte grundsätzlich entgeltpflichtig. Die konkrete Vergütung für einzelne Leistungen – insbesondere die Nutzung der Terminbuchungsplattform, die Durchführung von Online-Videoterminen, der Webseiten-Service sowie zusätzliche Dienstleistungen wie SEO-Analysen, technische Integrationen oder Beratungsangebote – richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder dem individuell mit dem Tierarzt vereinbarten Angebot.
Petla stellt dem Tierarzt vor Beginn der Nutzung der Leistungen ein schriftliches Angebot zur Verfügung oder verweist auf eine separate Preisliste, in der die aktuell geltenden Preise transparent dargestellt sind. Änderungen der Preisliste werden dem Tierarzt in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder über das Petla-Dashboard) mitgeteilt. Maßgeblich für die Abrechnung ist stets die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder der Leistungserbringung gültige Fassung. Soweit Sonderaktionen oder individuelle Rabatte vereinbart wurden, gelten diese ausschließlich unter den jeweils festgelegten Bedingungen und für den vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf einer Aktion gilt automatisch wieder der reguläre Preis.
Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den Nutzungsgebühren können variable Gebühren für Einzelleistungen, technische Zusatzaufwände, Transaktionskosten oder projektbezogene Sonderleistungen anfallen, sofern diese vorab vertraglich vereinbart oder in der Preisliste ausgewiesen wurden.
Der Tierarzt ist verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Entgelte zu informieren. Petla ist berechtigt, im Falle wesentlicher Preisänderungen mit Wirkung für die Zukunft eine Anpassung der Vertragsbedingungen vorzunehmen. In diesem Fall wird dem Tierarzt ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern die Änderung nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Tierarztes oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt.
5.2 Abrechnungsmodus: Die monatlichen Gebühren werden – soweit nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus berechnet. Petla stellt dem Tierarzt zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums (i.d.R. monatlich) eine Rechnung über die Grundgebühr sowie alle ggf. angefallenen variablen Gebühren des Vormonats (z.B. Video-Termin-Gebühren, sofern nachträglich abgerechnet) aus. Kosten für einmalige Leistungen (z.B. SEO-Analyse oder sonstige Projektleistungen) werden bei Beauftragung bzw. Lieferung in Rechnung gestellt. Petla kann Rechnungen elektronisch per E-Mail versenden.
5.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Tierarzt kann Petla ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen; in diesem Fall zieht Petla die fälligen Beträge frühestens 5 Tage nach Rechnungszugang ein. Andernfalls sind Zahlungen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Petla.
5.4 Zahlungsverzug: Kommt der Tierarzt in Zahlungsverzug, ist Petla berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen (§ 288 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern) sowie eine Pauschale von 40 € bei Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Petla behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Account des Tierarztes vorübergehend zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei längerem Zahlungsverzug, bleiben unberührt.
5.5 Einwände gegen Abrechnungen: Einwände gegen eine Rechnung von Petla sind vom Tierarzt innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen fristgerechter Einwände gilt als Anerkennung der Rechnung. Petla wird in der Rechnung auf diese Folge hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Tierarztes bei berechtigten Einwänden nach Fristablauf bleiben im Einzelfall unberührt.
5.6 Abrechnung gegenüber Tierhaltern: Die tierärztliche Leistung wird dem Tierhalter entweder vom Tierarzt selbst oder im Namen des Tierarztes durch Petla in Rechnung gestellt. Sofern Petla die Abrechnung übernimmt, erhält der Tierhalter eine Rechnung/Bezahlaufforderung über die Plattform. Der Preis der tierärztlichen Leistung (z.B. Beratungsgebühr) wird dem Tierhalter vor der Buchung transparent angezeigt, ebenso etwaige zusätzliche Kosten (z.B. Plattform-Servicegebühr oder Zuschläge für Video). Der Tierhalter zahlt den Betrag über die angebotenen Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, PayPal etc.). Petla leitet die Zahlung an den Tierarzt weiter, abzüglich der dem Tierarzt berechneten Gebühren (wie in 5.1 beschrieben). Sollte ein Termin seitens des Tierarztes nicht stattfinden oder storniert werden, sorgt Petla für die Erstattung an den Tierhalter, sofern die Zahlung bereits erfolgt war.
Tierhalter selbst zahlen für die Nutzung der Petla-Plattform als solche keine Gebühren – die Plattformfinanzierung erfolgt über die Gebühren von Tierärzten. Ein Tierhalter schuldet nur die Gebühren für die vom Tierarzt erbrachte Leistung und gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesene Serviceentgelte, wenn etwa ein kostenpflichtiges Premium-Feature für Tierhalter eingeführt würde (derzeit nicht der Fall).
5.7 Preisänderungen: Petla ist berechtigt, die Entgelte für die laufenden Leistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, z.B. bei veränderten Betriebskosten oder Weiterentwicklung der Services. 9 Preisänderungen gegenüber Unternehmern (Tierärzten) werden mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform angekündigt. Der Tierarzt hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% des bisherigen Preises überschreitet. Petla wird in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Für Tierhalter als Verbraucher erfolgen Preisänderungen nur, soweit sie Endkundendienste betreffen; diese werden ebenfalls rechtzeitig mitgeteilt und erfordern ggf. eine Zustimmung, falls eine unmittelbare Belastung des Verbrauchers damit verbunden ist (derzeit nicht relevant, da Tierhalter keine regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Petla haben außer Einzelbuchungen).
6. Besondere Bestimmungen für den Website-Service
(Dieser Abschnitt gilt nur für Tierärzte, die den Website-Erstellungs- und Hosting-Service von Petla in Anspruch nehmen. Er ergänzt bzw. modifiziert die übrigen Bedingungen, soweit es die Website-Leistungen betrifft.)
6.1 Leistungsumfang Website-Service: Petla erstellt in Abstimmung mit dem Tierarzt eine individuelle Website („Praxiswebsite“) zur Außendarstellung der Tierarztpraxis. Petla verwendet hierfür nach eigenem Ermessen geeignete technische Mittel (z.B. CMS, Baukastensystem oder Individualentwicklung). Der Umfang der Seiten, Features und Designleistungen richtet sich nach dem gebuchten Paket (Basis oder Premium) und ggf. zusätzlichen Vereinbarungen. Petla registriert nicht selbst Domains für den Tierarzt; der Tierarzt stellt eine gewünschte Domain bereit oder erteilt Petla Zugangsrechte, um eine vorhandene Domain auf die Petla-Server aufzuschalten. Alternativ kann Petla beratend unterstützen, eine Domain im Namen des Tierarztes zu registrieren, wobei der Tierarzt Inhaber der Domain bleibt.
6.2 Mitwirkung des Tierarztes: Der Tierarzt wird Petla alle für die Website-Erstellung erforderlichen Inhalte und Vorgaben rechtzeitig liefern. Dazu gehören insbesondere Texte (z.B. Praxisbeschreibung, Teamvorstellung, Leistungen), Bilder/Grafiken (Logo, Fotos der Praxis oder Behandlungen, soweit gewünscht) und Informationen wie Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten, Preisangaben etc. Soweit der Tierarzt keine eigenen Texte/Bilder bereitstellen kann, kann Petla nach Absprache Platzhalter oder generische Inhalte verwenden, die der Tierarzt vor Veröffentlichung freigibt. Der Tierarzt sichert zu, dass bereitgestelltes Material frei von Rechten Dritter ist oder dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Er räumt Petla ein einfaches Nutzungsrecht ein, das Material zum Zwecke der Website-Erstellung, Veröffentlichung und -Bewerbung zu verwenden. Petla darf typische Referenzangaben machen (etwa die von Petla erstellte Seite im Portfolio nennen), sofern der Tierarzt dem nicht widerspricht.
6.3 Abnahme und Änderungen: Petla wird dem Tierarzt den Entwurf der Website zur Durchsicht vorlegen (z.B. durch Bereitstellung einer Vorschau-URL oder Screenshots). Der Tierarzt hat kleinere Änderungswünsche oder Korrekturen zeitnah mitzuteilen. Eine inhaltliche Endkontrolle obliegt dem Tierarzt – er sollte alle Angaben (Adresse, Telefonnummer, Leistungen) auf Richtigkeit prüfen. Nach Freigabe/Abnahme durch den Tierarzt schaltet Petla die Website unter der Domain live. Zum Leistungsumfang gehören in angemessenem Umfang Änderungen/Updates während der Vertragslaufzeit (z.B. Aktualisierung von Öffnungszeiten, Austausch von Bildern). Im Basis-Paket sind z.B. X kleinere Änderungen pro Monat inklusive (Petla wird das dem Tierarzt kommunizieren); im Premium-Paket entsprechend mehr. Größere Änderungswünsche oder ein vollständiger Relaunch der Seite während der laufenden Vertragszeit bedürfen einer gesonderten Absprache und Vergütung.
6.4 Hosting und Verfügbarkeit: Petla hostet die Website auf eigenen oder angemieteten Servern in einem professionellen Rechenzentrum. Petla bemüht sich um hohe Verfügbarkeit (siehe 4.1) und angemessene Ladezeiten der Website. Backups der Websitedaten werden regelmäßig erstellt. Dennoch kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website nicht garantiert werden. Temporäre Ausfälle oder Wartungsfenster können auftreten, Petla wird diese – soweit planbar – ankündigen oder schnellstmöglich beheben. Der Tierarzt wird Petla umgehend informieren, falls ihm eine Störung (Website nicht erreichbar, Darstellungsfehler) auffällt.
6.5 Inhalte und rechtliche Vorgaben: Die inhaltliche Ausgestaltung der Website liegt im Wesentlichen beim Tierarzt. Petla schuldet keine rechtliche Beratung, wird aber auf offensichtliche Verstöße (z.B. fehlendes Impressum) hinweisen. Der Tierarzt ist insbesondere für die rechtliche Konformität von Inhalten verantwortlich, dazu zählen: Impressum mit korrekten Pflichtangaben (Name, Anschrift, Zuständige Kammer, Steuernummer falls nötig, Berufsordnungshinweise etc.), Datenschutzinformationen für die Website-Besucher, Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der Berufsordnung, korrekte Preisangaben (inkl. Umsatzsteuer, wenn anwendbar) u.ä. Petla kann auf Wunsch rechtssichere Muster (z.B. für Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellen, haftet jedoch nicht für deren rechtliche Vollständigkeit oder Aktualität. Der Tierarzt stellt sicher, dass seine Website keine Inhalte enthält, die Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst rechtswidrig sind. Sollte Petla von Dritten wegen der Website-Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Tierarzt Petla insoweit von Ansprüchen frei.
6.6 Laufzeit und Kündigung des Website-Services: Für den Website-Service gilt die in 3.6 erwähnte Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Vor Ablauf dieser Zeit kann der Tierarzt den Website-Service nicht ordentlich kündigen. Nach Ablauf ist eine Kündigung mit Frist gemäß 3.6 möglich. Bei Beendigung des Website-Service wird Petla die Website des Tierarztes vom Server nehmen (deaktivieren) und die Vertragsbeziehung beenden. Auf Wunsch kann der Tierarzt vor Vertragsende eine Kopie der Website Inhalte (z.B. exportierter Code oder Medien, soweit möglich) erhalten, um sie auf einen eigenen Server zu übernehmen. Ein Anspruch auf Überlassung des vollständigen Quellcodes oder spezieller Software-Komponenten besteht jedoch nicht, sofern diese Petla-intern oder lizenziert sind. Domain und Inhalte, die vom Tierarzt gestellt wurden, verbleiben beim Tierarzt. Petla löscht nach Vertragsende die Website-Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
7. Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten
7.1 Rechte an der Petla-Software: Petla räumt dem Tierarzt für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Petla-Software (Plattform und etwaige Apps) gemäß diesen AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Funktionen der Software im vorgesehenen Umfang zu benutzen (Terminverwaltung, Videochat etc.) sowie die dazugehörige Dokumentation einzusehen. Eine weitergehende Nutzung – insbesondere das Kopieren, Verändern, Veröffentlichen oder Zurverfügungstellen der Software an Dritte – ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich erlaubt oder gesetzlich zwingend (z.B. nach §69d UrhG für eine Sicherungskopie, falls technisch möglich). Petla bleibt Inhaberin aller Urheber- und Schutzrechte an der Software und der Plattform. Der Tierarzt erwirbt keine Rechte an der Software oder den Marken von Petla, außer dem vorstehend genannten Nutzungsrecht. Petla darf technische Maßnahmen (z.B. Lizenzschlüssel, Zugriffsbeschränkungen) einsetzen, um eine vertragswidrige Nutzung zu verhindern.
7.2 Inhalte der Tierärzte: Der Tierarzt räumt Petla an allen von ihm eingestellten oder zur Verarbeitung im Rahmen der Services übermittelten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, diese Inhalte auf der Plattform anzuzeigen, zu vervielfältigen (z.B. in Datenbanken zu speichern, in Backups zu sichern) und öffentlich zugänglich zu machen (etwa bei Praxisinformationen für die Tierhalter sichtbar). Weitergehende Nutzungen durch Petla (etwa zu Marketingzwecken außerhalb der Plattform) erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Tierarztes. Alle vom Tierarzt eingebrachten Inhalte bleiben im Übrigen dessen geistiges Eigentum. Petla erwirbt daran keine Eigentumsrechte und wird – abgesehen von der vertraglich vorgesehenen Nutzung – die Inhalte nicht verwerten.
Sollte Petla den begründeten Verdacht haben, dass vom Tierarzt bereitgestellte Inhalte gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstoßen, darf Petla diese Inhalte vorläufig sperren oder entfernen. Petla wird den Tierarzt in einem solchen Fall umgehend informieren und auffordern, den Verdacht auszuräumen oder rechtmäßige Inhalte bereitzustellen. Für etwaige Rechtsverletzungen durch die vom Tierarzt gelieferten Inhalte haftet der Tierarzt selbst; er stellt Petla insoweit von Ansprüchen Dritter frei. 30
7.3 Daten der Tierhalter und Tierpatienten: Soweit Tierhalter im Petla-System Informationen (z.B. Tierprofile, Anamnesen, Chat-Nachrichten, Dokumente) eingeben, verbleiben die Rechte an diesen Daten beim Tierhalter bzw. beim Tierarzt, der die Daten im Rahmen der Behandlung dokumentiert. Petla verarbeitet diese Daten als Dienstleister und erhebt an den Inhalten kein Eigentumsrecht. Petla ist jedoch berechtigt, die Daten im notwendigen Umfang für die Erbringung der Services zu nutzen, z.B. zur Anzeige der Tierhistorie im Nutzerkonto oder zur Übertragung an den jeweils konsultierten Tierarzt. Zudem darf Petla anonymisierte oder aggregierte Daten (also ohne Personenbezug) zur Verbesserung des Angebots, für statistische Zwecke oder zur Präsentation von Marktanalysen nutzen, sofern dies keine Rückschlüsse auf individuelle Personen oder Tiere erlaubt.
Der Tierhalter hat über sein Profil die Kontrolle über die von ihm eingegebenen Daten. Er kann z.B. ein Tierprofil jederzeit löschen; in diesem Fall werden die zugehörigen Daten aus der aktiven Nutzung entfernt. (Hinweis: Daten, die Teil einer bereits erfolgten Beratung sind, könnten aus Dokumentationsgründen beim Tierarzt verbleiben – hierauf hat Petla keinen Einfluss. Petla kann zudem aufgrund gesetzlicher Pflichten oder berechtigter Interessen Backups oder Logs mit gelöschten Daten befristet aufbewahren, siehe Datenschutzerklärung.)
7.4 Feedback und Verbesserungsvorschläge: Gibt der Nutzer (Tierarzt oder Tierhalter) Petla Feedback, Anregungen oder Fehlermeldungen zur Software („Feedback“), so darf Petla dieses Feedback zur Verbesserung der Services unentgeltlich nutzen. Petla ist nicht verpflichtet, vorgeschlagenen Verbesserungen zu folgen, aber falls doch, entstehen dem meldenden Nutzer keine Ansprüche (weder Vergütung noch etwaige Miturheberrechte an der Softwareentwicklung).
7.5 Marken und Referenzen: Die Marke "Petla" sowie zugehörige Logos sind rechtlich geschützt. Der Nutzer darf die Marke nur nach vorheriger Zustimmung von Petla verwenden, z.B. um auf seiner Website mit der Petla-Partnerschaft zu werben. Petla ist seinerseits berechtigt, den Namen und das Logo der Tierarztpraxis als Referenz auf der eigenen Website oder in Präsentationen zu nennen (z.B. als Teil einer Kundenliste), sofern der Tierarzt dem nicht schriftlich widersprochen hat.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Datenschutzerklärung: Petla legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten sind in der Datenschutzerklärung von Petla beschrieben, die auf der Website abrufbar ist. Diese enthält u.a. Informationen zu den Rechten der Betroffenen, zur Dauer der Datenspeicherung und zu den Sicherheitsmaßnahmen von Petla. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, aber ergänzt diese hinsichtlich der Behandlung von personenbezogenen Daten.
8.2 Datenverarbeitung im Auftrag (Tierarztdaten): Petla verarbeitet die im Rahmen der Terminbuchung und Beratung anfallenden personenbezogenen Daten der Tierhalter im Auftrag und nach Weisung des jeweiligen Tierarztes, soweit diese Daten der tierärztlichen Schweigepflicht oder dem Patienten-Geheimnis unterliegen. Petla und der Tierarzt werden hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) im Sinne von Art. 28 DSGVO abschließen (sofern nicht bereits in diesen AGB oder separat geregelt). In diesem AVV wird u.a. festgelegt, welche Daten Petla zu welchem Zweck verarbeitet, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und dass Petla die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzt. Petla wird die überlassenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwenden und insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Ausgenommen sind Fälle, in denen Petla aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Herausgabe verpflichtet ist (z.B. auf behördliche Anordnung).
8.3 Patientendaten und Einwilligung: Tierhalter werden gebeten, nur solche Daten über ihr Tier und sich selbst anzugeben, die für die Terminvermittlung oder Beratung erforderlich sind. Gesundheitsdaten eines Tierhalters (z.B. Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres in Verbindung mit personenbezogenen Daten des Halters) gelten datenschutzrechtlich als besondere Kategorie personenbezogener Daten, wenn sie Rückschlüsse auf die Person zulassen. Petla verarbeitet solche Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Tierhalters oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis. Durch die Nutzung von Petla zur Übermittlung von Gesundheitsinformationen willigt der Tierhalter in die Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung ein. Diese Einwilligung kann der Tierhalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, was jedoch die weitere Nutzung der entsprechenden Funktionen verhindern kann.
8.4 Datensicherheit: Petla trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten der Nutzer zu schützen (z.B. Verschlüsselung der Datenübertragung – Videostreams und Uploads werden über SSL gesichert, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Sicherheitsupdates). Dennoch weist Petla darauf hin, dass eine 100%ige Sicherheit im Internet nicht garantiert werden kann. Nutzer sind angehalten, selbst sorgfältig mit ihren Daten umzugehen (Passwörter nicht weitergeben, aktuelle Software nutzen etc.).
8.5 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags ausgetauschten oder bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen geheim zu halten. Tierärzte sind ohnehin berufsrechtlich zur Verschwiegenheit über Patientendaten verpflichtet; Petla stellt sicher, dass Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit Patientendaten nur betraut werden, soweit nötig, und ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. Ausgenommen von der Vertraulichkeit sind Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder wurden, oder die einer Partei bereits auf anderem Wege rechtmäßig bekannt waren.
8.6 Kommunikation und Werbung: Petla darf die Kontaktinformationen der Tierärzte im erforderlichen Umfang nutzen, um vertragsrelevante Mitteilungen zu senden (z.B. technische Hinweise, Änderungen von AGB, Rechnungen). Darüber hinaus kann Petla Tierärzten gelegentlich Informationen zu neuen Funktionen oder Angeboten zusenden. Der Tierarzt kann solcher werblichen Kommunikation jederzeit widersprechen. Tierhalter werden von Petla nur dann zu Werbezwecken kontaktiert, wenn sie dem zugestimmt haben. Petla wird keine Daten der Tierhalter zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Haftung von Petla: Petla haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Petla, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wie folgt:
Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für zugesicherte Eigenschaften, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Petla unbegrenzt nach Maßgabe des Gesetzes.
Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Petla nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Als wesentliche Pflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung von Petla der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschluss: In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Petla soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere haftet Petla nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder unvorhersehbare Schäden im unternehmerischen Verkehr.
Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt: Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.2 Haftung für medizinische Leistungen: Petla übernimmt keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität oder den Erfolg der tiermedizinischen Beratungen oder Behandlungen, die ein Tierarzt über die Plattform erbringt. Die Verantwortung hierfür liegt vollständig beim jeweiligen Tierarzt, der die Leistung eigenständig und in eigenem Namen erbringt. Petla stellt nur die Infrastruktur bereit und haftet allenfalls für deren technische Funktionstüchtigkeit im Rahmen der vorgenannten Regelungen. Sollte ein Tierhalter der Meinung sein, durch eine Falschberatung oder Pflichtverletzung des Tierarztes einen Schaden erlitten zu haben, sind entsprechende Ansprüche direkt gegenüber dem Tierarzt geltend zu machen. Petla trifft insoweit keine Einstandspflicht.
9.3 Haftung des Tierarztes gegenüber Petla: Der Tierarzt haftet gegenüber Petla für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen. Dies umfasst z.B. Schäden aus der Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, aus der Verletzung von Datenschutzpflichten oder aus der missbräuchlichen Nutzung der Software. Der Tierarzt stellt Petla von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen Fehlverhalten resultieren (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten).
9.4 Gewährleistung für Software und Services: Petla schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen in dem in diesen AGB und etwaigen Leistungsbeschreibungen beschriebenen Umfang. Eine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne (Sach- und Rechtsmängelhaftung) findet bei SaaS-Diensten nur insoweit Anwendung, als die Software nicht die vertraglich zugesicherten Funktionen aufweist. Der Tierarzt hat offensichtliche Mängel der Software oder andere Leistungsmängel Petla unverzüglich anzuzeigen (Fehlermeldung). Petla wird berechtigten Mängelrügen zeitnah nachgehen und nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beseitigen (z.B. Bugfix) oder eine gleichwertige Umgehungslösung anbieten. Gelingt dies innerhalb angemessener Frist nicht, kann der Tierarzt die Vergütung für die betreffende mangelhafte Leistung angemessen mindern. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung der Nutzung (§543 BGB) bleibt unberührt, setzt aber in der Regel voraus, dass Petla Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte. Für Tierhalter, die die Plattform unentgeltlich nutzen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte insoweit eingeschränkt, als die Dienste „as is“ bereitgestellt werden; es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit, jedoch wird Petla bekannte erhebliche Mängel nach Möglichkeit beheben.
9.5 Haftung bei Datenverlust: Petla führt regelmäßige Datensicherungen durch; dennoch obliegt es dem Tierarzt, wichtige Daten – insbesondere solche, die er außerhalb der Petla-Plattform auch nutzt – zusätzlich eigenverantwortlich zu sichern. Für einen Verlust von Daten haftet Petla unter den vorstehenden Bedingungen nur insoweit, wie der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Tierarzt entstanden wäre (Prinzip des Mitverschuldens). Die Haftung für vom Tierarzt mitverschuldete Schäden ist entsprechend quotenmäßig zu reduzieren.
9.6 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen und die Erfüllung des Vertrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, epidemische Erkrankungen oder behördliche Anordnungen. Petla wird im Falle höherer Gewalt, die ihre Leistungen beeinträchtigt, den Nutzer nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern (Tierhaltern) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird (d.h. Verbraucher genießen ggf. günstigere Vorschriften ihres Heimatrechts trotz Rechtswahl).
10.2 Gerichtsstand: Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (dies dürfte typischerweise für Tierarztpraxen als kaufmännisch geführte Betriebe gelten), so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Petla (voraussichtlich Berlin). In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10.3 Vertragsprache: Die Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Sollten Petla diese AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung stellen, dient dies nur dem Verständnis. Im Falle von Abweichungen oder Zweifeln geht die deutsche Version vor.
10.4 Verbraucherstreitbeilegung: Petla ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt allerdings eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die der Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Beschwerden können zudem per E-Mail direkt an Petla gerichtet werden (siehe Impressum/Kontakt).
10.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags (dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige gesetzliche Regelung, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
10.6 Prioritätsklausel und Nebenabreden: Diese AGB bilden zusammen mit dem individuellen Vertrag/ Leistungsbeschreibungen die vollständige Vereinbarung zwischen Petla und dem Nutzer bezüglich der geregelten Punkte. Individuelle Abreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich (Textform genügt) vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Tierarztes) finden keine Anwendung, selbst wenn Petla ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: Juli 2025.
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